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Panik gibt den Ton an

Durch das Gutachten des Psychiaters Henning Saß droht Beate Zschäpe das härteste Urteil. Ihre Anwälte kämpfen dagegen an. Die Chancen stehen schlecht.

Sollten Beate Zschäpe noch Zweifel umtreiben, die das nahende Urteil im NSU-Prozess betreffen, muss sie nur einen Blick auf ihre drei Altanwälte werfen. Mit Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ist sie zwar bis zur völligen Kontaktverweigerung zerstritten, doch die Pflichtverteidiger versehen weiter ihren Dienst. Nur: Bei der Verteidigungsarbeit regiert längst nicht mehr Weitsicht oder juristische Bissigkeit, sondern eine zunehmende Panik.

Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man den Umgang der Anwälte mit dem Psychiater Henning Saß beobachtet. Er hat dem Gericht ein Gutachten über Zschäpe erstattet und ihr damit praktisch alle Hoffnungen auf ein Urteil unter lebenslang genommen. An Saß arbeiten sich Heer, Stahl und Sturm ab.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Dienstag, 7. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 8. Februar 2017.

 

343. Prozesstag – Verteidiger befragen Gutachter

Psychiater Henning Saß soll in dieser Woche weiter Fragen zu seinem Gutachten über Beate Zschäpe beantworten. Befragen werden ihn heute sich die Verteidiger von Zschäpe, die einen anderen Sachverständigen mit der Erstellung einer methodenkritischen Überprüfung beauftragt haben. Sie stehen der Analyse von Saß in höchstem Maße kritisch gegenüber.

Der Psychiater kommt im Gutachten zu dem Schluss, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Stimmt die Version der Anklage über Zschäpes Beitrag zur Tat und nicht die ihrer eigenen Aussage dazu, hält Saß die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt.

Der Sachverständige hat die Angeklagte von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit ihm hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Schicksalstag für Zschäpe – Das Medienlog vom Montag, 6. Februar 2017

233 jüdische Einrichtungen führte der NSU in einer Liste möglicher Anschlagsziele, darunter auch eine Berliner Synagoge, die Beate Zschäpe und Uwe Mundlos im Mai 2000 persönlich ausgespäht haben sollen. Die Verlesung dieser Liste in der vergangenen Woche war ein besonders entscheidender Schritt im Terrorverfahren, meint Christoph Arnowski in einem Artikel für die Tagesschau: „Wenn Beate Zschäpe als Mittäterin verurteilt werden sollte, dann vor allem auch wegen dieses Verhandlungstages.“ Denn durch die Aussphähung habe sie sich als gleichberechtigtes Mitglied des NSU-Trios erwiesen, das keineswegs schwach und unwissend war, wie von ihr selbst behauptet. Dies sei so belastend „wie kaum ein anderer im Prozess erhobener Beweis“.

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„Altfall“ Zschäpe – Das Medienlog vom Freitag, 3. Februar 2017

Wann das Urteil im NSU-Prozess fällt, ist noch unklar. Wie es ausfällt, ist für viele Beobachter jedoch vergleichsweise sicher: die meisten rechnen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Spekuliert wird derzeit auch, ob dazu eine Sicherungsverwahrung käme, wie vom psychiatrischen Sachverständigen Henning Saß empfohlen. „Eine solche Maßregel für Beate Zschäpe kommt aus meiner Sicht nicht in Betracht“, sagt dazu der Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer in der Frankfurter Rundschau.

Der Grund: Bei einer lebenslangen Haft kommt die Entlassung nur in Frage, wenn ein Gericht den Verurteilten als nicht mehr gefährlich einstuft – was bei der Sicherungsverwahrung genauso ist. Zudem hatte der Bundesgerichtshof 2014 entschieden, dass für sogenannte Altfälle keine Sicherungsverwahrung zum Lebenslang-Urteil hinzukommen darf. Gemeint sind Taten, die vor 2013 begangen wurden. Erst in dem Jahr wurde das Gesetz über die Maßregel reformiert.

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Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 6. Februar 2017.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Donnerstag, 2. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 3. Februar 2017.

 

Berliner Synagoge auf der Terrorliste des NSU – Das Medienlog vom Mittwoch, 1. Februar 2017

Etwa 10.000 mögliche Anschlagsziele in ganz Deutschland hatte der NSU in einer Adressliste zusammengetragen. Eine Durchsicht des Bundeskriminalamts ergab nun: Zu dem Datensatz gehören 233 jüdische Einrichtungen. Die Einträge wurden am Dienstag im Münchner Verfahren verlesen, da die mögliche Ausspähung einer Berliner Synagoge zu den letzten nicht abgeschlossenen Komplexen gehört. Auch diese Adresse gehört zu der Sammlung. Beate Zschäpe und Uwe Mundlos sollen das Gotteshaus im Mai 2000 beobachtet haben, was die Hauptangeklagte bestreitet.

Ein Polizist will Zschäpe dort jedoch gesehen haben. „Das Gericht misst den Angaben des Zeugen offenbar große Bedeutung bei“, schreibt Wiebke Ramm in der Süddeutschen Zeitung. Zudem gebe es zahlreiche Belege für eine antisemitische Ideologie von Zschäpe und ihren Komplizen Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Eine Zusammenfassung des Prozesstags liefert auch Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk.

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Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 2. Februar 2017.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 31. Januar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 1. Februar 2017.

 

Wenn’s vor Gericht mal wieder länger dauert – Das Medienlog vom Freitag, 27. Januar 2017

Wie lange mag der NSU-Prozess noch dauern? Klar ist: Das Verfahren ist thematisch so gut wie abgeschlossen, alle relevanten Punkte sind behandelt, nur die Vernehmung des psychiatrischen Gutachters Henning Saß zieht sich hin. Andererseits: Wendungen und immer neue Anträge haben das Verfahren bereits auf zuvor ungeahnte Länge gedehnt. Nun hat das Gericht wieder neue Termine angesetzt: Bis Januar 2018 stehen neue Verhandlungstage, wie die Süddeutsche Zeitung und andere Medien berichten. Dies allerdings „höchst vorsorglich“, wie es in einem Schreiben des Strafsenats heißt. Die Termine müssen also nicht zwangsläufig genutzt werden – denkbar ist das nach nun dreieinhalb Jahren Prozessdauer jedoch durchaus. Bisher waren Sitzungen bis zum Herbst dieses Jahres geplant.

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