Hauptthema des 312. Prozesstags war ein Gutachten über Beate Zschäpes Alkoholpegel: Wie hoch war er, als sie am 4. November 2011 die Wohnung des NSU-Trios in Zwickau anzündete? Zschäpe trank regelmäßig, am besagten Tag eine Flasche Sekt. Dem Bericht des Sachverständigen Oliver Peschel zufolge hatte die Angeklagte bei der Brandstiftung wahrscheinlich rund 2,6 Promille Alkohol im Blut, wobei jedoch größere Abweichungen möglich sind. „Ihre Bemühungen, sich mit einem angeblich zunehmenden Alkoholkonsum (…) zu verteidigen, sind offensichtlich gescheitert“, analysiert Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online. Sie könne nun nicht hoffen, dass die Richter eine verminderte Schuldfähigkeit erkennen, da sie laut Gutachten trotz erheblichen Alkoholspiegels „keine relevanten Einschränkungen“ zeigte. Das hatte Zschäpe so auch selbst angegeben.
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