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Streit unter Zschäpes Anwälten – Das Medienlog vom Mittwoch, 29. März 2017

Um Beate Zschäpe herum tobt der Streit zwischen ihren alten und neuen Verteidigern. Nachdem ihre drei Stammanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ihre eigene Entlassung aus dem Verfahren beantragt hatten, kontern ihre beiden Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert die Vorwürfe, die sich aus den sogenannten Entpflichtungsanträgen ergeben: Als „Unverschämtheit“ bezeichneten sie laut Süddeutscher Zeitung in einem Brief an das Oberlandesgericht die Behauptung, sie hätten die alten Anwälte falsch über den Willen von Zschäpe informiert. Die hatte nämlich drei von vier Befangenheitsanträgen von Heer, Stahl und Sturm gegen das Gericht zurückgenommen, weil sie angeblich nicht in ihrem Sinne seien.

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354. Prozesstag – Showdown im Prozess?

Im NSU-Verfahren hat man sich nach einem wichtigen Erlass von Richter Manfred Götzl erst einmal sortieren müssen: Er setzte eine Frist für die letzten Beweisanträge. Daraufhin lehnte der Mitangeklagte Ralf Wohlleben alle Richter des Senats ab, die Hauptangeklagte Beate Zschäpe den Vorsitzenden Götzl. Nach zwei Wochen Prozesspause geht es nun weiter – zwischenzeitlich wurde der Antrag Wohllebens bereits von einem anderen Senat des Oberlandesgerichts abgewiesen, drei von vier Befangenheitsanträgen der Zschäpe-Verteidiger zog die Hauptangeklagte eigenhändig zurück.

Was sich nun im Gericht abspielen wird, ist noch unklar. Denkbar ist, dass die Verteidiger der Angeklagten mit weiteren juristischen Mitteln gegen die Richter vorgehen – dieser und die kommenden Prozesstage könnten damit in einem wahren Showdown gipfeln. Zudem könnten sowohl sie als auch die Anwälte der Nebenklage nun letzte Beweisanträge vorbringen, um einer weiteren Frist von Götzl zuvorzukommen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Das dauert noch

Das NSU-Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Doch auch am Ende kann es noch zu überraschenden Wendungen kommen. Das hat mehr mit Bürokratie als mit Aufklärung zu tun.

Um die wichtigste Frage gleich zu klären: Nein, es ist derzeit nicht möglich, eine seriöse Aussage über den Zeitpunkt des Urteils im NSU-Prozess zu machen. Alle vergangenen Versuche scheiterten daran, dass es in dem Verfahren viel zu viele unerwartete Wendungen gab, durch die immer neue Verzögerungen eintraten. Beate Zschäpes unerwartete Aussage im Dezember 2015 war so ein Fall, möglicherweise auch ihr Vorhaben, sich gegenüber einem anderen Psychiater umfassend einzulassen.

Oder dies: Zschäpes Altanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm haben zum dritten Mal um ihre eigene Entlassung aus dem Verfahren gebeten, nachdem ihre Mandantin eigenhändig drei von vier Befangenheitsanträgen gegen das Gericht gekippt hatte. Unter der Masse prozessualer Anträge sticht diese neuerliche Volte zwar weder als besonders Erfolg versprechend noch außerordentlich stark bremsend hervor, doch verlängert sich dadurch die Zeit, die das Gericht mit Bürokratie statt mit Aufklärung verbringt. Weiter„Das dauert noch“

 

Neuer Streit im Zschäpe-Lager – Das Medienlog vom Dienstag, 28. März 2017

In der Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wird weiter gestritten: Zschäpes drei Altanwälte haben ihre Entlassung aus dem Mandat beantragt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Hintergrund ist, dass ihre Mandantin persönlich drei von vier Befangenheitsanträgen gegen die Richter zurückgenommen hat. Die Anwälte Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer und Anja Sturm äußern sich in ihrem sogenannten Entpflichtungsantrag sehr deutlich: Sie wollten weder „Spielball“ von Zschäpe und ihren beiden Neuverteidigern noch „Sicherungsmarionetten“ des Gerichts sein.

Die letzte Formulierung bezieht sich darauf, dass Heer, Stahl und Sturm für die „Sicherung des Verfahrens“ unerlässlich sind, wie das Gericht im Juli 2015 befunden hatte. Damals hatten die drei schon einmal ihre Entpflichtung beantragt, ein weiteres Mal im Herbst desselben Jahres. In beiden Fällen waren sie erfolglos.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 29. März 2017.

