Im NSU-Verfahren haben die Plädoyers der Opfervertreter begonnen. Für die Anwälte dienen sie vor allem als Bühne, um mit Ermittlern und Bundesanwaltschaft abzurechnen.
Seit zwei Monaten ist der NSU-Prozess wie ein Wecker, bei dem man immer wieder auf die Schlummertaste drückt. Nachdem die Bundesanwaltschaft harte Strafen für die fünf Angeklagten gefordert hatte, sollten auch die Angehörigen der Terroropfer, die Nebenkläger, eigene Plädoyers in dem Verfahren halten.
Der Angeklagte André E. und seine Verteidiger verhinderten das zuverlässig. Immer wieder forderten sie, die fünf Richter wegen Befangenheit abzusetzen. Als andere Richter des Münchner Oberlandesgerichts diese Anträge ablehnten, folgte der nächste Befangenheitsantrag, die nächste Unterbrechung. Ein Spiel, das sich theoretisch endlos wiederholen lässt.
Doch jetzt hat der Wecker geklingelt. Die Plädoyers haben begonnen. Nur: Von den Angehörigen und den Verletzten der Bombenanschläge ist niemand im Gerichtssaal. Warum auch, nach der zermürbenden Serie juristischer Scharmützel.
17 Jahre nach dem ersten Mord und viereinhalb Jahre nach Prozessbeginn hat sich viel Frust aufgestaut, bei den Nebenklägern wie bei ihren Anwälten. Das zeigt sich bereits im ersten der geplanten 55 Vorträge.