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427. Prozesstag – Fortsetzung des Plädoyers für Ralf Wohlleben

Am Donnerstag setzen die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben ihr Plädoyer fort. Am Vortag hatte Anwalt Olaf Klemke auf die aus seiner Sicht falsche Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft aufmerksam gemacht. Er wird heute weitersprechen, im Anschluss ist der Vortrag des dritten Pflichtverteidigers Wolfrahm Nahrat vorgesehen.

Wohlleben steht vor Gericht, weil er dem NSU die Pistole Ceska 83 beschafft haben soll, mit der die Terroristen neun Menschen erschossen. Die Waffe soll in seinem Auftrag der ebenfalls angeklagte Carsten S. transportiert haben. Die Bundesanwaltschaft klagte Wohlleben deshalb wegen Beihilfe zum Mord an und forderte eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Der Angeklagte sitzt seit gut sechs Jahren in Untersuchungshaft.

Kurz nach Beate Zschäpe hatte Wohlleben im Dezember 2015 eine Aussage gemacht. Darin stellte er sich als unschuldig dar und behauptete, er sei davon ausgegangen, das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt wolle die Waffe zum Selbstmord benutzen. Die Schuld für den Waffentransport sah er bei Carsten S. Dieser wiederum hatte Wohlleben als den verantwortlichen Beschaffer benannt. S.‘ Anwälte forderten deshalb Freispruch für ihren Mandanten.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

426. Prozesstag – Wohlleben-Verteidiger setzen Plädoyer fort

Am Mittwoch setzen die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben ihr Plädoyer fort und bringen es voraussichtlich auch zu Ende. Am Vortag hatten die Anwälte Nicole Schneiders und Olaf Klemke bereits Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Heute sprechen weiterhin Klemke und der dritte Pflichtverteidiger Wolfrahm Nahrat.

Wohlleben steht vor Gericht, weil er dem NSU die Pistole Ceska 83 beschafft haben soll, mit der die Terroristen neun Menschen erschossen. Die Waffe soll in seinem Auftrag der ebenfalls angeklagte Carsten S. transportiert haben. Die Bundesanwaltschaft klagte Wohlleben deshalb wegen Beihilfe zum Mord an und forderte eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Der Angeklagte sitzt seit gut sechs Jahren in Untersuchungshaft.

Kurz nach Beate Zschäpe hatte Wohlleben im Dezember 2015 eine Aussage gemacht. Darin stellte er sich als unschuldig dar und behauptete, er sei davon ausgegangen, das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt wolle die Waffe zum Selbstmord benutzen. Die Schuld für den Waffentransport sah er bei Carsten S. Dieser wiederum hatte Wohlleben als den verantwortlichen Beschaffer benannt. S.‘ Anwälte forderten deshalb Freispruch für ihren Mandanten.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

425. Prozesstag – Schlussvortrag der Anwälte von Ralf Wohlleben

Heute beginnen die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben ihr Plädoyer. Die Anwälte Nicole Schneiders, Olaf Klemke und Wolfrahm Nahrat hatten angekündigt, ein bis zwei Tage zu benötigen.

Der 43-Jährige steht vor Gericht, weil er dem NSU die Pistole Ceska 83 beschafft haben soll, mit der die Terroristen neun Menschen erschossen. Die Waffe soll in seinem Auftrag der ebenfalls angeklagte Carsten S. transportiert haben. Die Bundesanwaltschaft klagte Wohlleben deshalb wegen Beihilfe zum Mord an und forderte eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Der Angeklagte sitzt seit gut sechs Jahren in Untersuchungshaft.

Kurz nach Beate Zschäpe hatte Wohlleben im Dezember 2015 eine Aussage gemacht. Darin stellte er sich als unschuldig dar und behauptete, er sei davon ausgegangen, das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt wolle die Waffe zum Selbstmord benutzen. Die Schuld für den Waffentransport sah er bei Carsten S. Dieser wiederum hatte Wohlleben als den verantwortlichen Beschaffer benannt. S.‘ Anwälte forderten deshalb Freispruch für ihren Mandanten.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

422. Prozesstag – Plädoyer für Carsten S.

Carsten S. ist im NSU-Prozess angeklagt, weil er dem NSU die Pistole Ceska 83 überbracht haben soll, mit der die Terroristen neun Menschen erschossen. Angestiftet hatte ihn laut eigener Aussage der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben. Heute halten S.‘ Verteidiger Jacob Hösl und Johannes Pausch ihr Plädoyer. Es wird voraussichtlich ein bis zwei Tage dauern.

