Der frühere Präsident des hessischen Verfassungsschutzes, Lutz Irrgang, soll als Zeuge im NSU-Prozess aussagen. Dabei soll er Fragen beantworten, die sein ehemaliger Untergebener Andreas T. in drei Vernehmungen offenließ, wie der Hessische Rundfunk berichtet. Die Ladung sei auf den 11. März terminiert. Den Antrag für Irrgangs Aussage hatten Anwälte der Hinterbliebenen von Halit Yozgat gestellt, der 2006 in seinem Internetcafé in Kassel erschossen wurde.
Eigentlich wollte das Gericht die vielen Fragen zur Mordwaffe Ceska 83 aufklären – doch das verhinderten zwei Zeugen: Frank L. und Andreas Sch. sagten wenig bis gar nichts. Beide Zeugen arbeiteten früher in einem Jenaer Szeneladen und sollen dort die Pistole an den Angeklagten Carsten S. verkauft haben. L., der damalige Inhaber, stützte sich jedoch wie bei seiner ersten Vernehmung auf Erinnerungslücken, sein ehemaliger Angestellter Sch. verweigerte die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Wichtig war der Tag für die Anwälte der Nebenkläger: Sie stellten mehrere Beweisanträge.
Die Pistole Ceska 83, mit der der NSU neun Menschen erschoss, ist erneut Thema im NSU-Prozess. An ihrer Beschaffung waren möglicherweise Andreas Sch. und Frank L. beteiligt – beide sollen am Dienstag aussagen. Zuor hatten waren beide schon einmal im November geladen. L. gab an, er habe viele Erinnerungslücken, Sch.s Vernehmung musste verschoben werden, weil dieser für die Aussage einen Anwalt an die Seite gestellt bekommen soll.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Ein „feucht-fröhlicher“ Abend war es, als die Hannoveranerin Silvia S. ihrem Bekannten Holger G. ihre Krankenversicherungskarte überließ – so erinnerte sich am ersten Prozesstag nach der Weihnachtspause ihr Mann Alexander. Die Karte gab G. schließlich an Beate Zschäpe weiter, heute sitzt er unter anderem deswegen mit ihr auf der Anklagebank. Mithilfe von Alexander S. versuchte das Gericht, mehr über den Gefallen für das Nazi-Trio zu erfahren, „auch wenn seine Aussage kein allzu großes Gewicht im NSU-Komplex haben dürfte“, wie Frank Jansen im Tagesspiegel kommentiert. Die Vernehmung beschreibt er als Duell zwischen Richter Manfred Götzl und dem Zeugen.
Der heute angesetzte Prozesstermin fällt aus, weil einer der Zeugen erkrankt ist. Aussagen sollten Andreas Sch. und Frank L., die an der Beschaffung der Mordpistole beteiligt sein sollen. Beide waren bereits zu früheren Terminen vor Gericht erschienen.
Eigentlich sollte es im NSU-Prozess am heutigen Mittwoch um die Tatwaffe gehen. Ein Zeuge meldete sich jedoch krank, der zweite Zeuge, Andreas S., will sich zunächst mit einem Anwalt beraten. S. soll die Pistole vom Typ Ceska 83 an den Angeklagten Carsten S. verkauft haben. Mit dieser Waffe waren laut Anklage neun von zehn Morden des NSU verübt worden. Das Gericht belehrte S. darüber, dass er von einem „umfassenden Auskunftsverweigerungsrecht“ Gebrauch machen kann, weil er sich sonst womöglich selbst belastet.
Als wortkarg beschreiben die Prozessberichte den Zeugen Frank L., den das Gericht am 53. Verhandlungstag vor Gericht vernahm. L. betrieb in Jena im Jahr 2000 den Szeneladen Madley, sein Mitarbeiter Andreas S. soll damals die Mordwaffe verkauft haben. Richter Götzl versuchte entschieden und fordernd, L. zum Reden zu bewegen, wie unter anderem Julia Jüttner auf Spiegel Online beschreibt.
Die Medienberichte über den 19. Verhandlungstag beschäftigen sich unter anderem mit der Methode, mit der das BKA versuchte, die Tatwaffe zu identifizieren. Darum geht es etwa im Artikel Waffenauswahl des BKA erstaunt Gericht von Annette Rammelsberger in der Süddeutschen Zeitung. Thema war auch die Aussage des Beamten, der den Angeklagten Holger G. vernommen hatte.