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Wie vermutet unterbrach Richter Manfred Götzl die Vernehmung des Angeklagten Carsten S., weil die Verteidigung auf die Anwesenheit des zuständigen psychiatrischen Gutachters bestand.
Die Verhandlung ging mit der Vernehmung des wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagten Holger G. weiter. G. gestand die mutmaßlichen Rechtsterroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter anderem mit Ausweisen unterstützt zu haben. Er bestritt allerdings etwas von den Morden gewusst zu haben.
Als erster Angeklagter im NSU-Komplex entschuldigte sich G. für seine Taten.
Ende des 7. Verhandlungstages im #NSU -Prozess. Holger G hat Erklärung verlesen. Keine Überraschungen. Dienstag geht es weiter
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Am fünften Prozesstag begann die Vernehmung des Angeklagten Carsten S., der viel von sich erzählte und zugab, die Tatwaffe besorgt zu haben.
Am sechsten Verhandlungstag wurde die Vernehmung des Angeklagten Carsten S. fortgesetzt. Es ging um seine Zeit in der rechtsextremistischen Szene und seine mutmaßliche Unterstützung für Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos . S. hatte bereits zuvor zugegeben die Tatwaffe besorgt zu haben. Außerdem hatte er ausgesagt, dass Wohlleben an der Beschaffung der Waffe maßgeblich beteiligt gewesen sei.
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Der nächste Verhandlungstag vor dem Münchner Oberlandesgericht steht bevor, in den Medien ist das alles beherrschende Thema die anstehende Aussage des Angeklagten Carsten S.. Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben wird nicht sprechen, seine Anwältin hat jedoch eine Erklärung angekündigt.
Vermutlich wird Carsten S. Wohlleben schwer belasten, schreibt unter anderem die WAZ. (Vgl. Medienlog vom 3. Juni). Die Berliner Zeitung schreibt in diesem Zusammenhang: „Es wird wohl kein Geständnis sein, im Gegenteil: Wohllebens Verteidiger wie wohl auch die von Beate Zschäpe werden alles daran setzen, die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen S. in Zweifel zu ziehen.„
Wie erwartet begann der fünfte Verhandlungstag mit Anträgen: Die Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe verlangten die Einstellung des Verfahren, weil ihre Mandantin vorverurteilt worden sei. Am Nachmittag begann die Vernehmung des Angeklagten Carsten S.
Er bestätigte eine Waffe der Marke „Ceska“ für die mutmaßlichen Rechtsterroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt besorgt zu haben. Er habe sich keine Gedanken darüber gemacht, wozu die Waffe verwendet werden könne.
Carsten S. ist seit langem aus der Neonazi-Szene ausgestiegen und hatte schon im Ermittlungsverfahren umfangreiche Angaben gemacht.
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In direktem Zusammenhang mit dem NSU-Prozess waren am Dienstag online keine Artikel verfügbar. Thema war stattdessen die Verwirrung um die Weitergabe von Akten an den NSU-Untersuchungsausschuss:
Arbeit des NSU-Ausschusses blockiert?:Die Stuttgarter Zeitung hatte am Montag berichtet, das Innenministerium Baden-Württemberg habe Unterlagen über den V-Mann „Krokus“ nicht rechtzeitig an den NSU-Untersuchungsausschuss weitergeleitet, eine Mahnfrist sei am Freitag abgelaufen. Die Zeitung berief sich bei den Angaben auf den Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy. Der V-Mann „Krokus“ soll Informationen über den Mord an der Polizistin Michele Kiesewetter gehabt haben. Die Hinweise an die Behörden seien jedoch ignoriert worden.
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Erneut rassistische Anschläge? Rückschau: Am Freitag attackierten Unbekannte erneut linke Einrichtungen in München, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Diesmal seien die Fenster der Rosa-Luxemburg-Stiftung und des Kurt-Eisner-Vereins eingeschlagen worden. Die Polizei vermutet einen rechtsextremen Hintergrund und einen Zusammenhang mit dem NSU-Prozess. „Wir haben eine Häufung von Sachbeschädigungsdelikten“, zitierte die Süddeutsche Zeitung den Polizeisprecher. „Wir nehmen das ernst und haben Maßnahmen ergriffen.“ Bereits vergangene Woche wurden verschiedene Einrichtungen in München attackiert.
Der NSU-Prozess hat mit Unterbrechungen und Verschiebungen begonnen: Das Oberlandesgericht München hat die Verhandlung nun bis zum 4. Juni vertagt, um über verschiedene Anträge zu entscheiden. Schon kurz nach dem Prozessbeginn hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl eine Woche Pause verfügt. Warum solche Pausen sein müssen und es ein erwartbarer Auftakt war, erklärt Jost Müller-Neuhof, rechtspolitischer Korrespondent des Tagesspiegels, im Interview.