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164. Prozesstag – Mutmaßlicher NSU-Helfer Ralph H.

Der Zeuge Ralph H. erbrachte den Ermittlungen zufolge wichtige Dienste für das 1998 untergetauchte NSU-Trio: Ein Personalausweis von ihm wurde im Brandschutt der letzten Wohnung des NSU in Zwickau gefunden, zudem wurde unter seiner Identität 1999 eine Wohnung in Chemnitz gemietet – mutmaßlich durch Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt.

Deshalb ist H. am Mittwoch als Zeuge nach München geladen. Im Kreis möglicher Helfer des Trios war sein Fall bislang kaum beachtet worden. Unter seinem Namen wurden zudem Waren bei einem Versandhaus bestellt, mit dem sich Mundlos und Böhnhardt möglicherweise für Anschläge rüsteten – unter anderen Abwehrsprays und ein Nachtsichtgerät. Geladen wurde H. auf Antrag mehrerer Nebenklage-Anwälte.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 25. November, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 26. November 2014.

 

163. Prozesstag – Ankläger sagt als Zeuge aus

Am Dienstag nimmt ein Vertreter der Anklage im Zeugenstand Platz: Der Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten sagt über eine Vernehmung aus, die er im August 2012 mit dem Zeugen Enrico T. geführt hatte. Weingarten soll sich erklären, weil T. bei der Befragung angebrüllt wurde, wie ein Ermittler im September ausgesagt hatte. Die Verteidigung könnte in der Folge befinden, dass T.s Aussage rechtswidrig zustande gekommen ist. Der Zeuge soll am Schmuggel der Mordpistole Ceska 83 beteiligt sein, mit der neun Menschen erschossen wurden. Vor Gericht machte er mehrfach Erinnerungslücken geltend.

Ebenfalls zum Komplex Pistole sagt der Mitangeklagte Carsten S. aus. Er hatte sich bereits zu Prozessbeginn umfassend geäußert. Diesmal geht es um einen Termin, bei dem S. 2012 aus mehreren Vergleichswaffen das Modell aussuchte, das er als Kurier an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überbracht hatte. Es handelte sich dabei um die Ceska 83.

Ein weiteres Glied in der Kette der Waffenbeschaffung ist der Schweizer Hans-Ulrich M. Er soll die Pistole im Jahr 1996 in seinem Heimatland gekauft und nach Deutschland gebracht haben. Weil er seiner Ladung zum Prozess nach Deutschland nicht folgte, wird nun eine Aussage verlesen, die er im Juni bei der Staatsanwaltschaft im Schweizerischen Thun machte.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Zwischen Verharmlosung und Lüge – Das Medienlog vom Freitag, 21. November 2014

Die Zeugin Antje B. sagte am Donnerstag im NSU-Prozess aus. Sie gilt als eine weitere Verbindung zwischen dem NSU und der militanten Neonazi-Gruppe Blood & Honour, soll geplant haben, Beate Zschäpe ihren Pass zu geben und kannte weitere Unterstützer. In ihrer Aussage verharmloste B. das rechtsextreme Netzwerk als Gruppe von Musikfans. Beschwichtigende Äußerungen von Szenenangehörigen sind im Prozess zwar häufig zu hören. „Doch was die Prozessparteien an diesem Donnerstag an Dreistigkeit erleben, dürfte so schnell nicht zu überbieten sein“, findet Frank Jansen vom Tagesspiegel.

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Die rechtsextreme Krabbelgruppe

Das militante Netzwerk Blood & Honour soll den NSU mit Waffen und Pässen unterstützt haben. Verdächtig ist eine Zeugin im Münchner Prozess – doch sie verharmlost die Organisation.

Ehrliche Antworten von rechtsextremen Zeugen im NSU-Prozess, damit rechnet schon lange niemand mehr. Wenn ein früherer Weggefährte von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt aussagt, beginnt ein Spiel des Lavierens, des Verschweigens, des Beschönigens. Und wer es nicht fertigbringt, seine Unterstützung für die Terrorgruppe NSU oder sein Verhalten in der rechten Szene schönzureden, der lässt sich von einem schweren und unheilbaren Gedächtnisverlust treffen.

Am 162. Verhandlungstag tritt vor Gericht eine Zeugin auf, die das Prozedere der Verweigerung bis ins Detail perfektioniert hat. Antje B. gründete in den neunziger Jahren in Sachsen einen Ableger der rechtsradikalen Skinhead-Organisation Blood & Honour (B&H), die mittlerweile verboten ist. Ihre rechten Verbindungen allerdings versucht B. nach besten Möglichkeiten zu verbergen, so wie sie ihre Frisur hinter einem breiten schwarzen Haarband verbirgt – wahrscheinlich bindet der Stoff den Federschnitt zusammen, eine Frisur mit langen Koteletten und Erkennungszeichen von Frauen in der Skinhead-Szene.

