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Bekennerschreiben vor den Morden?

Hetzerische Texte geben Einblick in die Gedankenwelt des jungen Uwe Mundlos – und deuten auf Verbindungen des NSU zur rechtsextremen Organisation Blood & Honour.

Es laufe etwas schief in der nationalen Bewegung, befindet der anonyme Autor. „Wie viele Kameraden kennst Du, die nicht das Geld für Spenden und den Kampf haben, aber für Konzerte und den Suff?“, fragt er. Da gebe es Gestalten, denen es genüge, „im szenetypischen Aussehen herumzulaufen“ und „mit Kameraden in der Kneipe zu saufen“. Schlägereien und Exzesse statt Demonstrationen und Parteiarbeit, das alles sei „gegen unser Volk und unser Land und unsere Bewegung“.

Es ist eine kritische Nabelschau der rechtsextremen Szene in Ostdeutschland, gedruckt auf Hochglanzpapier, verschickt an Gesinnungsgenossen – und verfasst von einem Neonazi mit elitärem Kampfgeist. Bei dem Autor, der seinen Kameraden die Leviten liest, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Uwe Mundlos – mutmaßliches, totes Mitglied des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Den Text mit dem Titel Gedanken zur Szene verfasste Mundlos 1998, kurz nachdem er mit seinen Komplizen Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt in den Untergrund geflüchtet war. Er erschien in der Erstausgabe eines Heftchens mit dem Titel White Supremacy, auf Deutsch Weiße Vormacht, das ZEIT ONLINE vorliegt.

In dem Beitrag räsoniert der Autor außerdem über die Mittel der Bewegung. So solle „sich jeder im Klaren sein, dass mit Konzerten allein keine Schlacht zu gewinnen ist“, heißt es dort. Er fordert, „sich aktiv am Kampf und der Bewegung zu beteiligen“. Was meint Mundlos mit „Kampf“ und „Schlacht“? Er spricht von Demonstrationen und ruft dazu auf, die „nationalen Parteien“ zu unterstützen, als „Arschtritt für das rote Bonn“.

Drei Ausgaben der Zeitschrift erschienen zwischen 1998 und 2001. Zu lesen gab es vor allem Konzertberichte von Skinhead-Bands, Porträts rechter Gruppen und politische Essays. Mittlerweile lagern die Hefte in Beständen des Verfassungsschutzes. Mehrere Opferanwälte haben beantragt, sie als Beweismittel in den NSU-Prozess einzuführen. Denn sie geben einen Einblick in das Denken von Mundlos und seinen Mitstreitern, als sie sich von gewaltbereiten Neonazis zu mutmaßlichen Terroristen wandelten.

Magazine wie White Supremacy, Fanzines genannt, waren in den neunziger Jahren die wichtigsten Sprachrohre der rechten Kultur und kursierten tausendfach vervielfältigt in den entsprechenden Kreisen. Die Leserschaft des Hefts, dessen erste Ausgabe ein Propagandabild mit Männern in NSDAP-Uniform zeigt, war allerdings noch eine Spur spezieller: Herausgeber waren Kader der sächsischen Division der im Jahr 2000 verbotenen Organisation Blood & Honour.

So heißt es im Vorwort der ersten Ausgabe, White Supremacy sei eine Publikation, die „zu 100% die B&H Bewegung unterstützt“. Verantwortlich waren nacheinander Jan W., Thomas S. und Thomas R. – Mitglieder des militanten Skinhead-Netzwerks, nun alles Zeugen im NSU-Prozess. R. gewährte dem geflüchteten Trio 1998 sogar Unterschlupf in seiner Chemnitzer Wohnung.

Mindestens drei Artikel soll Mundlos dem Antrag der Nebenklage zufolge für zwei Ausgaben geschrieben haben. Außerdem soll er in weiten Teilen für das Layout zuständig gewesen sein – für den am Computer begabten Mundlos dürfte es sich um eine Herzensangelegenheit gehandelt haben. Ein Zeuge, der die NSU-Terroristen bei sich aufgenommen hatte, berichtete dem Bundeskriminalamt, er habe Mundlos bei der Arbeit an Layouts für Szenezeitschriften beobachtet. Ein V-Mann lieferte dem Verfassungsschutz die Information, dass Gedanken zur Szene aus seiner Feder stammte.

