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Zschäpe-Verteidigung in der Sackgasse – Das Medienlog vom Mittwoch, 21. Juni 2017

Gegen den Psychiater Joachim Bauer, der dem Gericht ein wohlwollendes Gutachten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe vorgelegt hat, liegt ein Befangenheitsantrag von Nebenklageanwälten vor. Gestern nahm die Bundesanwaltschaft dazu Stellung – und unterstützte den Antrag. Die Anklagevertreter halten Bauers Expertise demnach für fehlerhaft und geleitet von persönlichen Interessen. Nach vier Jahren NSU-Prozess könnte dieser Befangenheitsantrag „nun der erste sein, der Erfolg hat“, analysiert Wiebke Ramm in der Süddeutschen Zeitung.

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269. Prozesstag – Beratung über Anträge

Für Dienstag hat der Senat im NSU-Prozess kein Beweisprogramm vorgesehen. Stattdessen wird über zurückliegende Beweisanträge beraten. So sollen die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben ihren Antrag verteidigen, nach dem ein Psychiater die verstorbenen NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt posthum untersuchen soll, um bei ihnen eine psychopathische Störung zu diagnostizieren. Die Bundesanwaltschaft war dem Gesuch am Vortag entgegengetreten.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Zschäpes verlorener Kampf

Noch immer irritiert das entlastende Gutachten über Beate Zschäpe im NSU-Prozess. Jetzt will auch die Anklage die Expertise des unkritischen Psychiaters loswerden.

Mit einer steilen These hatte der Freiburger Psychiater Joachim Bauer im vergangenen Monat reichlich Aufmerksamkeit erregt: Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe, angeklagt als Mittäterin einer Serie von Morden und Bombenanschlägen, sei zu keiner Schuld fähig gewesen – so das Ergebnis eines Gutachtens, das Bauer im Auftrag von Zschäpes Verteidigern geschrieben hatte. Nun wird immer klarer: Im Urteil wird sich keine Spur des entlastenden Ergebnisses wiederfinden. Eine der letzten Hoffnungen der Angeklagten ist geplatzt.

Hintergrund ist, dass die Nebenklageanwälte Doris Dierbach und Thomas Bliwier Bauer aufgrund seines überfreundlichen Umgangs mit Zschäpe abgelehnt hatten – wegen der Besorgnis der Befangenheit. Sie werfen ihm vor, sich als „Beschützer der Angeklagten“ verhalten zu haben. Kommt der Antrag durch, wäre Bauers Expertise aus der Liste der Beweismittel zu streichen – wiewohl schon zuvor erkennbar war, dass das Gericht sich für die Ausführungen des Psychiaters schlicht nicht interessierte.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Dienstag, 20. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 20. Juni 2017.

 

368. Prozesstag – NSU-Prozess nimmt Arbeit wieder auf

Nach zwei Wochen Pfingstferien geht es am Dienstag im NSU-Verfahren weiter. Bevor es in der kommenden Woche erneut um den Zschäpe-Gutachter Henning Saß geht, dürften diesmal hauptsächlich Formalien auf dem Programm stehen – insbesondere Entscheidungen über Beweisanträge. Zudem war in der Pause über einen Befangenheitsantrag der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben gegen alle Richter zu beraten. Grund des Angriffs auf den Senat war, dass das Gericht mehrere Beweisanträge der Anwälte abgelehnt hatte.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

NSU-Prozess bald vor Zivilgericht? – Das Medienlog vom Montag, 19. Juni 2017

Im Ringen um Gerechtigkeit wollen Hinterbliebene von NSU-Ermordeten den Staat zur Rechenschaft ziehen: Familienmitglieder der Nürnberger Opfer Enver Simsek und Ismail Yasar klagen vor dem Landgericht Nürnberg gegen den Bund und die Länder Bayern und Thüringen, heißt es in einem dpa-Bericht. Beide Familien, vertreten vom Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler, verlangen Schadensersatz wegen der Verfehlungen bei den Ermittlungen im Terrorkomplex.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 20. Juni 2017.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Freitag, 16. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 19. Juni 2017.

 

Gutachter hält sich für nicht befangen – Das Medienlog vom Freitag, 9. Juni 2017

Gegen den Psychiater Joachim Bauer, der Beate Zschäpe ein äußerst wohlwollendes Gutachten ausgestellt hatte, liegt ein Befangenheitsantrag von Nebenklägern vor. Dieser beruht unter anderem auf seiner Äußerung, in der er den NSU-Prozess im selben Atemzug mit einer „Hexenverbrennung“ erwähnte.

Nun hat sich Bauer in einem Brief an das Gericht gewandt. Er halte sich nicht für befangen, zitiert die Süddeutsche Zeitung den Sachverständigen. Auch kenne er die Mindestanforderungen für Gutachten im Bereich der Schuldfähigkeit, zudem habe er den Prozess nicht mit einer Hexenverbrennung verglichen.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Donnerstag, 8. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 9. Juni 2017.

 

Eine Frage wird offenbleiben – das Medienlog vom Donnerstag, 1. Juni 2017

Am Mittwoch, dem letzten Verhandlungstag vor zwei Wochen Pfingstferien, haben die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben einen Befangenheitsantrag gegen alle Richter des NSU-Prozesses gestellt. Grund ist, dass der Strafsenat am Vortag Beweisanträge der Anwälte abgelehnt hatte. Die Sitzung war „ein Tag, der aus Sicht vieler Angehöriger der zehn Mordopfer des NSU ein vergeudeter Tag ist“, kommentiert Eckhart Querner vom Bayerischen Rundfunk. Diese fragten sich nach wie vor, wieso ausgerechnet ihre Verwandten Opfer der Mordserie wurden. Die Frage werde „am Ende des Strafverfahrens gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte nicht beantwortet werden“.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 2. Juni 2017.