Waffen? Davon war nie die Rede

Die 40-Jährige aus dem Erzgebirge soll das NSU-Trio nach seiner Flucht in den Untergrund 1998 unterstützt haben. Der sächsische Verfassungsschutz ermittelte, dass sie vorhatte, Beate Zschäpe ihren Reisepass zu überlassen. Damit sollten die drei nach Südafrika fliehen, wozu es letztlich nicht kam. Zudem sollten Kameraden, Gründungsmitglieder der B&H-Division, Waffen für Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt besorgen.

Davon will B. jedoch nichts wissen. Die Sache mit dem Pass? Das sei nicht passiert. Waffen? Davon sei nie die Rede gewesen. Dass sie bei einem B&H-Treffen zu Anschlägen aus dem Untergrund heraus aufgerufen haben soll? „Das ist eine ganz bösartige Unterstellung.“

B&H ist ein Netzwerk, das sich für die Vorherrschaft der weißen Rasse einsetzt, weltweit fungiert es als Sammelbecken für militante Rechte. Doch auch davon will B. nichts wissen. Sie erzählt, wie sie Mitte der neunziger Jahre in Chemnitz einen Stammtisch mit anderen Kameraden gründete – darunter Jan W. und Thomas S., die beide als Zeugen im Prozess geführt werden. „Wir waren der Meinung, es wäre schön, wenn wir musikalische Veranstaltungen hier hätten“, erzählt die Zeugin. Also habe die Gruppe Bands angefragt und Konzerte organisiert, zwischen 70 und 400 Gästen seien gekommen. Richter Manfred Götzl erkundigt sich nach der Musikrichtung. „Zwischen Rock ’n‘ Roll und Heavy Metal“, antwortet B.

Vieles nicht verstanden

Tatsächlich waren die Konzerte typische Rechtsrock-Veranstaltungen. Um Inhalte habe man sich nicht geschert, sagt die vierfache Mutter. Eher sei es ihr darum gegangen, bestimmte Werte zu propagieren: Ehrlichkeit, Demut, Treue. Und Unternehmungen mit Kindern habe sie sich gewünscht. Götzl ist von den Heile-Welt-Sprüchen zunehmend genervt: „Das klingt wie eine Idylle, wo sich Musikliebhaber treffen, dann gibt es noch Familienanschluss – Richtung Krabbelgruppe, sag ich mal. Gab es keine politische Zielrichtung?“

Zögernd räumt B. ein, dass es manchen „vielleicht auch ein Stück weit um rechtes Gedankengut“ gegangen sei. Begriffe wie „White Power“ und „Deutschland den Deutschen“ seien kursiert. Aber das seien nur Floskeln gewesen, nur die anderen seien rechts gewesen. Und rechts zu sein, das habe schließlich stets eine negative Bedeutung, „aber der Mensch dahinter wird nicht gesehen“. Zumal sie vieles von dem, was sie da von sich gegeben habe, auch nicht verstanden habe.

„Scheiße.“ – „Wie soll ich das verstehen?“

Das erscheint, wie so vieles, höchst zweifelhaft – betrieb ihr früherer Mann doch zwei Läden, in denen rechte Kleidung und CDs verkauft wurden und in denen sie hinter dem Tresen stand. Zudem existieren zwei Fotos einer Veranstaltung, die B. in lockerer Atmosphäre neben Beate Zschäpe und Uwe Mundlos zeigen. Als ihr die Bilder im Gerichtssaal gezeigt werden, will sie keinen der beiden wiedererkennen.

Schließlich fragt Götzl sie, ob sie den Mitangeklagten André E. kenne, angeklagt als Unterstützer und ebenfalls aus dem Erzgebirge. B. verneint. Götzl weist sie auf eine Aussage hin, die sie im Jahr 2012 beim Bundeskriminalamt gemacht hatte. Demnach waren ihr sowohl E. als auch sein Zwillingsbruder bekannt. Sie habe gewusst, dass beide in ihrem heutigen Wohnort Aue ein Geschäft eröffnen wollten. „Was sagen Sie dazu?“, fragt Götzl. „Scheiße.“ – „Wie soll ich das verstehen?“ Die Zeugin gerät ins Stottern. „Ja, wie soll ich sagen. Jetzt steht natürlich meine Glaubwürdigkeit infrage.“

B. muss im Dezember erneut erscheinen.

 