Ging es Mundlos in dem Text wirklich nur um demokratische Methoden? Die Nebenklagevertreter glauben, dass die martialischen Begriffe als Aufforderung zur Gewalt zu verstehen sind. „Das ist nicht anders zu werten“, sagt der Kieler Anwalt Alexander Hoffmann. Er sieht den Text als eine Art vorgelagertes Bekennerschreiben des NSU, von denen das Trio im Laufe der Mordserie keine verschickte: „Den Wunsch, sich zu erklären, haben sie später hintangestellt.“

Auch die Berliner Anwältin Antonia von der Behrens interpretiert den Text als Gewaltaufruf: „Diese Begriffe sind nur wegen der Gefahr der Strafverfolgung auf Demonstrationen beschränkt. Für Mundlos ist das weitgehender.“

Im selben Lichte dürften auch die anderen zwei Texte zu sehen sein, die er verfasst haben soll. Erschienen sind sie in Ausgabe 3 von White Supremacy: Ein Beitrag mit dem Titel Die Farbe des Rassismus prangert Gewalttaten von Schwarzen gegen Weiße an, er ist unterschrieben mit dem Pseudonym Uwe Unwohl. Unter einem Solidaritätsaufruf in der dritten Ausgabe steht der Name Uwe UmerZOGen.

2001 erschien die letzte Ausgabe, bereits im Jahr 2000 hatte der NSU laut Anklage den Blumenhändler Enver Simsek in Nürnberg ermordet. Für Hoffmann steht außer Zweifel, dass in den Schriften aus der Zeit um die Jahrtausendwende bereits Pläne zu Anschlägen gegen vermeintlich Fremde durchschimmern, auch wenn die Ideologie „noch nicht passgenau herauszulesen“ sei. In jedem Fall handle es sich um „eine klare Absichtserklärung“.

Bemerkenswert ist auch die Verbindung zu einer weiteren Organisation, die sich damals für die Rassentrennung einsetzte: Die Weiße Bruderschaft Erzgebirge. Diese stellt sich in Ausgabe 2 aus dem Jahr 2000 auf einer halben Seite vor und wirbt dafür, „eine sichere Zukunft für unsere Kinder und unsere Kultur zu schaffen“. Gemeint sind mit „unsere“ die „weißen Völker der Erde“.

Die Bruderschaft hatten die Zwillinge André und Maik E. gegründet. In der Zeit machten sie sich einen Namen in der rechtsextremen Szene des Erzgebirges. E. sitzt heute als Mitangeklagter neben Beate Zschäpe. Er soll für das NSU-Trio unter anderem Wohnmobile auf seinen Namen gemietet haben.

 

Das Versagen der Verfassungsschützer – Das Medienlog vom Mittwoch, 1. Oktober 2014

Die Vernehmung zweier Verfassungsschützer aus Thüringen offenbarte erneut schwere Fehler bei der Beobachtung der rechten Szene. Zwischen Verfassungsschutz und Polizei habe es ein „Konkurrenzdenken“ gegeben, sagte einer der Beamten. Das könnte einer der Gründe dafür gewesen sein, dass das 1998 untergetauchte Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht gefasst wurde. Beide Zeugen ließen sich als V-Mann-Führer von der Szenegröße Tino Brandt informieren, „obwohl doch Zweifel angebracht sein mussten, dass Brandt seine Kameraden tatsächlich verriet“, wie Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk anmerkt.

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145. Prozesstag – V-Mann-Führer sagt erneut aus

Zum zweiten Mal ist der ehemalige Thüringer Verfassungsschützer Norbert Wießner am Mittwoch als Zeuge geladen. Wießner war V-Mann-Führer des Neonazis Tino Brandt, der neben seiner Tätigkeit als Rädelsführer der rechten Szene Informationen an den Verfassungsschutz lieferte.

Bei seiner ersten Aussage im März hatte Wießner Brandt als zuverlässige Quelle beschrieben, die jedoch bei Fragen zum Aufenthaltsort des 1998 untergetauchten NSU-Trios versagte. Der Verfassungsschützer versuchte im Jahr 2000 auch, die Abschaltung von Brandt als V-Mann zu verhindern. 2001 wurde der Spitzel enttarnt.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Hatte der NSU mehr als drei Mitglieder? – Das Medienlog vom Dienstag, 30. September 2014

Bis heute zählt die Anklage im NSU-Prozess ausschließlich die drei Rechtsextremisten Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als Mitglieder der terroristischen Gruppe. dpa-Autor Christoph Lemmer entdeckt in der Vernehmung des Thüringer Neonazis Tino Brandt aus der vergangenen Woche jedoch Hinweise, die für ein weiteres Mitglied sprechen sollen: So ließ Richter Manfred Götzl die Frage einer Anwältin nach weiteren V-Männern im Umfeld der Zelle erstmals zu – bislang hatte er ebensolche Fragen zum Netzwerk im NSU-Umfeld regelmäßig blockiert.

