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Für Wohlleben zeichnet sich eine harte Strafe ab – Das Medienlog vom Mittwoch, 2. August 2017

Knapp vier Wochen lang ist Ruhe in Gerichtssaal A101, der NSU-Prozess ist in der Sommerpause. Am letzten Prozesstag vor der Pause ging es im Plädoyer der Bundesanwaltschaft wieder um den Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Er war laut Anklage hauptverantwortlich dafür, dass der NSU an die Mordwaffe Ceska 83 kam. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten bezeichnete Wohlleben als Mastermind, der die Hilfe für die drei untergetauchten Personen organisiert habe.

Für den Angeklagten „zeichnet sich eine lange Haftstrafe ab“, bilanziert Konrad Litschko von der taz. Entgegen seiner eigenen Aussage müsse er einkalkuliert haben, wofür die Täter die Waffe brauchten: „zum Morden“. Das rechtfertigt aus Sicht der Bundesanwaltschaft ein Urteil wegen Beihilfe zum Mord.

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Der wichtigste Helfer von allen

Ralf Wohlleben soll dem NSU seine Mordwaffe besorgt haben. Im Plädoyer der Bundesanwaltschaft wird klar: Für die Ankläger ist der frühere NPD-Funktionär der wertvollste Unterstützer der Terroristen.

In diesen schweren Stunden möchte Ralf Wohlleben seine Frau an seiner Seite wissen. Von einem Stehpult auf der anderen Seite des Gerichtssaals aus argumentiert Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten wortgewaltig, warum der Mitangeklagte im NSU-Prozess der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig sei. Jacqueline Wohlleben hat rechts neben ihrem Mann Platz genommen, seine Hand liegt auf ihrem Unterarm. Auch ein Tross Rechtsextremer ist angereist, der von der Besuchertribüne aus zuschaut.

An diesem Tag, es ist der fünfte des Anklageplädoyers im Terrorverfahren, wird es ernst für Wohlleben. Ihm droht eine langjährige Haftstrafe – und Weingarten macht deutlich, dass alles erfüllt ist, worauf sich ein hartes Urteil gründen lässt.

Im Verfahren sitzt der 42-Jährige, weil er dem Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Pistole Ceska 83 beschafft haben soll. Mit der Waffe erschossen Mundlos und Böhnhardt neun Menschen. Wohlleben, sagt der Staatsanwalt, kam dabei „die eigentlich maßgebliche Rolle“ zu. Denn er habe damals mit bösartiger Präzision ein Netz aus Helfern gesponnen, das der 1998 in den Untergrund geflüchteten Dreiergruppe lieferte, was sie wünschte.

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„Es wird eng“ – Das Medienlog vom Dienstag, 1. August 2017

Neues Kapitel im Plädoyer der Anklage: Statt wie geplant mit den Banküberfällen beschäftigt sich die Bundesanwaltschaft seit gestern mit der Schuld der Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S., die dem NSU-Trio die Mordwaffe Ceska 83 verschafft haben sollen. Gegen beide habe sich die Anklage der Beihilfe zum Mord bestätigt, lautet das Fazit.

„Die Bundesanwaltschaft könnte es sich eigentlich leicht machen“, weil S. ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, schreibt Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk. Dennoch nähmen sich die Ankläger viel Zeit, um sich mit dem Vorwurf zu beschäftigen. Durch die große Detailfülle sei der Schlussvortrag „kompliziert in der Beweisführung“.

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379. Prozesstag – Pause im NSU-Prozess, Plädoyer geht weiter

Dienstag ist der letzte Verhandlungstag vor der knapp einmonatigen Sommerpause im NSU-Prozess. Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft wird auch nach der Pause Ende August weitergeführt. Derzeit geht es in dem Schlussvortrag um die Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. geht, die dem NSU-Trio die Mordwaffe Ceska 83 besorgt haben sollen.

In der vergangenen Woche hatten die Staatsanwälte bereits deutlich gemacht, dass sich die Vorwürfe der Anklage aus ihrer Sicht bestätigt haben – auch für Beate Zschäpe, die den Ermittlungen zufolge Mittäterin bei der Mord-, Anschlags- und Raubserie des NSU war.

Nach dem Vortrag, also defintiv nach der Sommerpause, folgen die Beiträge der Nebenklageanwälte und der Verteidiger.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

In Zschäpes Schatten

Helfer aus der rechten Szene ermöglichten die Morde des NSU. Jetzt rechnen die Ankläger im Terrorprozess mit den Unterstützern ab. Einer kann trotzdem mit Milde rechnen.

Fünf Menschen sitzen auf der Anklagebank im NSU-Prozess. In der ersten von drei Reihen Beate Zschäpe. Wer die vier anderen sind, wissen viele nicht. Die Hauptangeklagte bindet Aufmerksamkeit und Schlagzeilen, zieht die Blicke von Prozessbesuchern auf sich, die sich in Pausen an der Trennscheibe vor der Besuchertribüne versammeln wie an einem Zoogehege.

