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Bombardiert Iran!

Norman Podhoretz, führender Neocon der ersten Generation, weiss einen Ausweg aus dem Irak-Krieg und aus dem Dilemma um die iranischen Atomanlagen. Er rät dem Präsidenten in einem umfangreichen Essay in Commentary:

„As we know from Iran’s defiance of the Security Council and the IAEA even while the United States has been warning Ahmadinejad that “all options” remain on the table, ultimatums and threats of force can no more stop him than negotiations and sanctions have managed to do. Like them, all they accomplish is to buy him more time.

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Norman Podhoretz (rechts) mit einem befreundeten Ehepaar

In short, the plain and brutal truth is that if Iran is to be prevented from developing a nuclear arsenal, there is no alternative to the actual use of military force—any more than there was an alternative to force if Hitler was to be stopped in 1938.

Since a ground invasion of Iran must be ruled out for many different reasons, the job would have to be done, if it is to be done at all, by a campaign of air strikes. Furthermore, because Iran’s nuclear facilities are dispersed, and because some of them are underground, many sorties and bunker-busting munitions would be required. And because such a campaign is beyond the capabilities of Israel, and the will, let alone the courage, of any of our other allies, it could be carried out only by the United States.“

 

Das deutsche Rechtssystem und seine Scharia-Gettos

Im Nachgang zu dem Frankfurter Koran-Beschluss haben zwei betroffene Anwälte eine exzellente Analyse der deutschen Rechtslage vorgelegt. Nasrin Karimi und Philippe Koch beschreiben im neuen Heft von NOVO, wie das deutsche Rechtssystem paradoxerweise gerade langjährig hier wohnende und gut integrierte Ausländer in rechtliche Enklaven einsperrt und ihnen den Zugang zu deutschem Recht verwehrt. Der ganze Artikel ist hoch lesenswert. Ein Auszug:

„Während klassische Einwanderungsländer wie Frankreich und Großbritannien in ihren Rechtsordnungen den gewöhnlichen Aufenthalt als Anknüpfung für die Bestimmung des anzuwendenden Personen- und Familienrechts gewählt haben, geht das deutsche internationale Privatrecht vom Staatsangehörigkeitsprinzip aus. Maßgeblich also für die Frage, welches Recht in persönlichen Angelegenheiten anzuwenden ist, ist die Staatsangehörigkeit der rechtsuchenden Bürger, unabhängig davon, wie lange diese sich in Deutschland schon aufhalten.

Welche Folgen hat diese Praxis für die Justiz? Was bedeutet dies für die beteiligten Bürger? In Deutschland sind durch die Anwendung ausländischen Rechts Enklaven entstanden, in denen die deutsche Zivilrechtsordnung für den nicht-deutschen Teil der Bevölkerung keine Geltung hat.
So werden Iraner vor deutschen Gerichten nach dem Recht der Islamischen Republik Iran geschieden, ein Ägypter, der in Deutschland seit 40 Jahren lebt und hier verstirbt, wird nicht nach deutschem Erbrecht, sondern nach dem ägyptischen Erbrecht beerbt.
Nicht nur, dass die Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts deutschen Juristen erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Die Anwendung ausländischen Rechts begründet darüber hinaus ein rechtskulturelles Spannungsfeld, das der deutschen Öffentlichkeit und den verfahrensbeteiligten ausländischen Bürgern unter dem Gesichtspunkt der Rechtsakzeptanz nur schwer zu vermitteln ist.
So kennen beispielsweise islamisch-rechtlich geprägte Rechtsordnungen im Bereich des Familien- und Erbrechts eine Vielzahl von tief verwurzelten rechtskulturellen Besonderheiten, die dem deutschen Recht fremd sind, aber von deutschen Gerichten anzuwenden sind. Für den islamisch-rechtlichen Kulturkreis seien beispielhaft die von der Scharia stark geprägten Scheidungsgründe sowie die systematische Benachteiligung von Frauen im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erwähnt.

Dies führt oft zu paradoxen Ergebnissen. Denn regelmäßig werden in der Bundesrepublik lebende Ausländer, die längst integriert sind, in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren an dem Recht ihrer Herkunftsländer „festgehalten“. Und dies, obwohl die wirtschaftlichen und sozialen Lebensumstände der in Deutschland lebenden Ausländer oft keinerlei Bezug mehr zu den Prämissen aufweisen, die den Wertungen der Rechtsordnungen ihrer Herkunftsländer zugrunde liegen. Warum sollte sich etwa eine seit 20 Jahren in Deutschland tätige Ärztin, die aus dem Iran stammt und in Deutschland voll integriert ist, nach dem Recht der Islamischen Republik Iran scheiden lassen? „

 

So kann man sich täuschen

Der libanesische Premierminister Fuad Siniora in einem Interview mit der arabischen Tageszeitung Al-Hayat über den Tag, an dem der Libanonkrieg begann (12. Juli 2006):

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Fuad Siniora  Foto: IMF

PM Siniora:  I was having a meeting with His Excellency President Emile Lahoud when we were informed of the operation. After the meeting, I sent for Haj Hussein Khalil (the political aide to the Secretary-General of Hezbollah, Mr. Hassan Nasrallah), and discussed the issue with him.