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144. Prozesstag – V-Mann-Führer von Tino Brandt geladen

Nachdem der Thüringer Neonazi und frühere Verfassungsschutz-Spitzel Tino Brandt in der vergangenen Woche selbst ausgesagt hatte, stehen diesmal seine damaligen V-Mann-Führer im Zeugenstand. Reiner Bode und Jürgen Z. trafen sich im Wochenrythmus mit Brandt und ließen sich Informationen über die rechte Szene in Thüringen diktieren. Der V-Mann selbst hatte bei seinen letzten Vernehmungen vor Gericht gesagt, dass die Verfassungsschützer von ihm nie etwas über Straftaten von Kameraden hatten hören wollen. So wurde möglicherweise eine genauere Aufklärung der Szene verhindert. Die Beamten betreuten Brandt in den Jahren 1998 und 1999, zwei Jahre später wurde seine Spitzeltätigkeit enttarnt.

Außerdem hört das Gericht eine ehemalige Kommissarin, die nach dem Untertauchen des NSU-Trios 1998 die Wohnung von Beate Zschäpe in Jena durchsuchen ließ. Bei der Aktion wurden unter anderem Waffen und die rassistische Monopoly-Imitation Pogromly gefunden.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

André E. und das Rockermilieu – Das Medienlog vom Montag, 29. September 2014

Für das NSU-Trio gelten der Angeklagte André E. und seine Frau als wichtige Helfer, die das Leben im Untergrund unterstützten. Anhand von Dokumenten zeigt die Journalistin Andrea Röpke im Blog Blick nach Rechts, dass E. in der rechten Szene Sachsens ein umfangreiches Netz aus Kontakten geknüpft hatte, die das Bundeskriminalamt bestenfalls widerwillig überprüfte. Dazu gehört ein Rockerclub, dessen Mitglieder ihrerseits an Veranstaltungen von rechten Gruppen teilnahmen. Die Bundesanwaltschaft gehe indessen davon aus, dass Kontakte des Trios nach 2000 abrissen.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Freitag, 26. September, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 29. September 2014.

 

Die Zweifel an V-Mann Brandt – Das Medienlog vom Donnerstag, 25. September 2014

Zum dritten Mal hat der Thüringer Neonazi und ehemalige V-Mann Tino Brandt im NSU-Prozess ausgesagt. Thema der Fragen von Verteidigern und Nebenklagevertretern waren unter anderem Wehrsportübungen, die der Zeuge in den neunziger Jahren abgehalten haben soll, und seine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Für Gisela Friedrichsen von Spiegel Online ist klar, dass Brandt unglaubwürdig ist: „Er verharmlost, beschönigt, erzählt karg oder weitschweifig, wie es ihm gefällt.“ Er habe selektiv andere be- oder entlastet oder bei passender Gelegenheit Namen vergessen.

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Das Wechselspiel des Tino Brandt

Mit Geld vom Verfassungsschutz baute V-Mann Tino Brandt eine rechtsextreme Organisation auf. Im NSU-Prozess bestätigt er, dass die Gruppe erst durch das Staatsgeld groß und wichtig wurde.

Seinen besten Mann in der Thüringer Naziszene ließ sich das Landesamt für Verfassungsschutz einiges kosten: Mal gab es 100 Mark auf die Hand, manchmal 800. Es gab Extrageld für einen Computer und ein Internetmodem, in den neunziger Jahren Hightech. Zuschüsse für ein Auto und, wenn der Mann mal in juristischen Schwierigkeiten steckte, Ersatz für die Anwaltsgebühren. Alle Gelder schon versteuert, das versicherten die Beamten Tino Brandt. Der verdiente durch die Zahlungen vom Geheimdienst bald besser als in seinem Job als Verlagskaufmann.

Brandt ist einer der bekanntesten Neonazis Deutschlands. Zum dritten Mal sitzt er als Zeuge im NSU-Prozess in München, wieder setzt er eine Marke nicht nur durch das, was er sagt, sondern auch durch seinen massiven Leib, den er nach der vorigen Vernehmung um einen Rauschebart ergänzt hat.

Zu diesem Termin lässt er sich von den Verteidigern der Angeklagten und den Anwälten der Nebenklage befragen. Es geht um seine Zeit und Kontakte im Thüringer Heimatschutz (THS), der Organisation, die er in den neunziger Jahren gründete und in der er Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt kennenlernte. Und natürlich interessieren sich die Anwälte für seine Spitzeltätigkeit, die von 1995 bis 2001 dauerte und während der die Verfassungsschützer ihm insgesamt geschätzt 200.000 Mark zusteckten, bar und in Sachleistungen.

