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Abrechnung im Terrorprozess

Im NSU-Verfahren haben die Plädoyers der Opfervertreter begonnen. Für die Anwälte dienen sie vor allem als Bühne, um mit Ermittlern und Bundesanwaltschaft abzurechnen.

Seit zwei Monaten ist der NSU-Prozess wie ein Wecker, bei dem man immer wieder auf die Schlummertaste drückt. Nachdem die Bundesanwaltschaft harte Strafen für die fünf Angeklagten gefordert hatte, sollten auch die Angehörigen der Terroropfer, die Nebenkläger, eigene Plädoyers in dem Verfahren halten.

Der Angeklagte André E. und seine Verteidiger verhinderten das zuverlässig. Immer wieder forderten sie, die fünf Richter wegen Befangenheit abzusetzen. Als andere Richter des Münchner Oberlandesgerichts diese Anträge ablehnten, folgte der nächste Befangenheitsantrag, die nächste Unterbrechung. Ein Spiel, das sich theoretisch endlos wiederholen lässt.

Doch jetzt hat der Wecker geklingelt. Die Plädoyers haben begonnen. Nur: Von den Angehörigen und den Verletzten der Bombenanschläge ist niemand im Gerichtssaal. Warum auch, nach der zermürbenden Serie juristischer Scharmützel.

17 Jahre nach dem ersten Mord und viereinhalb Jahre nach Prozessbeginn hat sich viel Frust aufgestaut, bei den Nebenklägern wie bei ihren Anwälten. Das zeigt sich bereits im ersten der geplanten 55 Vorträge.

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387. Prozesstag – Wann sprechen die Nebenkläger?

Im NSU-Prozess stehen die Plädoyers der Nebenkläger bevor, also der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube. Der Beginn dieser Schlussvorträge hat sich in den vergangenen zwei Monaten jedoch immer wieder verschoben – insbesondere durch eine Serie von Befangenheitsanträgen der Angeklagten. Ob das konstante Störfeuer in dieser Woche ein Ende findet, ist nicht abzusehen.

Wenn die Plädoyers anfangen, werden sie sich hinziehen: 95 Nebenkläger sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Den Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

386. Prozesstag – Warten auf die Opfer-Plädoyers

Wie es im NSU-Prozess weitergeht, ist dieser Tage schwer vorherzusehen: Der Mitangeklagte André E. hat vor zwei Wochen einen neuen Befangenheitsantrag gegen zwei der fünf Richter gestellt. Wird das Gesuch abgelehnt, könnte ein weiteres folgen. Wegen der Anträge steht das Verfahren seit zwei Monaten auf der Stelle.

Eigentlich sollen die Schlussvorträge der Nebenkläger beginnen, also der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube. Dazu kommt es aber nur, wenn andere Anträge ausbleiben.

Wenn die Plädoyers anfangen, werden sie sich hinziehen: 95 Nebenkläger sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Den Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

385. Prozesstag – Beginnen die Opfer-Plädoyers?

Update: Wegen neuer Befangenheitsanträge verzögern sich die Plädoyers der Nebenklage bis frühestens 9. November.

Ein Dutzend Befangenheitsanträge gegen das Gericht wurde abgelehnt, der Weg ist frei für die Plädoyers der Nebenklage – theoretisch. Doch ob die Schlussvorträge der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube tatsächlich beginnen, hängt davon ab, ob der Angeklagte André E. nicht erneut die Richter ablehnt.

Beginnen die Plädoyers, werden sie sich hinziehen: 95 Nebenkläger sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige wollen jedoch auch selbst sprechen. Den Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Störfeuer von der Anklagebank

Im NSU-Prozess sollen die Plädoyers der Opferanwälte beginnen. Doch ein Angeklagter ist fest entschlossen, das Verfahren platzen zu lassen. Wer wird sich durchsetzen?

Was ist das gute Recht eines Angeklagten? Und wann geht es nur noch darum, einen Strafprozess zu torpedieren? Im NSU-Verfahren drängt sich diese Frage mittlerweile auf. Das Terrorverfahren in München ist so weit heruntergebremst, dass es beinahe zum Erliegen kommt. Gerade erst ist eine dreiwöchige Pause zu Ende gegangen – mehrere Prozesstage waren wegen Befangenheitsanträgen durch Angeklagte ausgefallen.

Die meisten Prozessbeteiligten hofften, diese Lähmung sei überwunden. Vieles sprach dafür, dass in Kürze die Opferangehörigen und ihre Anwälte die Plädoyers halten können – mehr als einen Monat, nachdem die Bundesanwaltschaft ihre Forderungen gegen die Angeklagten gestellt hat. Doch möglicherweise dauert das Warten noch länger.

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384. Prozesstag – Warten auf die Nebenklage-Plädoyers

Wie es im NSU-Prozess weitergeht, ist dieser Tage schwer vorherzusehen: Nach dem Haftbefehl gegen den Mitangeklagten André E. bremsten dessen Verteidiger das Verfahren mit insgesamt acht Befangenheitsanträgen gegen die Richter mehr als einen Monat lang aus. Ob es heute zu weiteren Vorstößen dieser Art kommt, ist ungewiss.