I asked him, „Why the operation, and why outside the Shebaa Farms?‘

He replied: „We got the chance.“

I asked him:“Did you consult anyone?‘

He said, „Like whom?“

I answered: „The government. Are you confronting it with a fait accompli?“

I reminded him of what Mr. Nasrallah had said in the national dialogue, that the Resistance would not interfere in operations, and, if it did, it would only be as a reminder to the enemy in the Shebaa Farms area.

I asked him, „What will the Israelis do?“

He answered: „Nothing“.

 

Fatwa: Mann und Frau dürfen allein in einem Raum zusammen sein – wenn sie ihn stillt

Kein Witz! Ein Hadith-Experte der Al-Azhar-Universität in Kairo hat eine Fatwa herausgegeben, die das Problem auf ungeahnte Weise löst, dass islamische Frauen und Männer am Arbeitsplatz eigentlich nicht unbeaufsichtigt zusammen sein dürfen.

Die Lösung: Die Frau soll dem Mann die Brust geben (5 Mal täglich !), damit werden die beiden (Still-)Verwandte und dürfen fürderhin zusammensein, ohne moralische Codes zu brechen. Sie kann dann sogar das Kopftuch abnehmen, weil sie nun (als quasi-Verwandte) verboten für ihn ist. Der Bezugspunkt für diese bizarre Auslegung ist dieses Hadith.
Die unglaubliche Geschichte regt die Phantasie der ägyptischen und arabischen Öffentlichkeit sehr an.

Hier die palästinensische Bloggerin Amal A., hier Diana Mukkaleds genervter Kommentar über die gelehrten Männerfantasien in Asharqalawsat, hier der Kommentar im Blog von el naar.

 

Neue Bilder von Misshandlungen iranischer Frauen durch die Polizei

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Dieses Bild ist am Sonntag in Teheran entstanden, wo der Tugendterror gegen Frauen mit islamisch nicht korrektem Kopftuch offenbar weitergeht. Eine Mutter und ihre Tochter wurden von der Polzei so stark zusammengeschlagen, dass sie am Kopf bluteten. Sie nahmen darauf ihre Kopftücher ab, um die Wunden zu zeigen.
Welche Art von Moral ist das, die sich da austobt? Es ist das freigelassene Ressentiment des (männlichen, aber nicht nur!) Mobs gegen Frauen, die sich nicht in die herrschenden Verhältnisse fügen. Ja, auch bei uns gibt es Gewalt gegen Frauen. Die Frauenhäuser sind voll (mehrheitlich mit muslimischen Migrantinnen übrigens).

Aber es ist doch immerhin nicht der Staat, der prügelt. Der Staat ist bei uns nach langen Kämpfen die Zuflucht für die mißhandelten Frauen. Im „Gottesstaat“ aber ist das Tragen eines Polzeiknüppels der Freibrief für gewalttätige Misogynie. Und die Ayatollahs schweigen dazu oder hetzen auch noch mit. Was sagt uns das über den Islam? Oder ist das wieder eine unerlaubte Zuspitzung?
Die ganze Geschichte zu dem Foto hier bei Mideastyouth.com.

 

Druck auf Cannes, Anschläge auf Filmemacher – Teherans neue Offensive gegen Kunstfreiheit

Die Islamische Republik Iran hat beim französischen Botschafter in Teheran eine Protestnote abgegeben, in der man sich über die Einladungspolitik des Filmfestivals von Cannes beschwert. Als Teil des Wettbewerbs läuft nämlich diesmal die mit Spannung erwartete Film-Adaption des Comics von Marjane Satrapi, „Persepolis“.
Hier der Trailer. Weitere Clips auf Youtube!

Diese lächerliche Reaktion – sie erinnert an den Karikaturenstreit – ist typisch für ein totalitäres Regime wie dieses: Die Vorstellung, dass das Filmfestival von Cannes völlig frei von Weisungen des Elysée-Palastes einlädt, wen man für wichtig und richtig hält – diese Vorstellung ist offenbar für Teheran unfassbar.
Solche Beschwerden zeigen wie ein Spiegel, wie die Sache im Iran geregelt ist: Ohne behördliche Genehmigung läuft nichts. Zensur und Vorzensur haben die Kulturszene im Griff.
Und mehr noch: Der Iran geht sogar mit Gewalt gegen Filmemacher vor, wie dieser Tage der grosse Mohsen Makhmalbaf zu verstehen gibt. Seine jüngste Tochter Hana, auch sie eine Filmemacherin, wurde offenbar bei Dreharbeiten
in Afghanistan von iranischen Agenten mit Handgranaten attackiert. Mehrere Menschen wurden bei dem Angriff verletzt, ein Pferd wurde getötet. Die Filmemacherin überlebte durch Glück. Ihr Vater ging nun an die Öffentlichkeit: „Wenn meiner Familie etwas zustösst, mache ich die islamische Republik verantwortlich.“

 

Warum unterdrückt der Iran seine Frauen so brutal?

