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Angespannte Anwälte und ein Nazi-Eklat – Das Medienlog vom Donnerstag, 26. Januar 2017

Neue Fragerunde nach dem Gutachten des Psychiaters Henning Saß über Beate Zschäpe: Am Mittwoch wandte sich Pflichtverteidigerin Anja Sturm an den Sachverständigen, der Zschäpe für voll schuldfähig und weiter gefährlich hält. In der Sache ging es kaum weiter – stattdessen forderte Sturm, dass Saß anhand seiner Notizen all seine Beobachtungen aus dem Verfahren schildert.

Die drei Altverteidiger wollten anhand ihres Umgangs mit dem Gutachten auch zeigen, „dass sie Zschäpe, auch wenn die das nicht einsieht, besser verteidigt hätten als die seit eineinhalb Jahren tätigen Vertrauensanwälte“, meint Gisela Friedrichsen von der Welt. Sie versuchten zumindest noch, die drohende Sicherungsverwahrung abzuwenden. Das Gericht habe angesichts der eindringlichen Befragung irritiert gewirkt.

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341. Prozesstag – Zschäpe-Gutachter Henning Saß beantwortet Fragen

Am Donnerstag soll Psychiater Henning Saß weiter Fragen zu seinem Gutachten über Beate Zschäpe beantworten, das er in der vergangenen Woche vorgestellt hatte. Richter Manfred Götzl hatte am Vortag angekündigt, den Sachverständigen zu befragen. Auch Zschäpes Verteidiger, die seine Analyse wegen angeblicher methodischer Fehler stark kritisieren, haben weiter die Möglichkeit für Fragen.

Saß war zu dem Schluss gekommen, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Schließt sich das Gericht der Version der Anklage über Zschäpes Tatbeitrag an und nicht ihrer eigenen Aussage dazu, hält Saß die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt.

Der Sachverständige hat Zschäpe von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit ihm hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

Ebenfalls geladen ist ein Beamter der Polizei in Jena. Er macht Angaben zur Ideologie des Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

773 Seiten Zschäpe

Beate Zschäpes Anwälte wollen mit allen Mitteln das psychiatrische Gutachten zu ihrer Mandantin angreifen. Im Gericht fallen Nazi-Parolen.

340 Tage dauert der NSU-Prozess bereits, absolviert wurden sie in mehr als dreieinhalb Jahren. Bis zu diesem Punkt mussten nicht nur Richter, Anwälte und Beobachter durchhalten, sondern auch der psychiatrische Sachverständige Henning Saß. An mehr als der Hälfte der Tage saß er mit im Gerichtssaal, in aller Regel stumm, gekleidet in unauffälliges Grau, sorgsam Notizen niederschreibend.

Saß beobachtete. Er registrierte, wie sich Beate Zschäpe verhielt, die wider ihren Willen seine Probandin ist. Der Psychiater hatte vom Gericht den Auftrag bekommen, die Hauptangeklagte zu begutachten und einzuschätzen, ob sie bei der Mittäterschaft an zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen schuldfähig ist. In der vergangenen Woche lieferte Saß die Antwort: Er attestierte Zschäpe die Schuldfähigkeit und eröffnete den Richtern damit die Möglichkeit, sie zu lebenslanger Haft zu verurteilen.

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Verteidigung außer Kontrolle – Das Medienlog vom Mittwoch, 25. Januar 2017

Über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe liegt ein psychiatrisches Gutachten vor. Darin attestiert ihr der Sachverständige Henning Saß die volle Schuldfähigkeit und empfiehlt die Sicherungsverwahrung – eine vernichtende Einschätzung, die Zschäpes Anwalt Hermann Borchert gestern durch kritische Fragen anzugreifen versuchte. Das misslang: Der Verteidiger „lieferte ein ausgesprochen schwaches Bild ab“, meint Björn Hengst von Spiegel Online.

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340. Prozesstag – Weitere Fragen zum Zschäpe-Gutachten

Am heutigen Prozesstag soll Psychiater Henning Saß weiter Fragen zu seinem Gutachten über Beate Zschäpe beantworten, das er in der vergangenen Woche vorgestellt hatte. Befragen können ihn auch die Verteidiger von Zschäpe, die seiner Analyse äußerst kritisch gegenüberstehen.

Saß war zu dem Schluss gekommen, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Schließt sich das Gericht der Version der Anklage über Zschäpes Tatbeitrag an und nicht ihrer eigenen Aussage dazu, hält Saß die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt.

Der Sachverständige hat Zschäpe von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit ihm hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

Ebenfalls geladen ist ein Beamter der Polizei in Jena. Er berichtet zur Ideologie des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Auch der Psychiater Norbert Leygraf tritt auf und macht Angaben über den Mitangeklagten Carsten S.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Strategie der Verteidigung versagt

Beate Zschäpes Anwalt versucht im NSU-Prozess, das psychiatrische Gutachten infrage zu stellen – und scheitert dabei. Die Angeklagte ergreift überraschend selbst das Wort.