Anders als Wohlleben hatte sich S. von Beginn an zu der Tat bekannt. Nach einem tränenreichen Geständnis entschuldigte er sich bei den Angehörigen der Opfer. Mit einer Familie traf er sich auch. Zudem gab er in seiner Aussage einen Hinweis auf einen weiteren Bombenanschlag in Nürnberg, der wahrscheinlich dem NSU zuzurechnen ist.

Die Aussichten für S. sind deshalb gut. Ein psychiatrischer Gutachter legte dem Gericht nahe, den im Jahr 2000 bei der Waffenübergabe 20 Jahre alten Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Die Bundesanwaltschaft forderte eine Strafe von drei Jahren Gefängnis wegen Beihilfe zum Mord.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Neue Anträge könnten Urteil verzögern – Das Medienlog vom Mittwoch, 28. Februar 2018

Es ist nicht das erste Mal – doch diesmal überrascht der Zeitpunkt: Die drei Altanwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wollen erneut hinschmeißen. Wie zuletzt im März vergangenen Jahres stellten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm einen Antrag auf die eigene Entpflichtung. Als Grund führte Verteidiger Heer an, dass Richter Manfred Götzl mit einer Entscheidung der vergangenen Woche gezeigt habe, dass die Altanwälte für Zschäpes Verteidigung nicht mehr erforderlich seien. Die Mandantin schloss sich an, wie ihr Neuanwalt Mathias Grasel mitteilte.

Dabei „wird wieder einmal das zerrüttete Verhältnis der Verteidiger Heer, Stahl und Sturm zu Beate Zschäpe deutlich“, merkt Frank Jansen vom Tagesspiegel an. Die Anwälte seien „es wieder einmal leid“.

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413. Prozesstag – Gericht berät über Antrag der Verteidiger

Vor dem geplanten Beginn der Verteidiger-Plädoyers im März stehen noch Diskussionen an. Am Vortag hatten Beate Zschäpes drei Altverteidiger beantragt, aus ihrem Mandat entlassen zu werden. Die Hauptangeklagte Zschäpe schloss sich an. Auch die Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben stellten einen Antrag: Erneut forderten sie, den Zeugen Sven R. zu laden. Von seiner Aussage erhoffen sie sich Belege, dass ihr Mandant nicht an der Beschaffung der Mordpistole Ceska 83 beteiligt war.

Mit einem ähnlichen Gesuch im Januar waren die Verteidiger gescheitert. Wegen der Beschaffung ist Wohlleben als Mordhelfer angeklagt. An diesem Tag soll über das neue Gesuch diskutiert werden.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Stolperstein für das NSU-Urteil? – Das Medienlog vom Montag, 5. Februar 2018

Der jüngste Beweisantrag von Ralf Wohllebens Verteidigern erscheint zunächst kleinlich, er könnte aber noch größere Auswirkungen auf den NSU-Prozess haben. Diese Ansicht vertritt zumindest der Journalist Christoph Lemmer in einem Blogbeitrag. Wohllebens Anwälte wollen beweisen, dass nicht ihr Mandant, sondern zwei andere Thüringer Rechtsextreme die vom NSU verwendete Pistole Ceska 83 besorgt haben. Wohlleben ist wegen der Beschaffung der Waffe als Mordhelfer angeklagt. Weil der Beweisantrag abgelehnt wurde, lehnte der Angeklagte die Richter wegen Befangenheit ab.

Hätten tatsächlich die Thüringer die Waffe beschafft, dann hätte Wohlleben eine beliebige Ceska in der Hand gehalten, nicht aber die Mordwaffe. „Die Anklage wegen Beihilfe wäre nicht zu halten“, schreibt Lemmer. Das Gericht lehnte den Beweisantrag jedoch ab. Es argumentierte, der NSU habe Waffen beschafft und auch wieder weggegeben – eine möglicherweise von den Thüringern besorgte Ceska-Pistole müsse nicht zwangsläufig die Mordwaffe gewesen sein.

