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Gespräche hinter Gittern – Das Medienlog vom Mittwoch, 6. Juli 2016

 

Ein wirrer Auftritt im NSU-Prozess: Als Zeuge sagte ein Mann aus, der mit dem Neonazi Tino Brandt 2014 im Gefängnis München-Stadelheim gesessen hatte. Damals machte Brandt seine erste Aussage vor Gericht – und soll dem Zeugen Sönke P. dabei verraten haben, dass er gezielt Informationen über seine rechten Kameraden zurückgehalten hat. Viel Überraschendes steckte nicht in diesen Informationen, zuvor hatte P. in einem Schreiben an das Gericht behauptet, er „habe was an der Klatsche“. „Von Bedeutung dürfte Sönke P.s Aussage vor allem für die Verteidigung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben gewesen sein“, bilanziert Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online. Denn nun könnten Wohllebens Anwälte argumentieren, dass die Schlüsselrolle in der rechten Szene nicht von ihrem Mandanten – wie von der Anklage behauptet – ausgefüllt wurde, sondern von Brandt.

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Im Gespräch der beiden Männer soll Brandt den Prozess als „Faschingsveranstaltung“ bezeichnet haben. Er habe sich außerdem gefreut, zuvor durch Vortäuschung einer Hepatitiskrankheit mehrere der sehr teuren Prozesstage zum Platzen gebracht zu haben.

Gerichtsreporterin Friedrichsen verwundert angebliche Redebereitschaft Brandts: „Warum sollte er sich einem Wildfremden öffnen?“ Außerdem „sagte der Zeuge vor Gericht selbst, man wisse ja nie, wie der Wahrheitsgehalt solcher Knastgespräche sei“, berichtet Eva Frisch vom Bayerischen Rundfunk. Er nannte auch einen Grund dafür: „Denn da ist jeder der noch größere Gangster.“

Nach der Aussage gaben die Verteidiger Wohllebens eine Erklärung mehreren Zeugenvernehmungen ab, die den ebenfalls Angeklagten Carsten S. betrafen, der auf Wohllebens Anweisung hin die NSU-Mordwaffe Ceska 83 besorgt und überbracht haben soll. Dabei war allerdings „ein Vortrag zu hören, der alle Qualitäten eines Plädoyers besitzt“, merken wir auf ZEIT ONLINE an. Die Anwälte legten sich auf eine Verteidigungslinie fest, nach der Carsten S. gelogen und Wohlleben fälschlicherweise als den Drahtzieher der Waffenbeschaffung dargestellt habe.

Auch angesichts der Aussage des Zeugen zuvor ist demnach klar, dass es vor Gericht weiter darum geht, die Glaubwürdigkeit aller Beteiligten einzuschätzen.

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 7. Juli 2016.