Könnte der Verfassungsschützer Andreas T. eine Pistole zum Tatort gebracht haben? Ein Telefonat zeigt, wie dieser Verdacht Zweifel in seiner Familie säte – und Beate Zschäpe rebelliert gegen das Gericht.
Es ist wohl nicht die Schuld des Verfassungsschützers Andreas T., dass der Deutschtürke Halit Yozgat im April 2006 in seinem Kasseler Internetcafé erschossen wurde. Soweit der offizielle Stand der Bundesanwaltschaft. Dass diese Tat beinahe T.s Leben zerstörte, dass sie ihn seinen Arbeitsplatz kostete und das Vertrauen seiner Frau, dass sie peinliche Angelegenheiten aus seinem Privatleben in die Öffentlichkeit schwemmte, das allerdings hat sich T. sehr wohl selbst zuzuschreiben.
Während seine Frau hochschwanger zu Hause war, chattete T. in dem Internetcafé mit einer Fremden. Bevor er ging, fielen zwei Schüsse, sie trafen Yozgat in den Kopf. Abgefeuert haben sollen sie die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. T. behauptet bis heute, er habe weder Geräusche gehört noch den Toten gesehen.
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