Warum hat die Islamische Republik den Frauen den Krieg erklärt, die für ihre Rechte eintreten? Akbar Gandschi, der bekannteste iranische Dissident, hat eine brillante Erklärung (sein Essay hier): Die Geschlechtersegregation ist wichtig, um zu simulieren, dass der Iran eine Gesellschaft sei, in der die Scharia gelte.

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Zu simulieren! Denn wie Gandschi schreibt, die wesentlichen Bestimmungen der Scharia werden im Iran de facto gar nicht angewendet:
1 Dieben werden die Hände nicht abgeschnitten.
2 „Gegnern Gottes“ werden nich je ein gegenüberliegendes Bein und ein Arm amputiert.
3 Das Talionsgesetz – Auge um Auge, Zahn um Zahn – wird nicht angewendet.
4 Die Steinigung wird nicht angewendet.
5 Die Gesetze gegen Apostasie werden nicht angewendet.
6 Die Vorschrift über den Dschihad werden nicht angewandt.
7 Die Besteuerung von Nichtmuslimen wird nicht praktiziert.
8 Die Auspeitschung bei islamisch unkorrektem Verhalten wir nicht angewandt.
9 Das Zinsverbot wird nicht beachtet, sondern durch findige Weisen, Zinsen zu „Porfit“ zu erklären, umgangen.
10 Die Zahlung des Zehnten wird vernachlässigt.
Gandschis sarkastische Folgerung:

Only one thing remains that suggests that the system is Islamic: women’s hijab. The Islamic Republic’s regime makes women wear the hijab by force so that, one, the country is considered Islamic and, two, there can be a justification for continued rule by the vali-ye faqih [supreme Islamic jurist/cleric].

Die Unterdrückung der Frauen mit allerlei Vorschriften über islamische Kleidung, vor kurzem abermals heftig in Szene gesetzt, hätte also nicht die Funktion, die Scharia durchzusetzen, sondern sie wäre ein Versuch, die Nichtbeachtung der Scharia zu bemänteln und damit eine Schein-Legitimation der Theokratie zu liefern:

Today, the Islamic Republic stands naked and without a cover, because, based on to the criteria of the fuqaha (Rechtsgelehrte, J.L.), the country is not Islamic; because there is no justification for the continuation of the fiqh-based State; because it is brute force that has made the survival of rule by the fuqaha possible. There is no reason or logic for covering up the naked oppression and intimidation. So, they cover up women in order to put their Islamism on display. It is that simple.

Gandschi geht noch weiter: Er fragt, warum die Frauenfrage für das Regime eine so existentielle Frage geworden ist, dass es zu immer brutalerer Unterdrückung greift:

The State is opposing women’s demands because the only thing that justifies the authority and guardianship of the fuqaha is the implementation of the precepts of fiqh and the only precepts that remain are the precepts that rule out freedom and equality for women. So, the quarrel is essentially not over religiosity or irreligiosity. The quarrel is over democracy or dictatorship, since equality is the shared foundation of democracy and human rights. Anyone who is opposed to the equality of women and men, believers and unbelievers, clerics and non-clerics, etc. is opposed to democracy and human rights. And anyone who fights for equality in any arena is, knowingly or unknowingly, fighting for democracy and human rights.

Die Frauenfrage ist im Grunde die demokratische Frage. Am Ende zieht Gandschi eine interessante Parallele. Die Kemalisten mit ihrem Kopftuchbann und dien Mullahs mit ihrer Kopftuchvorschrifte werden von ihm als zwei verschiedene, beide zum Scheitern verurteilte, Wege des Umgangs mit der Frauenfrage bezeichnet:

Women’s liberation will be achieved when the plurality of women’s social identities is officially recognized and when the State – any State – stops imposing on women norms that suit the ruling elites and trying to create ‚a woman in line with the ideology‘. Turkey’s Kemalists see women who observe the hijab as barbarous and Iran’s fundamentalists consider women who do not observe the hijab or who do so improperly as barbarous. But is barbarity anything other than a State that drives its citizens in a direction that they do not want to go by brute force and makes them wear clothes that they do not want to wear? We must accept human beings‘ right to choose their own customs. Women must not be used as a means for achieving States and ideologies‘ ends. Freedom and equality have to be accepted so that everyone can live their lives on the basis of their own understanding of the good. The modern individual is someone who creates him/herself as a work of art. Every work of art is different from every other work of art. Democracy means recognizing differences and the right to be different and to think differently.

Ich würde dennoch einen Unterschied zwischen dem Kopftuchverbot der Kemalisten und dem Haarzeigeverbot der Mullahs sehen wollen: Denn das erste – wie auch immer autoritär – eröffnet den Frauen (jedenfalls der Tendenz nach) alle gesellschaftliche Möglichkeiten, das zweite verschließt ihnen ganze Welten. Das erste definiert die Frau als gleichrangig (jedenfalls ideell), das zweite definiert sie als das ganz andere, den Männern untergeordnete und zweitrangige Wesen.

Trotzdem: Gandschi hat wieder den Nerv getroffen.