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126. Prozesstag – Thomas G. erneut als Zeuge geladen

 

Zum zweiten Mal muss der Thüringer Neonazi-Anführer Thomas G. am Donnerstag aussagen. Der Zeuge hatte bereits am 1. Juli ausgesagt, dabei aber wenig Angaben gemacht. Als sich G. weigerte, über seine Verbindungen zu der rechtsextremen Gruppe Hammerskins zu sprechen, drohte ihm Richter Manfred Götzl mit einem Ordnungsgeld. Ob das verhängt wird, entscheidet sich heute.

Zudem sind die Aussagen von zwei Ermittlern des Bundeskriminalamts und einem Kommissar des sächsischen Landeskriminalamts geplant. Zwei von ihnen äußern sich zu Gesprächen, die sie mit Uwe Mundlos‘ Vater Siegfried vor dessen Aussage geführt hatten. Ein weiterer Beamter trägt Erkenntnisse zu den Überfällen vor, mit denen das NSU-Trio seinen Lebensunterhalt bestritten haben soll.

Ursprünglich war auch die Großmutter von Beate Zschäpe, Annerose A., geladen. Wie das Oberlandesgericht mitteilte, erkrankte A. jedoch und wird nicht erscheinen. Da sie angekündigt hatte, als Angehörige die Aussage zu verweigern, wird die 90-Jährige auch nicht erneut nach München beordert.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.