Das Argument mit den wechselnden Waffen ist laut Lemmer aber eines, das „versehentlich ein potenzielles Argument fürs Urteil zerstört haben könnte“. Die Anklage und das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme gehen davon aus, dass der NSU stets mit derselben Mordwaffe hantierte. Wenn das Gericht aber nicht mehr von der einen Ceska ausgeht, sondern nur noch von irgendeiner Ceska, „dann könnte das den Vorwurf der Mittäterschaft gegen Zschäpe berühren – auf welche Weise auch immer“, schreibt Lemmer.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 6. Februar 2018.

 

Wieder Stillstand im NSU-Prozess – Das Medienlog vom Donnerstag, 1. Februar 2018

Der Beweisantrag der Verteidiger von Ralf Wohlleben hemmt weiter das NSU-Verfahren: Nachdem das Gesuch abgelehnt wurde, brachten die Anwälte am Mittwoch eine Gegenvorstellung vor. Über diese berieten die Richter bis heute – lehnen sie den Vorstoß abermals ab, stellen die Verteidiger möglicherweise einen Befangenheitsantrag gegen den Senat.

An Sitzungstagen wie diesem sei „klar, dass dieses Mammutverfahren wieder nur in kleinen Schritten vorankommen wird“, merkt Ina Krauß vom Bayerischen Rundfunk an. In dem Beweisantrag geht es darum, dass nicht Wohlleben, sondern zwei andere Thüringer Rechtsextreme die vom NSU verwendete Pistole Ceska 83 besorgt haben sollen. Wegen der Beschaffung ist Wohlleben als Mordhelfer angeklagt.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 2. Februar 2018.

 

Wohlleben scheitert mit Antrag – Das Medienlog vom Mittwoch, 31. Januar 2018

Mitten in den Plädoyers der Nebenklage wollten die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben wieder in die Beweisaufnahme einsteigen und beweisen, dass nicht er, sondern zwei andere Thüringer Rechtsextreme die vom NSU verwendete Pistole Ceska 83 besorgt haben. Wegen der Beschaffung ist Wohlleben als Mordhelfer angeklagt. Nun hat das Gericht den Antrag der Anwälte abgelehnt. Diese kündigten eine Gegenvorstellung an.

„Die Hängepartie im NSU-Prozess nimmt kein Ende, der Fortgang der Plädoyers ist weiterhin nicht in Sicht“, merkt Frank Jansen vom Tagesspiegel an. Denn lässt das Gericht die Verteidiger mit ihrer Gegenvorstellung abblitzen, drohe erneut ein Befangenheitsantrag, wie schon viele Male zuvor. Die Geduld von Richter Manfred Götzl sei „schier unerschöpflich“, heißt es bei Julian Löwis of Menar vom Bayerischen Rundfunk. Schließlich gelte: „Leicht ist und war im NSU-Prozess gar nichts!“

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Prozess steht still wegen Antrag – Das Medienlog vom Donnerstag, 25. Januar 2018

Weil ein neuer Beweisantrag der Verteidiger von Ralf Wohlleben im Raum steht, ist der Prozess unterbrochen, die heutige Sitzung fällt aus. Am Mittwoch wurde einzig über das Gesuch beraten, mit dem die Anwälte beweisen wollen, dass nicht Wohlleben, sondern zwei andere Thüringer Rechtsextreme die vom NSU verwendete Pistole Ceska 83 besorgt haben.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft widersprachen dem Antrag am Mittwoch erneut: Die Fakten darin seien längst bekannt, zudem komme das Gesuch deutlich zu spät. Wohllebens Anwalt Wolfram Nahrat widersprach hingegen, sein Mandant habe auch in dieser späten Prozessphase noch Anspruch auf ein „ergebnisoffenes Verfahren“. Über den Verhandlungstag berichtet der Bayerische Rundfunk.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 26. Januar 2018.