Der als Mordhelfer Angeklagte Ralf Wohlleben hat sich nach seiner Aussage im Dezember erstmals Fragen des Gerichts gestellt – und blieb bei seiner Version: Nicht er, sondern der Mitangeklagte Carsten S. sei für die Beschaffung der NSU-Mordwaffe Ceska 83 verantwortlich gewesen. Seine Selbstbeschreibung klingt eher wie ein harmloser Mitläufer als Unterstützer einer rechtsextremistischen Terrorgruppe. „Nun hakt Richter Manfred Götzl nach – und bringt Wohlleben ins Schwimmen“, beobachtet Konrad Litschko von der taz. Auffällig sei bei der Befragung gewesen, wie oft der Angeklagte sich auf Erinnerungslücken berufen habe.
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