 

Zschäpe funkt dazwischen – Das Medienlog vom Montag, 27. März 2017

Insgesamt vier Befangenheitsanträge haben Beate Zschäpes drei Altverteidiger in den vergangenen Tagen gegen die Richter im NSU-Prozess gestellt. Doch drei davon sind plötzlich hinfällig: Zschäpe persönlich zog die Gesuche mit einem Brief aus dem Gefängnis an den Vorsitzenden Manfred Götzl zurück. Dem Schreiben zufolge sind die Anträge  gegen ihren Willen gestellt worden, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Damit sind sie vor Gericht hinfällig, nur einer gegen Götzl ist weiterhin anhängig.

Mit dem Brief teilte Zschäpe außerdem mit, dass künftig nur Anträge aus der Feder ihrer beiden Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert ihr Einverständnis hätten. „Mit ihrem Brief aus der Untersuchungshaft brüskiert Zschäpe nicht zum ersten Mal ihre drei langjährigen Verteidiger“, heißt es in der Süddeutschen. Mit ihnen ist Zschäpe seit langer Zeit zerstritten. Trotz der zurückgezogenen Anträge fällt der für morgen angesetzte Gerichtstermin aus.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 28. März 2017.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Freitag, 24. März, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Neue Befangenheitsanträge von Zschäpe – Das Medienlog vom Dienstag, 21. März 2017

Nach einer Frist für die letzten Beweisanträge hatten Beate Zschäpes Anwälte bereits einen Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl gestellt – nun haben die Verteidiger nachgelegt: Sie reichten einen weiteren Antrag gegen den Vorsitzenden ein, zudem gegen einen weiteren Richter des Strafsenats, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Damit sind mittlerweile drei Vorstöße gegen das Gericht anhängig.

Das hat Folgen für das Verfahren: Der für Donnerstag geplante Gerichtstermin fällt aus, das Verfahren wird erst in der kommenden Woche fortgesetzt.

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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 22. März 2017.

 

Hoffnungen der Opfer verfehlt? – Das Medienlog vom Montag, 20. März 2017

Der NSU-Prozess geht dem Ende entgegen, auch, wenn eine kürzlich erlassene Frist für die letzten Beweisanträge von Richter Manfred Götzl wieder aufgehoben wurde. Wie es in den kommenden Tagen weitergeht, ist unklar. Ein vorläufiges Fazit von Deutsche-Welle-Reporter Marcel Fürstenau fällt jedenfalls düster aus: „Für die Opfer-Angehörigen wäre selbst eine wegen Mordes verurteilte und auf Dauer weggesperrte Zschäpe zu wenig.“ Von der Hauptangeklagten hätten sich die Nebenkläger nämlich Erklärungen erhofft, wieso die Morde gerade ihre Angehörigen trafen. Dass sie dazu nicht mehr wusste, als sie in ihrer eigenen Erklärung angegeben hatte, stuft der Prozessbeobachter als unglaubwürdig ein.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 21. März 2017.

 

Wohllebens Haftbeschwerde gescheitert – Das Medienlog vom Freitag, 17. März 2017

Ralf Wohlleben ist abermals mit einer Haftbeschwerde gescheitert. Ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf den Antrag des Mitangeklagten, nach mehr als fünf Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, wie Nachrichtenmedien wie thüringen24.de unter Berufung auf die dpa berichten.

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Wohlleben war zuletzt auch mit Befangenheitsanträgen gegen sämtliche Richter des Senats am Oberlandesgericht München gescheitert. Wegen eines noch nicht entschiedenen weiteren Befangenheitsantrags von Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ist der NSU-Prozess bis zum 23. März unterbrochen.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 20. März 2017.

 

Wohllebens Befangenheitsanträge abgelehnt – Das Medienlog vom Donnerstag, 16. März 2017

Ralf Wohlleben ist mit einem Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter im NSU-Prozess gescheitert. Ein Kollegium von drei Richtern wies das Anliegen des Mitangeklagten als „unbegründet“ zurück, wie der Münchner Merkur und weitere Medien unter Berufung auf dpa berichten. Noch nicht entschieden sei über einen weiteren Befangenheitsantrag von Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 17. März 2017.