Brandt erzählt gern von seiner Zusammenarbeit mit dem Landesamt, auch bei Fragen zu seinem Netzwerk in der rechtsextremen Szene zögert er nicht mit den Antworten – auch wenn die häufig „Daran erinnere ich mich nicht“ lauten. Der 39-Jährige ist keinen Schritt von seiner früheren Ideologie abgerückt, auf Auftritte wie diesen vorbereitet durch etliche Rechts- und Rhetorikschulungen. Nicht auszuschließen, dass er seine Vernehmung genießt – so wie er damals das Pendeln zwischen Informantengesprächen mit seinen V-Mann-Führern und Aufmärschen wie zum Rudolf-Heß-Gedenken genoss.

Deutlich wird erneut, dass Brandt wohl nur durch dieses Wechselspiel zu einer Szenegröße mit derartiger Strahlkraft aufsteigen konnte: Herbert Hedrich, der Verteidiger des Angeklagten André E., fragt, ob es den THS ohne die Zahlungen vom Landesamt überhaupt gegeben hätte. „Er hätte sicher nicht die bundesweite Bedeutung und die Größe erreicht“, antwortet der Zeuge. Der THS galt als das wichtigste Sammelbecken für Thüringer Neonazis.

Nachdem Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Januar 1998 geflüchtet waren, habe der Verfassungsschutz Extra-Prämien ausgelobt für Hinweise, die auf den Aufenthaltsort des Trios schließen ließen. Brandt sagt, er habe zwar Informationen zum Trio geliefert, aber versucht, „von dem Thema ein Stück fernzubleiben“.

Nebenklagevertreterin Seda Basay erkundigt sich nach sogenannten Wehrsportübungen, die Brandt veranstaltet haben soll, um seine Kameraden für den nationalen Kampf fit zu machen, Schießtraining inklusive. Brandt tut das als „Unsinn“ ab, „in Thüringen habe ich nie Waffen in der Hand gehabt“. Eine Aussage, die genaueste Betrachtung verdient: Denn andernorts war der THS-Gründer zumindest Teilnehmer entsprechender Trainings, etwa in den USA und Südafrika, was durch Fotos dokumentiert ist.

Zudem war er Pächter eines Grundstücks im thüringischen Kahla. Zwei Nachbarn riefen damals die Polizei, als sie dort vier Männer sahen, die mit einem Luftgewehr auf Schießscheiben schossen, die auf Holzkisten angebracht waren. Auf Lichtbildvorlagen erkannten die Nachbarn Tino Brandt, Uwe Böhnhardt sowie die Szenemitglieder André K. und Mario B. Brandt behauptet dennoch, er sei nicht dort gewesen. Auch wisse er nicht, ob Böhnhardt das Grundstück jemals betreten habe.

Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler müht sich, die politische Einstellung von Brandt herauszuschälen – der damit offen und ungezwungen in der Öffentlichkeit auftritt, wie zu seinen Zeiten beim Thüringer Heimatschutz. Er spricht von „Familienzusammenführung von Ausländern im Heimatland“und „Rückführung“. Es braucht nicht viel Fantasie, um zu erraten, dass Brandt von Deportationen spricht – vorgesehen unter anderem für Frauen, „die vollverschleiert in Deutschland rumlaufen“.

Auch zur Anklage, die in München verhandelt wird, hat Brandt eine eindeutige Meinung: „Ich halte diese NSU-Mordgeschichte nicht für glaubhaft und sehe das hier als Schauprozess.“ Er könne sich nicht vorstellen, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die zehn Menschen ermordet haben.

 

Wende im NSU-Prozess? – Das Medienlog vom Mittwoch, 24. September 2014

Zwei Themenkomplexe beschäftigten den NSU-Prozess am 142. Prozesstag: erst die Brandstiftung in der letzten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau, dann der Auftritt des Thüringer Neonazis Tino Brandt. Der Wohnungsbrand vom November 2011 wirft noch heute wichtige Fragen auf, weil er Beate Zschäpe zugeschrieben wird. Sie ist deshalb wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Zeugenaussage eines Zwickauer Polizisten lieferte womöglich neue Erkenntnisse. „War das nun eine Wende im NSU-Prozess? Ist der Vorwurf des versuchten Mordes (…) nun entkräftet?“, fragt Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online.

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