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Wer glaubt Zschäpes Wunschpsychiater?

Er war die letzte Hoffnung für Beate Zschäpe: Ein Psychiater hat der NSU-Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Doch im Gericht wird deutlich, dass sich das Urteil dadurch nicht ändern lassen wird.

Als sein Name im NSU-Prozess das erste Mal fiel, gab es ratlose Gesichter: Joachim Bauer, Psychiater vom Freiburger Uniklinikum, soll nach dem Willen der Verteidiger von Beate Zschäpe ein Gutachten über die Angeklagte erstatten. Dafür hatte ihm Zschäpe im Februar und März sechs Gesprächstermine in der Untersuchungshaft gewährt. Bauer diagnostizierte bei ihr eine sogenannte abhängige Persönlichkeitsstörung während der Zeit der NSU-Morde. Die Auftraggeber des Gutachtens, Zschäpes Neuverteidiger Mathias Grasel und Hermann Borchert, schlossen daraus auf eine verminderte Schuldfähigkeit – was im Urteil eine Strafminderung zur Folge hätte.

Der Name Joachim Bauer verwirrte, weil er keinem der zahlreichen Juristen im Münchner Prozess etwas sagte – außer den Verteidigern. Normalerweise sind psychiatrische Sachverständige in Juristenkreisen einigermaßen bekannt. Ein kleiner Zirkel Qualifizierter auf dem schwierigen Gebiet der forensischen Seelenforschung wird regelmäßig von den Gerichten herangezogen, um Gutachten zu erstatten. Bauer gehört nicht dazu.

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356. Prozesstag – Fortsetzung in der Endphase

Der NSU-Prozess ist bereits auf der Zielgeraden – doch wann es zum Urteil kommt, ist noch völlig unklar. Neueste Volte: Beate Zschäpes Neuverteidiger wollen ihre Mandantin für vermindert schuldfähig erklären lassen, weil sie der Diagnose des Psychiaters Joachim Bauer zufolge an einer Persönlichkeitsstörung litt. Über das Thema könnte es auch heute zu Debatten im Gerichtssaal kommen.

Zudem befasst sich das Gericht mit einem Befangenheitsantrag, den die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben am vergangenen Donnerstag gestellt hatten. Darin wurden drei der fünf Richter abgelehnt.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Eine „schwere andere seelische Abartigkeit“

Beate Zschäpes Neuverteidiger wollen die NSU-Angeklagte für psychisch krank und vermindert schuldfähig erklären lassen. Der Vorstoß birgt ein hohes Risiko.

Beate Zschäpes Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert versuchen noch einmal mit aller Kraft, das Urteil lebenslang abzuwenden: Am Donnerstag beantragten sie im NSU-Prozess, den Psychiater Joachim Bauer zu laden, der bei Zschäpe eine Geisteskrankheit diagnostiziert haben soll. Demnach habe sie während der Zeit im Untergrund an einer „dependenten Persönlichkeitsstörung“ gelitten und sei vermindert schuldfähig gewesen.

Der Antrag ist das überraschende Ergebnis von Zschäpes Gesprächen mit dem an der Freiburger Universitätsklinik tätigen Bauer, für den die Verteidiger Anfang des Jahres eine Besuchserlaubnis in der Untersuchungshaft besorgt hatten. Zwischen Ende Februar und Mitte März habe Bauer die Mandantin sechsmal getroffen und sie insgesamt zwölf Stunden lang befragt. Das Ergebnis ist demnach ein 48-seitiges Gutachten, das Grasel allerdings noch nicht an das Gericht schicken möchte – „um zu vermeiden, dass man vorher in der Zeitung davon lesen kann“, wie er sagte. Schon am kommenden Donnerstag könnte Bauer in München aussagen. Weiter„Eine „schwere andere seelische Abartigkeit““

 

355. Prozesstag – Neuer Befangenheitsantrag gegen die Richter

Gerade erst sind mehrere Befangenheitsanträge der Verteidiger von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gescheitert, da wollen die Wohlleben-Anwälte gleich den nächsten stellen: Für den heutigen Prozesstag kündigten sie an, gegen drei NSU-Richter erneut ein entsprechendes Gesuch vorzubringen. Grund ist offenbar, dass es dieselben drei Richter waren, die die vorigen Anträge abgelehnt hatten. Der Vorsitzende Manfred Götzl ist demnach nicht von dem neuen Vorstoß betroffen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Ein letztes Mal Macht

Zwischen den Verteidigern von Beate Zschäpe tobt ein Streit, entfacht von der Angeklagten. Das Urteil im NSU-Prozess vor Augen will sie noch einmal die Kontrolle haben.

Beate Zschäpe: eine Persönlichkeit, die mit Vorliebe andere Menschen manipuliert. Eine, die die Männer um sich herum im Griff hat. So wurde die Hauptangeklagte im NSU-Prozess immer wieder beschrieben, von alten Freunden, Verwandten, dem vom Gericht bestellten Psychiater. Und nun: ist es Zschäpe gelungen, ihre alten und neuen Verteidiger gegeneinander auszuspielen.