Wer sind die, die in den Reihen dahinter sitzen? Ihre Namen sind Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, das NSU-Trio auf vielfältige Art unterstützt zu haben. Bislang hätten sie „in der öffentlichen Wahrnehmung ein Stück weit im Schatten der Angeklagten Beate Zschäpe“ gestanden, sagt Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten. Die Wahrnehmung der Anklagebehörde aber werde „durch den öffentlichen Schattenwurf nicht beeinflusst“.

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Die Empörung der Nebenkläger – das Medienlog vom Montag, 31. Juli 2017

Die Bundesanwaltschaft hat in der vergangenen Woche mit ihrem Plädoyer begonnen. Ihr Fazit stößt jedoch auf Widerspruch – insbesondere die These, dass der NSU nur aus den drei Mitgliedern Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestand. Gegen diese Ansicht hatten sich die Anwälte der Opfer und Angehörigen stets verwahrt.

Alexander Hoffmann sagte, die Vertreter des Generalbundesanwalts ignorierten die Beweislage. Sein Kollege Yavuz Narin warf ihnen vor, sie hätten „die Beweisaufnahme immer wieder blockiert“. Die Anwältin Seda Basay-Yildiz stört sich insbesondere daran, dass Bundesanwalt Herbert Diemer keine Hinweise auf eine Mitverantwortung des Staats sieht. „Eine solche Argumentation ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagte sie heute.de.

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378. Prozesstag – Tag 4 des Anklageplädoyers

Am Montag setzt die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer fort. Die Vertreter des Generalbundesanwalts, die vor dem Oberlandesgericht München die Anklage führen, fassen das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen und bewerten die Tatbeiträge der Angeklagten. Dabei soll es an diesem Tag auch um die 15 Banküberfälle gehen, mit denen der NSU seinen Lebensunterhalt bestritt.

In der vergangenen Woche hatten die Beamten der Bundesanwaltschaft bereits deutlich gemacht, dass sich die Vorwürfe der Anklage aus ihrer Sicht bestätigt haben – auch für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, die den Ermittlungen zufolge Mittäterin bei der Mord-, Anschlags- und Raubserie des NSU war. Zu den vier Mitangeklagten äußerten sie sich bislang nicht detailliert.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Plädoyers werden noch Monate dauern – Das Medienlog vom Freitag, 28. Juli 2017

Kurz vor der Sommerpause ab 2. August werden neue Informationen über den weiteren Verlauf des NSU-Prozesses bekannt – und die verheißen kein schnelles Ende. 50 der 60 Nebenklageanwälte gaben bekannt, wie sie ihre Plädoyers halten wollen. Sie planen insgesamt 47 einzelne Stellungnahmen – laut Berechnung des Anwalts Sebastian Scharmer soll das rund 57 Stunden dauern, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Die Bundesanwaltschaft, die derzeit an der Reihe ist, hat für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt.

Ob sie damit bis zur Sommerpause fertig wird, ist ungewiss. Auf die Anklage folgen Nebenkläger und Verteidiger – das dauert. „Es ist deswegen schon jetzt fraglich, ob der NSU-Prozess noch dieses Jahr zu Ende gehen wird“, schreibt Autorin Annette Ramelsberger.

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Der befremdliche Wunsch nach dem Schlussstrich – Das Medienlog vom Donnerstag, 27. Juli 2017

Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag ihr Plädoyer fortgesetzt. Dabei betonten die Anklagevertreter wie am Tag zuvor die Rolle von Beate Zschäpe für den NSU. Sie ist als Mittäterin der Gewaltserie angeklagt.

Die Schlussfolgerungen, vorgetragen von der Oberstaatsanwältin Anette Greger, seien zwar nicht in allen Punkten unstrittig, schreibt Thies Marsen vom Bayerischen Rundfunk – doch es sei spannend, wie die Anklage „die Rolle der Hauptangeklagten herausarbeitet und damit den Tatvorwurf, dass Beate Zschäpe für all die Verbrechen des NSU mitverantwortlich war, nach und nach immer stärker unterfüttert“. Denn den Staatsanwälten gelinge es, „ein sehr nachvollziehbares Bild“ zu zeichnen, dass jemand, der an keinem Tatort war, trotzdem eine entscheidende Rolle in der rechtsextremen Serie spielen konnte.

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377. Prozesstag – Bundesanwaltschaft setzt ihr Plädoyer fort

Am Donnerstag setzt die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer fort. Die Vertreter des Generalbundesanwalts, die vor dem Oberlandesgericht München die Anklage führen, fassen das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen und bewerten die Tatbeiträge der Angeklagten. Am Dienstag und Mittwoch hatten sie bereits deutlich gemacht, dass sich die Vorwürfe der Anklage aus ihrer Sicht bestätigt haben – auch für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, die den Ermittlungen zufolge Mittäterin bei der Mord-, Anschlags- und Raubserie des NSU war. Demnach wäre sie zu bestrafen, als hätte sie die Gewalttaten selbst ausgeführt.

Bundesanwalt Herbert Diemer hatte zuvor angekündigt, der Schlussvortrag werde voraussichtlich 22 Stunden, also mehrere Prozesstage, dauern. Erst später, voraussichtlich nach der Sommerpause, folgen die Vorträge der Nebenklageanwälte und der Verteidiger.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.