Verfassungsschutz schleuste Neonazi-Anführer ein – Das Medienlog vom Donnerstag, 20. November 2014

Zweite Aussage des V-Manns Kai D. im NSU-Prozess – dabei kam heraus: Der bayerische Verfassungsschutz setzte den heute 50-Jährigen offenbar gezielt in der rechten Szene Frankens ein. Dort baute er eine Organisation rechter Kameraden auf. Zudem nahm er Kontakt zu Tino Brandt auf, einem Wegbegleiter des NSU-Trios. „Im Gegensatz zu Brandt scheint er nicht aus Überzeugung ein Mitglied der rechtsradikalen Szene gewesen zu sein“, schreibt Gisela Friedrichsen von Spiegel Online über D.

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162. Prozesstag – Blood & Honour und der NSU

Eine mutmaßliche Unterstützerin des NSU-Trios tritt am Donnerstag in den Zeugenstand: Antje B. soll Beate Zschäpe nach der Flucht der drei im Jahr 1998 ihren Reisepass zur Verfügung gestellt oder das zumindest versucht haben. Zudem stellt die Verbindung zu B. einen weiteren Kontakt ins Milieu der rechtsradikalen Organisation Blood & Honour dar. So soll sich B. auf einem Treffen der Gruppe für Anschläge als Mittel der politischen Arbeit eingesetzt haben, wie aus Ermittlungen des Bundeskrimnialamts (BKA) hervorgeht.

Zuvor sagt ein BKA-Ermittler aus, der den Mitangeklagten Carsten S. vernommen hatte. Dabei geht es um Waffen, die man S. vorgelegt hatte, nachdem dieser gestanden hatte, dem Trio die Mordpistole Ceska 83 beschafft zu haben. Aus mehreren Modellen identifizierte er damals die Ceska mit Schalldämpfer.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Der schmerzhafte Schrecken des NSU-Videos – Das Medienlog vom Mittwoch, 19. November 2014

Zum zweiten Mal hat das Gericht das zynische Bekennervideo des NSU vorgeführt – für viele Medien dennoch ein Grund, das Machwerk erneut zu beleuchten. „Es ist jedes Mal wieder wie ein Schlag in die Magengrube“, kommentiert Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Auffällig war dabei die Reaktion von Beate Zschäpe: Diese habe sich „wie hinter einem Vorhang vor Blicken“ abgeschirmt. Es sei nicht zu erkennen gewesen, wie sie heute zu dem Film steht.

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161. Prozesstag – Neonazi Kai D. erneut im Zeugenstand

Zum zweiten Mal sagt der bayerische Rechtsextremist Kai D. im NSU-Prozess aus. Der Zeuge war in den achtziger und neunziger Jahren V-Mann für den Verfassungsschutz in Bayern – doch er war auch in Thüringen aktiv: Dort pflegte er Kontakt zu dem Rechtsextremisten Tino Brandt, dem Gründer des Thüringer Heimatschutzes und ebenfalls V-Mann. Bei seiner ersten Aussage schilderte er, wie sich die beiden entzweiten, als Brandt versucht habe, in D.s Heimatregion Franken Fuß zu fassen. Zudem stellte er Brandt als Anführer dar, der seine Kameraden radikalisieren wollte – unter denen sich auch das NSU-Trio befand.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Wie die Kameraden Böhnhardt deckten

Mit einer bizarren Tat bewies das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt früh, dass er zu Anschlägen bereit ist. Doch er kam dem Gesetz davon – weil Beate Zschäpe und Uwe Mundlos für ihn logen.

Es war ein Warnschuss des NSU, bevor Menschen starben: In einer Samstagnacht im April 1996 entdeckte ein Lkw-Fahrer eine Puppe, die von einer Brücke über der Autobahn A4 in der Nähe von Jena baumelte. Als Beamte der Autobahnpolizei den Gegenstand untersuchten, stellten sie fest, dass auf dem Torso ein Davidstern mit dem Schriftzug „Jude“ angebracht war. Am selben Wochenende besuchte der damalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Ignaz Bubis, die Stadt Weimar.

Auf der Brücke fanden die Polizisten zwei Kartons, mit Kabeln verbunden, daneben ein Verkehrsschild mit den Worten „Vorsicht Bombe“. Die Autobahn wurde gesperrt, ein Entschärfungskommando schoss mit Wasserwerfern auf die Kartons. Die stellten sich als Attrappe heraus.

