Bei der Vernehmung von Zeugen aus dem NSU-Umfeld wiederholen sich die Muster regelmäßig: Einige wollen sich vor Gericht an nichts erinnern können, andere berufen sich auf ihr Recht, die Auskunft zu verweigern. Erweisen solche Zeugen den Angeklagten mit ihrem Schweigen einen Dienst? Nein, schreibt der Nebenklage-Anwalt Eberhard Reinecke in einem Essay für die Huffington Post.
Die Auswirkungen einer Verweigerung seien „gering“, schreibt der Jurist, denn das Gericht lade im Anschluss regelmäßig die Polizisten vor, die die Zeugen während der Ermittlungen befragt hatten. Dort waren sie meist wesentlich gesprächiger.
Dies habe sich bei der Befragung eines Beamten gezeigt, der Andreas Sch. aus Jena vernommen hatte. Demnach hatte Sch. bei der Polizei gesagt, der Mitangeklagte Carsten S. habe für das NSU-Trio eine Pistole und zusätzlich „explizit“ einen Schalldämpfer verlangt. „Hätte der Zeuge selbst ausgesagt, so hätte man sich sicherlich mit Amnesie auseinandersetzen müssen“, schreibt Reinecke, auf diese Weise seien jedoch „klare und eindeutige Angaben“ herausgekommen. Der Verteidigung sei es nicht gelungen, Zweifel an den Aussagen der Ermittler zu säen.
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