Mit ihren Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm spricht Zschäpe kein Wort mehr. Vertrauen hat sie nach eigenen Angaben nur noch zu ihren neuen Anwälten Mathias Grasel und Hermann Borchert. Doch die drei Stammkräfte arbeiten weiter. In vier Anträgen forderten sie die Absetzung von Richter Manfred Götzl und einem weiteren Richter. Davon nahm Zschäpe persönlich drei wieder zurück, weil sie nicht ihrem Willen entsprächen. Weiter„Ein letztes Mal Macht“

 

354. Prozesstag – Showdown im Prozess?

Im NSU-Verfahren hat man sich nach einem wichtigen Erlass von Richter Manfred Götzl erst einmal sortieren müssen: Er setzte eine Frist für die letzten Beweisanträge. Daraufhin lehnte der Mitangeklagte Ralf Wohlleben alle Richter des Senats ab, die Hauptangeklagte Beate Zschäpe den Vorsitzenden Götzl. Nach zwei Wochen Prozesspause geht es nun weiter – zwischenzeitlich wurde der Antrag Wohllebens bereits von einem anderen Senat des Oberlandesgerichts abgewiesen, drei von vier Befangenheitsanträgen der Zschäpe-Verteidiger zog die Hauptangeklagte eigenhändig zurück.

Was sich nun im Gericht abspielen wird, ist noch unklar. Denkbar ist, dass die Verteidiger der Angeklagten mit weiteren juristischen Mitteln gegen die Richter vorgehen – dieser und die kommenden Prozesstage könnten damit in einem wahren Showdown gipfeln. Zudem könnten sowohl sie als auch die Anwälte der Nebenklage nun letzte Beweisanträge vorbringen, um einer weiteren Frist von Götzl zuvorzukommen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

353. Prozesstag – Münchner Verhandlung geht weiter

Fortsetzung im NSU-Prozess: Das Terrorverfahren steht weiter unter dem Eindruck des Gutachtens von Psychiater Henning Saß, dessen Vernehmung mittlerweile abgeschlossen ist. Er hatte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe die volle Schuldfähigkeit attestiert und die Sicherungsverwahrung für sie nahegelegt.

Zschäpes drei Altverteidiger hatten der Verwertung seiner Erkenntnisse widersprochen. Sie wollen ein methodisches Gegengutachten zu Saß‘ Expertise in den Prozess einbringen. Zschäpes neue Vertrauensanwälte hatten zudem angekündigt, ihre Mandantin werde sich möglicherweise von einem anderen Gutachter, dem Freiburger Joachim Bauer, befragen lassen.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

352. Prozesstag – Fortsetzung im Prozess

Es geht weiter im Münchner Terrorverfahren: Der NSU-Prozess steht noch immer unter dem Eindruck des Gutachtens von Psychiater Henning Saß, dessen Vernehmung mittlerweile abgeschlossen ist. Er hatte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe die volle Schuldfähigkeit attestiert und die Sicherungsverwahrung für sie nahegelegt.

Zschäpes drei Altverteidiger hatten der Verwertung seiner Erkenntnisse widersprochen. Sie wollen ein methodisches Gegengutachten zu Saß‘ Expertise in den Prozess einbringen. Zschäpes neue Vertrauensanwälte hatten zudem angekündigt, ihre Mandantin werde sich möglicherweise von einem anderen Gutachter, dem Freiburger Joachim Bauer, befragen lassen.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

351. Prozesstag – Zschäpe im Fokus

Nach einer Woche Pause geht es heute im NSU-Verfahren weiter. Das Geschehen dürften zunächst die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe bestimmen. In der vorigen Sitzung war die Vernehmung des psychiatrischen Gutachters Henning Saß zu Ende gegangen, der Verwertung seiner Erkenntnisse hatten die drei Altanwälte widersprochen. Sie wollen ein methodisches Gegengutachten zu Saß‘ Expertise in den Prozess einbringen. Die Ergebnisse daraus stehen nun aus.

Zschäpes neue Vertrauensanwälte hatten zudem angekündigt, ihre Mandantin werde sich möglicherweise von einem anderen Gutachter, dem Freiburger Joachim Bauer, befragen lassen. Ob es dazu kommt, könnte in dieser Woche bekannt werden.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Zschäpes unheimlicher Verehrer

Beate Zschäpe erhält regelmäßig Geld in der Haft – auch aus einer dubiosen Quelle. Der NSU-Prozess schließt unterdessen eines der letzten Kapitel ab.

Beate Zschäpes Gesicht prangt inmitten eines Herzens aus Rosenblättern, darunter steht die Botschaft „Alles Liebe zum Valentinstag Bea!“. Ein anderes Foto, wieder mit Zschäpe, die Nachricht darauf diesmal: „Egal wie schwer die Zeiten noch werden, ich werde immer zu Dir stehen, Beate.“ Daneben hat sich der Urheber, ein Mann mit Brille und Schnauzbart, selbst abgebildet. Enrico K. heißt der Nutzer, der in seinem Twitter-Profil eine unsterbliche Liebe für die Hauptangeklagte im NSU-Prozess bekundet.

Auf seiner Facebookseite finden sich ähnliche Schwärmereien, aber auch Links zu rechtsextremen Seiten. Seine Zuneigung bekundet der nach eigenen Angaben aus München stammende Mann allerdings nicht nur virtuell, sondern auch finanziell: Mehrmals schon hat er Zschäpe Geld auf ihr Konto im Münchner Gefängnis Stadelheim überwiesen, wo sie während des NSU-Prozesses in Untersuchungshaft sitzt. Zschäpe kann damit Lebensmittel und Tabak im Anstaltsladen kaufen – oder ihren Anwalt Hermann Borchert bezahlen, dessen Honorar als Wahlverteidiger nicht aus der Staatskasse vorgestreckt wird.

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