Verantwortlich war Uwe Böhnhardt, davon war und ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Die Tat reiht sich in eine Serie ein, bei der Böhnhardt und seine Freunde Beate Zschäpe und Uwe Mundlos Bombenattrappen verschickten oder in Jena ablegten. Fremdenhass und die Lust an der Provokation führten zu einer Reihe von Straftaten. Es war ein deutlicher Hinweis darauf, dass ein Krimineller wie der damals 18-jährige Böhnhardt vor Terroranschlägen nicht zurückschreckte. Vier Jahre später folgte der erste von zehn NSU-Morden, zwei Bombenanschläge kamen hinzu.

Im NSU-Prozess wurden zu dem Vorfall an der Autobahnbrücke mehrere Polizisten als Zeugen vernommen, die damals gegen Böhnhardt ermittelten. Am Dienstag sagte ein Beamter aus, der Beate Zschäpe befragt hatte.

Um den Fall kümmerte sich die Sonderkommission Rex, kurz für Rechtsextremismus. Die Beamten ermittelten weder mit viel Elan noch mit großen Erfolgen – vielmehr war die Sonderkommission ein Kessel voller Dorfpolizisten, die aus verschiedenen Ecken Thüringens für eine Art Praktikum abgeordnet wurden. Die Spur führte zu Böhnhardt, weil er einen Fingerabdruck auf einem der Kartons hinterlassen hatte.

Mehrere Freunde von Böhnhardt wurden zur Polizei geladen, darunter Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und der Mitangeklagte Ralf Wohlleben. Die Beamten von damals konnten sich im Prozess nach fast zwei Jahrzehnten nicht mehr an vieles erinnern – aber an den Wert der Angaben von damals: „Ich hatte immer das Gefühl, die veralbern einen“, sagte ein Kriminalobermeister. Die Vernehmungen hätte man sich sparen können.

Dieser Ansicht schloss sich das Amtsgericht Jena an. Demnach waren die Aussagen von Zschäpe, Mundlos, Wohlleben und eines weiteren Zeugen abgesprochen. Zschäpe sagte in ihrer Vernehmung sogar, sie sei durch einen gemeinsamen Bekannten zu einem Alibi „gekommen“. Doch unter Berücksichtigung früherer Taten verurteilte es Böhnhardt im April 1997 zu drei Jahren und sechs Monaten Jugendhaft – eine Einheitsstrafe.

Die Aussagen zeigen, dass Böhnhardt sich auf seine Kameraden verlassen konnte. Fast wortgleich hieß es immer wieder, man sei zu fünft auf eine Geburtstagsparty gefahren: Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt, Wohlleben und ein anderer Kumpel. Die Feier kam als Quelle für ein Alibi gerade recht: „Da waren plötzlich 30 Mann und 29 haben sich nicht gekannt“, kommentierte der Polizist am Dienstag. Als es auf der Feier gegen Mitternacht zu langweilig wurde, fuhr die Clique in die Wohnung von Zschäpe, um Skat und Videospiele zu spielen. Wer gewonnen hatte, daran konnte sich niemand erinnern.

Jedenfalls solange nicht, bis Böhnhardt, der die Strafe noch nicht antreten musste, in Berufung ging. In der Verhandlung vor dem Landgericht fiel Ralf Wohlleben ein, dass er Uwe Mundlos auf der Spielekonsole besiegt hatte. Die Aussagen wurden also noch unglaubwürdiger – doch das Gericht nahm sie diesmal für bare Münze. An den Einlassungen der Zeugen gebe es keine Zweifel, Fingerabdruck hin oder her. In der Puppen-Tat wurde der Angeklagte im Oktober 1997 aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das Urteil lautete auf eine Einheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Für schuldig befunden wurde er unter anderem wegen des Verkaufs rechtsextremer CDs.

Womöglich hatten sich die Richter von einer Fassade der Harmlosigkeit täuschen lassen. Denn natürlich taten die jungen Rechtsextremen alles, um ihr Handeln herunterzuspielen – auch Beate Zschäpe: Über ihre Gesinnung sagte sie in einer Polizeivernehmung, „dass diese zwar rechtsgerichtet ist, aber ich deshalb keine Straftaten begehe“. Und überhaupt sei in rechten Kreisen wenig über Politik geredet worden.

Tatsächlich waren Zschäpe und ihre Gesinnungsgenossen bis in die Haarspitzen politisiert – und bereit, im Kampf für ihre Vorstellung von einem Deutschland ohne Ausländer zu morden. Die Möglichkeit, mit einer Gefängnisstrafe wenigstens auf Böhnhardt einzuwirken, verstrich: Seine Bewährung wurde im März 1998 widerrufen, der Verurteilte zum Haftantritt geladen. Da waren er, Zschäpe und Mundlos schon in den Untergrund geflüchtet.