Vorgesehen sind die Schlussvorträge der Nebenkläger, also der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube. Dazu kommt es aber nur, wenn andere Anträge ausbleiben.

Beginnen die Plädoyers, werden sie sich hinziehen: 95 Nebenkläger sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Den Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Opfer und Angehörigen müssen warten

Anträge gegen die Richter bremsen den NSU-Prozess auf ungekannte Langsamkeit. Mittlerweile steht fest: In diesem Jahr fällt das Urteil nicht mehr.

Normalerweise hat sich André E. schon gemütlich in seinen Stuhl hinter der Anklagebank gefläzt und auf seinem Handy herumgetippt, wenn die Richter in den Saal treten. Jetzt aber trottete er flankiert von Polizisten aus derselben Tür wie Beate Zschäpe. Der 38-Jährige sitzt seit drei Wochen in Untersuchungshaft. Auch seinetwegen tritt der NSU-Prozess seitdem auf der Stelle. Längst hätten die Plädoyers der Nebenkläger, also von Angehörigen der Mordopfer und Verletzten der Anschläge, beginnen sollen. Stets wurden sie verschoben.

Eine Verzögerung des NSU-Verfahrens, dieser gigantischen Terrorverhandlung, die seit knapp viereinhalb Jahren in München ausgefochten wird – das ist nicht neu. Gerade wenn es um die Opfer gehen soll, spielt sich das Verfahren fern der Betroffenen ab. Es gehört zum Muster des Prozesses, dass vor wichtigen Schritten zunächst eine juristische Volte mit Anlauf vollführt wird; in aller Regel von den Verteidigern der Angeklagten. Sie haben nun bewirkt, dass das Urteil definitiv nicht mehr in diesem Jahr fällt.

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383. Prozesstag – Nebenklage-Plädoyers sollen beginnen

Update: Wegen neuer Befangenheitsanträge verzögern sich die Plädoyers der Nebenklage bis frühestens 24. Oktober.

Am heutigen Mittwoch sollen nach langer Verzögerung die Schlussvorträge der Nebenkläger beginnen, also der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube. Voraussetzung dafür ist, dass es nicht zu neuen Befangenheitsanträgen gegen die Richter kommt.

Beginnen die Plädoyers, werden sie sich hinziehen: 95 Nebenkläger sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Den Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.

In den vergangenen zwei Wochen hatte das Verfahren pausiert, nachdem die Bundesanwaltschaft hat ihr Plädoyer beendet hatte. Grund war, dass das Gericht Haftbefehl gegen den Mitangeklagten André E. erlassen hatte. Dessen Verteidiger stellten daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Auch der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben lehnte den Strafsenat wegen Befangenheit ab.

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Unverhofft in Haft

Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Beate Zschäpe. Eine echte Überraschung ist das Plädoyer im Terrorprozess aber für einen anderen Angeklagten.

Ihre Maske sitzt. So steif, so unverrückbar wie am ersten Tag des NSU-Prozesses. Beate Zschäpe schaut auf einen Punkt in der Ferne, den Kopf auf die zu Fäusten geballten Hände gestützt. Gegenüber von ihr, rund fünf Meter entfernt, beendet Bundesanwalt Herbert Diemer das achttägige Plädoyer der Anklage. „Ich halte die Anordnung der Sicherungsverwahrung für unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Angeklagten ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Läuterung bleibt“, liest Diemer an einem Holzpult stehend vom Blatt ab.

Zuvor hatte Diemer, Chef der Delegation des Generalbundesanwalts, lebenslange Haft für die 42-Jährige gefordert. Zudem plädierte er dafür, zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Es ist die höchstmögliche Strafe, die in Deutschland beantragt werden kann. Spricht das Gericht sie aus, wird Zschäpe wohl erst im Rentenalter wieder in Freiheit kommen – oder nie.

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382. Prozesstag – Bundesanwaltschaft fordert Strafmaß

Am heutigen Dienstag endet die Sommerpause im NSU-Prozess – und das Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Bundesanwalt Herbert Diemer wird voraussichtlich in dieser Sitzung verkünden, welches Strafmaß er für die fünf Angeklagten fordert.

In sieben vorigen Sitzungen hatten die Anklagevertreter detailliert dargelegt, dass sich die Vorwürfe gegen alle Angeklagten aus ihrer Sicht in vollem Umfang bestätigt haben. Das gilt auch für Beate Zschäpe, die sich demnach unter anderem der zehnfachen Mittäterschaft zum Mord und der 39-fachen Mittäterschaft zum versuchten Mord schuldig gemacht hat. In welche Forderungen über Haftstrafen dieser Erkenntnisse gerinnen, zeigt sich heute. Als wahrscheinlich gilt, dass für Zschäpe eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert wird – ob mit besonderer Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung, ist noch nicht sicher absehbar.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.