Der Beweisantrag der Verteidiger von Ralf Wohlleben hemmt weiter das NSU-Verfahren: Nachdem das Gesuch abgelehnt wurde, brachten die Anwälte am Mittwoch eine Gegenvorstellung vor. Über diese berieten die Richter bis heute – lehnen sie den Vorstoß abermals ab, stellen die Verteidiger möglicherweise einen Befangenheitsantrag gegen den Senat.
An Sitzungstagen wie diesem sei „klar, dass dieses Mammutverfahren wieder nur in kleinen Schritten vorankommen wird“, merkt Ina Krauß vom Bayerischen Rundfunk an. In dem Beweisantrag geht es darum, dass nicht Wohlleben, sondern zwei andere Thüringer Rechtsextreme die vom NSU verwendete Pistole Ceska 83 besorgt haben sollen. Wegen der Beschaffung ist Wohlleben als Mordhelfer angeklagt.
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