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Die Verstrickungen des toten V-Manns

Wieder einmal steht der Verfassungsschutz im Verdacht, schon früh von der Existenz des NSU-Trios gewusst zu haben. Und wieder einmal ist der tote V-Mann „Corelli“ der Grund. Ein Zufall?

Wenn der frühere Neonazi Thomas Ri. noch am Leben wäre, dann müsste er sich spätestens jetzt vielen Fragen stellen. Zum Beispiel: Was dachte er, als ihm jemand im Jahr 2005 eine CD in die Hand drückte, auf der die Abkürzung NSU zu lesen war? Was hatte er mit einem anderen Rechtsextremen namens Uwe Mundlos zu tun? Und wusste er, dass dieser Mundlos mit seinen Kameraden Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt durch Deutschland fuhr und mutmaßlich Einwanderer ermordete?

Aber Thomas Ri. ist tot. Ende März wurde er leblos in seiner Wohnung in der Nähe von Bielefeld aufgefunden, gestorben im Alter von 39 Jahren an einem nicht diagnostizierten Diabetes, wie es heißt.

Der mysteriöse Todesfall war in der vergangenen Woche einmal mehr ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Da wurde bekannt, dass Ri. dem Bundesamt für Verfassungsschutz 2005 eine CD weitergegeben hatte, die mit dem Kürzel „NSU/NSDAP“ beschriftet war – also sechs Jahre vor der Enttarnung einer Gruppe namens NSU, dem Nationalsozialistischen Untergrund. Die Bundesanwaltschaft schreibt dem NSU zehn terroristische Morde zu. Der Datenträger allerdings war unbeachtet in den Akten des Bundesamts gelandet. Hinweise auf Anschläge enthielt er offenbar nicht.

Ri. arbeitete als V-Mann unter dem Decknamen „Corelli für die Verfassungsschützer. Nach seiner Enttarnung im September 2012 wurde er in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen und bekam eine neue Identität.

Der Fall Ri. ist nicht nur deshalb pikant, weil er erneut die Frage aufwirft, wann die Ermittlungsbehörden zum ersten Mal etwas von der Existenz des NSU hätten ahnen müssen. Es bündeln sich in seiner Person auch mehrere Handlungsstränge, die mit der Geschichte der mutmaßlichen Terrorzelle in Zusammenhang stehen.

Zum ersten Mal wurde die Abkürzung NSU 2002 publik. Damals erschien in einem Heftchen namens Der Weiße Wolf die enigmatische Grußbotschaft „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;-) Der Kampf geht weiter…“ Bei dem Blatt handelte es sich um eine Zeitschrift, die in der rechten Szene kursierte. Sie erschien von 1996 bis 2005. Grund für die mysteriöse Nachricht war vermutlich eine Geldspende, die das NSU-Trio dem Herausgeber des Blatts hatte zukommen lassen – 2.500 Euro, geschickt mit einem Begleitschreiben, in dem zum „wahren Kampf dem Regime“ aufgerufen wird. Verantwortlich war im Jahr 2002 der NPD-Kader David P., der für die Partei auch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern saß.

Schon damals hatte Corelli seine Hände im Spiel: Er betrieb mehrere rechte Internetprojekte. Auf einem Server stellte er David P. Speicherplatz für den Onlineauftritt des Weißen Wolf zur Verfügung. Dabei handelte es sich möglicherweise nicht um einen selbstlosen Gefallen für den nationalen Kampf: Wie im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags herauskam, stand er im Auftrag des Bundesverfassungsschutzes mit P. in Kontakt. Ob dieser Kontakt auch die Zusammenarbeit für das Internetprojekt umfasste, ist unklar.

Die CD mit der Aufschrift „NSU/NSDAP“ gab Ri. offenbar auch an einen Bekannten aus Hamburg weiter, und zwar im Jahr 2006. Enthalten waren darauf Texte und Bilder mit rassistischem und hetzerischem Inhalt. Anfang 2014 gelangte der Datenträger an den Landesverfassungsschutz in Hamburg.

