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Wer wirkte mit am NSU-Video? – Das Medienlog vom Mittwoch, 16. März 2016

 

Das Bekennervideo des NSU stand im Fokus des 270. Verhandlungstags. Zwei BKA-Beamte berichteten von Erkenntnissen zu dem Machwerk, kurze Zeit nachdem ein Ermittlervermerk Hinweise auf eine Beteiligung von Beate Zschäpe daran gegeben hatte. Die Kommissare berichteten unter anderem vom rekonstruierten Herstellungsprozess des Videos – und „werfen auch die Frage auf, ob es nicht weitere Personen gab, die an der Erstellung des Films mitgewirkt haben“, kommentiert Tanjev Schultz in der Süddeutschen Zeitung.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

So sei bis heute unklar, auf welchem Computer die Dateien hergestellt wurden. Geborgen wurden sie nämlich von einer portablen Festplatte. Verdachtsmomente, die sich allerdings nicht erhärten ließen, habe es bei den Mitangeklagten Holger G. und André E. gegeben. Einigermaßen gesichert ist lediglich die schöpferische Tätigkeit von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt: Sie verfassten einem Schriftgutachten zufolge eine Art Drehbuch auf 49 Seiten, in dem die Handlung des Bekennerfilms skizziert wird.

„Den eindeutigen Beweis für Zschäpes Mitwirkung am Video gibt es bislang nicht“, stellen auch wir auf ZEIT ONLINE fest. Das gilt demnach auch für Zeitungsausschnitte über die NSU-Taten, die der Bundesanwaltschaft zufolge von Zschäpe archiviert wurden – an zweien von 68 fanden sich ihre Fingerabdrücke. Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl sieht gerade diesen geringen Anteil als Indiz dafür, dass seine Mandantin eben nicht für das Archiv zuständig war.

Im Anschluss ging es um einen Beweisantrag mehrerer Nebenklageanwälte, die sich mit der Rolle des Brandenburger Verfassungsschutzes und dem V-Mann Piatto befassen. Die Behörde soll Unterlagen zufolge einen Bericht des Informanten zurückgehalten und so 1998 die Festnahme von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt verhindert haben. „Die Rolle des Verfassungsschutzes wird immer dubioser“, bilanziert Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk. Staatliche Stellen hätten nach Ansicht der Anwälte die NSU-Morde ermöglicht. „Ein eigentlich unglaublicher Vorwurf. Im NSU-Prozess hat er nun niemanden überrascht.“

Ob das Trio auf Grundlage des Hinweises tatsächlich hätte dingfest gemacht werden können, sei „freilich keineswegs sicher“, merkt Schultz in der Süddeutschen an. Ebenfalls unsicher sei, ob der Strafsenat den Antrag überhaupt akzeptiere – dies sei „nach dem, wie Richter Manfred Götzl zuletzt entschieden hat, nicht unbedingt zu erwarten“. Wiebke Ramm weist auf Spiegel Online darauf hin, dass auch die in dem Gesuch vorgebrachten Behauptungen noch eines Beweises harren: „Wie viel von den unterstellten Wahrheiten am Ende übrig bleibt, muss sich in diesem Fall noch zeigen.“

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 17. März 2016.