Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess ist bereits im Spätsommer des vergangenen Jahres beendet, die Anwälte halten bereits ihre Plädoyers. Doch nun haben die Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben einen neuen Beweisantrag gestellt. Damit wollen sie beweisen, dass nicht er, sondern zwei andere Thüringer Rechtsextreme die vom NSU verwendete Pistole Ceska 83 besorgt haben. Genau deshalb aber ist Wohlleben als Mordhelfer angeklagt. Die Vorwürfe würden „nach der beantragten Beweiserhebung keinen Bestand mehr haben“, heißt es nun in einem neuen Gesuch seiner Verteidiger.
Sie forderten, die beiden Neonazis als Zeugen zu laden und Ermittlungsakten des baden-württembergischen Landeskriminalamts beizuziehen. „Wird Wohlleben also entlastet, weil nicht er die Tatwaffe besorgt haben soll? Wohl kaum“, kommentiert Eckhart Querner vom Bayerischen Rundfunk. Merkwürdig sei, dass der Antrag erst jetzt komme und nicht schon zu Prozessbeginn. Nun sei eine Verzögerung zu befürchten: Entweder durch die Zeugenbefragung oder weil auf eine eventuelle Ablehnung des Gesuchs ein Befangenheitsantrag gegen die Richter folgen wird.
Weiter„Neue Verzögerung im Prozess droht – Das Medienlog vom Mittwoch, 24. Januar 2018“