Es erstaunt, wie häufig der Name „Corelli“ ins Spiel kommt, wenn es um die Abkürzung NSU geht. Und wie nahe der Verfassungsschutz durch seine Informationen an mögliche Mitwisser herankam. Wenn Thomas Ri. nicht selbst einer war: Sein Name tauchte auf einer Adressliste auf, die Ermittler 1998 während einer Durchsuchung bei Uwe Mundlos sicherstellten. Beide hatten sich 1995 auf einem Konzert kennengelernt. Unter den V-Männern des Bundesverfassungsschutzes ist er wohl der einzige, der direkten Kontakt zu einem Mitglied des späteren NSU-Trios hatte.

Von der Existenz einer mordenden Gruppe erfuhren allerdings weder Geheimdienst noch Ermittlungsbehörden etwas, bis sich der NSU im November 2011 selbst enttarnte. Vielleicht, weil allein die Kenntnis einer Abkürzung aus drei Buchstaben noch keinen Hinweis auf eine Terrorzelle birgt. Die vagen Hinweise allerdings ließ sich das Bundesamt einiges kosten: Während seiner Spitzeltätigkeit, der er von 1994 bis 2007 nachging, kassierte Corelli rund 180.000 Euro.

Den neuesten Ungereimtheiten soll nun ein eigens eingesetzter Sonderermittler nachgehen: Der frühere Grünen-Abgeordnete und langjährige Innen- und Rechtspolitiker Jerzy Montag wird für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ermitteln.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Montag, 6. Oktober, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 7. Oktober 2014.

 

Verfassungsschutz wegen NSU-CD in Erklärungsnot – Das Medienlog vom Donnerstag, 2. Oktober 2014

Der Sitzungstag am Mittwoch endete nach weniger als einer Stunde – weil Richter Manfred Götzl erkältet war. Die Verhandlung am Donnerstag entfällt deswegen. Unterdessen sorgt ein Bericht der Bild-Zeitung für Aufruhr: Demnach hätte das Bundesamt für Verfassungsschutz schon im Jahr 2005 von der Existenz des NSU wissen können, sechs Jahre vor dessen offizieller Enttarnung.

Grund ist eine CD mit dem Kürzel „NSDAP/NSU“, die der Geheimdienst damals vom 2014 verstorbenen V-Mann Thomas R. erhielt. So landete sie in den Akten. „Doch warum stieß niemand auf den Datenträger, nachdem die Terrorgruppe im November 2011 aufgeflogen war?“, fragen Hubert Gude und Jörg Schindler auf Spiegel Online.

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Bekennerschreiben vor den Morden?

Hetzerische Texte geben Einblick in die Gedankenwelt des jungen Uwe Mundlos – und deuten auf Verbindungen des NSU zur rechtsextremen Organisation Blood & Honour.

Es laufe etwas schief in der nationalen Bewegung, befindet der anonyme Autor. „Wie viele Kameraden kennst Du, die nicht das Geld für Spenden und den Kampf haben, aber für Konzerte und den Suff?“, fragt er. Da gebe es Gestalten, denen es genüge, „im szenetypischen Aussehen herumzulaufen“ und „mit Kameraden in der Kneipe zu saufen“. Schlägereien und Exzesse statt Demonstrationen und Parteiarbeit, das alles sei „gegen unser Volk und unser Land und unsere Bewegung“.

Es ist eine kritische Nabelschau der rechtsextremen Szene in Ostdeutschland, gedruckt auf Hochglanzpapier, verschickt an Gesinnungsgenossen – und verfasst von einem Neonazi mit elitärem Kampfgeist. Bei dem Autor, der seinen Kameraden die Leviten liest, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Uwe Mundlos – mutmaßliches, totes Mitglied des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Den Text mit dem Titel Gedanken zur Szene verfasste Mundlos 1998, kurz nachdem er mit seinen Komplizen Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt in den Untergrund geflüchtet war. Er erschien in der Erstausgabe eines Heftchens mit dem Titel White Supremacy, auf Deutsch Weiße Vormacht, das ZEIT ONLINE vorliegt.

In dem Beitrag räsoniert der Autor außerdem über die Mittel der Bewegung. So solle „sich jeder im Klaren sein, dass mit Konzerten allein keine Schlacht zu gewinnen ist“, heißt es dort. Er fordert, „sich aktiv am Kampf und der Bewegung zu beteiligen“. Was meint Mundlos mit „Kampf“ und „Schlacht“? Er spricht von Demonstrationen und ruft dazu auf, die „nationalen Parteien“ zu unterstützen, als „Arschtritt für das rote Bonn“.

