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Holte der Verfassungsschutz seinen V-Mann aus dem Knast? – Das Medienlog vom Mittwoch, 3. Dezember 2014

 

Auftakt zur anstehenden Befragung des ehemaligen V-Manns Carsten Sz. alias Piatto: Am Dienstag vernahm das Gericht dessen ehemaligen Arbeitgeber Michael P., der Sz. Ende der 1990er Jahre in seinem rechtsextremen Laden beschäftige – wodurch der verurteilte Gewalttäter als Freigänger seiner Spitzeltätigkeit nachgehen konnte. „Thematisch wohl das Richtige für einen Neonazi“, merkt Julia Jüttner auf Spiegel Online an – auch wenn P. sagte, er habe Sz. bald misstraut.

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P. ist der geschiedene Mann der Zeugin Antje B., die Beate Zschäpe ihren Pass zur Verfügung gestellt haben und in Sachsen eine Sektion der radikalen Organisation Blood & Honour aufgebaut haben soll. Aus diesem Netzwerk bezog Piatto auch Informationen über eine mögliche Waffenlieferung an das untergetauchte Trio aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Sz. war an einer Hetzjagd auf einen Asylbewerber beteiligt gewesen und zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Freigang und später eine Entlassung auf Bewährung korrelieren auffällig mit seiner Tätigkeit für den Brandenburger Verfassungsschutz. „Wollte von den Verantwortlichen niemand hinsehen, wo sich der verurteilte Gewalttäter Tag für Tag herumtrieb? Oder geschah all dies unter der schützenden Hand des Geheimdienstes?“, fragen wir daher auf ZEIT ONLINE.

Oliver Bendixen vom Bayerischen Rundfunk sieht die Beteiligung des Geheimdienstes als erwiesen an und wundert sich, dass der Verfassungsschutz „auf Steuerzahlers Kosten den rechten Schläger zur Resozialisierung in dem Chemnitzer Geschäft für Neonazi-Devotionalien als Verkäufer unterbrachte“.

P. gab an, Mitglieder des NSU-Trios nicht gekannt und weiten Teilen der rechten Szene misstraut zu haben – wobei er sich zu den Ansichten und Inhalten dieser Szene wie viele andere Zeugen nur verhalten äußerte. „Es war eine Komödie und man fragt sich, warum der Vorsitzende Richter Manfred Götzl nicht energisch wurde“, kommentiert René Heilig im Neuen Deutschland. Er habe sich als „apolitischer Musikfan“ dargestellt und behauptet, zu weiten Teilen des Milieus Distanz gehalten zu haben.

P.s Vernehmung wurde am Dienstag unterbrochen. Der Zeuge äußerte die Befürchtung, seine Ex-Frau mit seinen Aussagen zu belasten, was er nach der Strafprozessordnung nicht muss. Daher soll er sich nun einen Anwalt als Zeugenbeistand suchen, der ihn zur nächsten Befragung begleitet.

Der Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl aus der vergangenen Woche ist gescheitert, wie unter anderem der Tagesspiegel berichtet. Drei der fünf Richter aus dem 6. Strafsenat lehnten das Gesuch der Verteidiger von Beate Zschäpe und dem Mitangeklagten Ralf Wohlleben ab. Es ist bereits das sechste Mal, dass die Prozessparteien sich mit einem solchen Vorstoß gegen den Richter wandten.

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 4. Dezember 2014.