Lesezeichen
‹ Alle Einträge

Der NSU-Prozess und die Bundespolitik – Das Medienlog vom Montag, 8. Dezember 2014

 

Was beim NSU-Prozess in München passiert, beeinflusst auch das Geschehen im politischen Berlin: Im Neuen Deutschland berichtet René Heilig von einem Fall, in dem eine Entscheidung von Richter Manfred Götzl offenbar die Ermittlungen im Innenausschuss des Bundestags bremste. Demnach hatte der Gremiumsvorsitzende Wolfgang Bosbach Ende November Generalbundesanwalt Harald Range zu einem Gespräch geladen und einen Fragenkatalog beigefügt.

An diesem Punkt ging das Justizministerium dazwischen: Die Befragung sei nicht möglich, weil Götzl die Einsicht in die Prozessakten untersagt habe. Der Autor hält das für eine Verschleierungstaktik der Anklagebehörde: „Nun (…) wird das nur sich selbst verantwortliche Münchner Oberlandesgericht in Stellung gebracht.“

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Die Aussage des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Ralph H. könnte für den Zeugen ein Nachspiel haben: Nebenkläger werfen ihm vor, bei seinem Termin vor dem Oberlandesgericht München gelogen zu haben und fordern Ermittlungen gegen ihn, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. H. hatte angegeben, das Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht zu kennen. Dagegen spricht jedoch, dass ein alter Personalausweis von ihm im Brandschutt der letzten Wohnung des NSU in Zwickau gefunden wurde. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, dass auf eine Falschaussage in der Regel erst nach dem Urteilsspruch geschlossen werden könne.

Eine Auswertung des Bundeskriminalamts hat nicht ergeben, dass Zschäpe Mitautorin des sogenannten NSU-Briefs sein muss, in dem die Terrorzelle um das Jahr 2002 in der Szene Gewalttaten ankündigte. Wie Göran Schattauer im Focus nachzeichnet, verglichen die Ermittler dafür 29 Schriftstücke aus Zschäpes Feder mit dem Manifest, darunter auch ein Brief an einen Dortmunder Neonazi. Dabei stellten sie zwar übereinstimmende Fehler fest – etwa die durchgehend falsch geschriebene Konjunktion „das“ statt „dass“. Dies lässt laut BKA-Gutachten jedoch nicht sicher auf eine Miturheberschaft schließen.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 9. Dezember 2014.