Der Donnerstag war der Tag der Beweisanträge. Die Nebenklage stellte eine Reihe davon, um nachzuweisen, dass die Dortmunder Neonazi-Szene Verbindungen zum NSU unterhielt. Eine These, für die es laut Bundesanwaltschaft keine Belege gibt, obwohl, wie die Vertreter der Anklage bei früherer Gelegenheit betonten, natürlich auch in diese Richtung ausführlich ermittelt worden sei, schreibt Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk.
Auch am Donnerstag. 6. November 2014 gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.
Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 7. November 2014.
Wie wurde das Feuer im Wohnmobil entfacht? Wo hielt sich Zschäpe auf, bevor sie sich der Polizei stellte? Andreas Förster hat in der Berliner Zeitung anlässlich des dritten Jahrestages der Enttarnung des NSU-Trios offene Fragen zusammengetragen.
Am Montag, 3. November 2014 gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 4. November 2014.
Am zweiten Tag der Vernehmung von Siegfried Mundlos ging es um das Verhältnis seines Sohnes Uwe zu seinem Kumpel Böhnhardt, aber auch zu Neonazis wie Tino Brandt oder Ralf Wohlleben. Übereinstimmender Eindruck der Gerichtsreporter: Vater und Sohn Mundlos lebten nebeneinander her.
Die Vernehmung von Charlotte E, einer ehemalige Nachbarin des Zwickauer Terror-Trios, erbrachte kaum weiterführende Erkenntnisse, da die 91-Jährige an Demenz leidet. Sie konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erscheinen. Sie wurde per Videoübertragung befragt.
Es sollte um die Brandstiftung in der Zwickauer Wohnung des NSU gehen. Die Anklage wirft Beate Zschäpe vor, sie habe den Tod der Nachbarin und zweier Handwerker in Kauf genommen, als sie das Feuer legte. Bei der Polizei hatte Charlotte E. gesagt, jemand habe bei Ausbruch des Brandes bei ihr geklingelt.
Für ihre Aussage entfoel die ursprünglich geplante Vernehmung des früheren Thüringer Kameradschaftlers André Kapke.
Heute sprudelt es nur so: Die Vernehmung des Vaters von Uwe Mundlos hat die englischsprachigen Medien aus ihrer Starre befreit. Diverse Meldungen finden sich im Netz. Deutsche Medien analysieren detailreich den einzigartigen Auftritt des Informatikprofessors.
Nach der Aussage von Siegfried Mundlos ringen die Prozessbeteiligten um die Deutungshoheit. Während Opferanwälte den Auftritt des Vaters von Uwe Mundlos kritisierten, sahen die Verteidiger von Beate Zschäpe positive Auswirkungen für ihre Mandantin.
Wie schon am Mittwoch gab der Vater dem Verfassungsschutz eine Mitschuld daran, dass sein Sohn in die rechte Szene abgeglitten war.
Der ehemalige Informatikprofessor hatte gestern zudem einen Eklat ausgelöst, als er den Vorsitzenden Richter beleidigte. Daraufhin drohte Richter Manfred Götzl mit Ordnungsmitteln.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Eine Zusammenfassung des Prozesstages veröffentlichen wir hier am Abend. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Auf dem Zeugen Stefan A. ruhten die Hoffnungen der Anklage aus zwei Gründen: Er war selbst im rechtsextremen Milieu Thüringens aktiv und lange Zeit eine wichtige Bezugsperson seiner Cousine Beate Zschäpe. Mit jeder Zeugenvernehmung vervollständigt sich das Bild der Lebens- und Denkwelt der Angeklagten, so auch am 62. Verhandlungstag. Thema ist heute aber auch ein presserechtliches Problem.
Warum sind in den Berichten und Blogeinträgen über den NSU-Prozess die Nachnamen der Angeklagten abgekürzt, mit Ausnahme von Beate Zschäpe? Das fragte ZEIT ONLINE-Leser bekir_fr vor wenigen Tagen im Kommentarbereich eines Blogeintrags.
Details über Verdächtige oder Angeklagte in Berichten zu erwähnen, ist immer eine Abwägung zwischen Pressefreiheit, öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrecht. Entscheidungen der Staatsgewalten sollen einerseits öffentlich nachvollziehbar sein. Deshalb sind zu Gerichtsverhandlungen grundsätzlich Besucher zugelassen (Ausnahmen gibt es, etwa im Jugendstrafrecht).