Am Donnerstag kommt es zur Autoritätsprobe für das Gericht: Richter Manfred Götzl muss, um konsequent zu sein, ein Ordnungsgeld gegen den Zeugen Thomas G. verhängen. G. war bereits zweimal im Prozess und weigerte sich dabei, über seine Verbindungen zur rechtsextremem Organisation Hammerskins auszusagen. Neben einer Geldstrafe kommt unter Umständen auch eine Ordnungshaft in Frage.
Der 35-Jährige gilt als Neonazi-Anführer und ist in der rechten Szene bestens vernetzt. Er gab an, keinen Kontakt zum NSU-Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gepflegt zu haben. Er habe jedoch Ralf Wohlleben gekannt.
ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.