Man fragt sich, ob Rechtsanwalt Hermann Borchert seinen Auftritt im Gerichtssaal am Morgen vor dem Spiegel geübt hat. Ein ernster Blick, ein schneidender Tonfall und ein choreografisch optimiertes Absetzen seiner Lesebrille: Mit diesem Instrumentarium fühlt sich Borchert, Wahlverteidiger von Beate Zschäpe, offenbar ausreichend gerüstet, um im NSU-Prozess dem Psychiater Henning Saß entgegenzutreten.

Saß ist für die Verteidigung eine Art Angstgegner: In der vergangenen Woche erstattete er dem Münchner Oberlandesgericht sein Gutachten, laut dem Zschäpe im Sinne der Anklage voll schuldfähig war. Vorgeworfen wird ihr die Mittäterschaft an zehn Morden und zwei Bombenanschlägen, den Taten der rechtsextremen Terrorzelle NSU. Zudem erkannte Saß bei Zschäpe einen Hang zu Straftaten und legte dem Gericht für den Fall einer Verurteilung die Sicherungsverwahrung nahe.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 24. Januar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 25. Januar 2017.

 

339. Prozesstag – Zschäpe-Gutachter stellt sich Fragen

Erneut ist am Dienstag der Psychiater Henning Saß nach München geladen, nachdem er in der vergangenen Woche sein Gutachten über Beate Zschäpe erstattet hatte: Er hält die Hauptangeklagte für voll schuldfähig, zudem legt er dem Gericht für den Fall einer Verurteilung die Sicherungsverwahrung nahe.

Ab heute können die Prozessbeteiligten ihm Fragen stellen – auch die Verteidiger von Zschäpe, die das Gutachten schon im Vorfeld massiv kritisiert hatten und die Analyse durch einen anderen Psychiater prüfen lassen wollen. Zu erwarten ist, dass sie versuchen werden, Schwachstellen in seiner Argumentation aufzudecken.

Saß war zu dem Schluss gekommen, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Vielmehr habe sie „antisoziale“ Tendenzen gezeigt. Schließt sich das Gericht der Version der Anklage über Zschäpes Tatbeitrag an und nicht ihrer eigenen Aussage dazu, hält Saß die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt.

Er hat Zschäpe von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit dem Gutachter hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

Ebenfalls geladen sind zwei Beamte der Polizei in Jena. Sie machen Aussagen zur Ideologie des Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Persönlichkeit des Carsten S. – Das Medienlog vom Freitag, 20. Dezember 2017

Erneut sagte am Donnerstag der Norbert Leygraf aus, der bereits ein Gutachten über den Mitangeklagten Carsten S. erstellt hat. Er hält für S. das Jugendstrafrecht für anwendbar.

Interessant an der Figur S. ist der Bruch in seiner Persönlichkeit, findet Julian von Löwis vom Bayerischen Rundfunk: Der Sachverständige „beschreibt ihn als ängstlichen und zurückhaltenden Menschen. Zeugen, die S. als Mitglied der rechten Szene kannten, beschrieben ihn dagegen auch als charismatische Führungsfigur. Wie passt das zusammen?“ Der Angeklagte stieg im Jahr 2000 aus der Szene aus. Zuvor soll er dem NSU-Trio die Waffe überbracht haben, mit der neun Menschen erschossen wurden. Vor Gericht gestand er die Tat und entschuldigte sich bei den Angehörigen der Opfer.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 23. Januar 2017.

 

Drastisches Fazit über Zschäpe – das Medienlog vom Donnerstag, 19. Januar 2017

Die Einschätzung von Psychiater Henning Saß steht fest: Er hält Beate Zschäpe für voll schuldfähig, wie er bei der Erstattung seines Gutachtens über die Hauptangeklagte am Mittwoch sagte. Zudem legt er für den Fall einer Verurteilung die Sicherungsverwahrung nahe, weil er bei ihr einen sogenannten Hang zu Straftaten erkannt haben will.

Die Empfehlung des Sachverständigen hätte „nicht ungünstiger ausfallen können“, bilanziert Björn Hengst von Spiegel Online. Bei dem Auftritt von Saß habe es sich womöglich um den bislang wichtigsten Termin im ganzen Verfahren gehandelt. Auffällig sei gewesen, wie der Gutachter die großen Widersprüche zwischen Zschäpes Selbstbeschreibung als willenloses Anhängsel ihrer Komplizen und der Beschreibung anderer Zeugen als selbstbewusste, willensstarke Frau herausgestellt habe.

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