Drei Ausgaben der Zeitschrift erschienen zwischen 1998 und 2001. Zu lesen gab es vor allem Konzertberichte von Skinhead-Bands, Porträts rechter Gruppen und politische Essays. Mittlerweile lagern die Hefte in Beständen des Verfassungsschutzes. Mehrere Opferanwälte haben beantragt, sie als Beweismittel in den NSU-Prozess einzuführen. Denn sie geben einen Einblick in das Denken von Mundlos und seinen Mitstreitern, als sie sich von gewaltbereiten Neonazis zu mutmaßlichen Terroristen wandelten.

Magazine wie White Supremacy, Fanzines genannt, waren in den neunziger Jahren die wichtigsten Sprachrohre der rechten Kultur und kursierten tausendfach vervielfältigt in den entsprechenden Kreisen. Die Leserschaft des Hefts, dessen erste Ausgabe ein Propagandabild mit Männern in NSDAP-Uniform zeigt, war allerdings noch eine Spur spezieller: Herausgeber waren Kader der sächsischen Division der im Jahr 2000 verbotenen Organisation Blood & Honour.

So heißt es im Vorwort der ersten Ausgabe, White Supremacy sei eine Publikation, die „zu 100% die B&H Bewegung unterstützt“. Verantwortlich waren nacheinander Jan W., Thomas S. und Thomas R. – Mitglieder des militanten Skinhead-Netzwerks, nun alles Zeugen im NSU-Prozess. R. gewährte dem geflüchteten Trio 1998 sogar Unterschlupf in seiner Chemnitzer Wohnung.

Mindestens drei Artikel soll Mundlos dem Antrag der Nebenklage zufolge für zwei Ausgaben geschrieben haben. Außerdem soll er in weiten Teilen für das Layout zuständig gewesen sein – für den am Computer begabten Mundlos dürfte es sich um eine Herzensangelegenheit gehandelt haben. Ein Zeuge, der die NSU-Terroristen bei sich aufgenommen hatte, berichtete dem Bundeskriminalamt, er habe Mundlos bei der Arbeit an Layouts für Szenezeitschriften beobachtet. Ein V-Mann lieferte dem Verfassungsschutz die Information, dass Gedanken zur Szene aus seiner Feder stammte.

Ging es Mundlos in dem Text wirklich nur um demokratische Methoden? Die Nebenklagevertreter glauben, dass die martialischen Begriffe als Aufforderung zur Gewalt zu verstehen sind. „Das ist nicht anders zu werten“, sagt der Kieler Anwalt Alexander Hoffmann. Er sieht den Text als eine Art vorgelagertes Bekennerschreiben des NSU, von denen das Trio im Laufe der Mordserie keine verschickte: „Den Wunsch, sich zu erklären, haben sie später hintangestellt.“

Auch die Berliner Anwältin Antonia von der Behrens interpretiert den Text als Gewaltaufruf: „Diese Begriffe sind nur wegen der Gefahr der Strafverfolgung auf Demonstrationen beschränkt. Für Mundlos ist das weitgehender.“

Im selben Lichte dürften auch die anderen zwei Texte zu sehen sein, die er verfasst haben soll. Erschienen sind sie in Ausgabe 3 von White Supremacy: Ein Beitrag mit dem Titel Die Farbe des Rassismus prangert Gewalttaten von Schwarzen gegen Weiße an, er ist unterschrieben mit dem Pseudonym Uwe Unwohl. Unter einem Solidaritätsaufruf in der dritten Ausgabe steht der Name Uwe UmerZOGen.

2001 erschien die letzte Ausgabe, bereits im Jahr 2000 hatte der NSU laut Anklage den Blumenhändler Enver Simsek in Nürnberg ermordet. Für Hoffmann steht außer Zweifel, dass in den Schriften aus der Zeit um die Jahrtausendwende bereits Pläne zu Anschlägen gegen vermeintlich Fremde durchschimmern, auch wenn die Ideologie „noch nicht passgenau herauszulesen“ sei. In jedem Fall handle es sich um „eine klare Absichtserklärung“.

Bemerkenswert ist auch die Verbindung zu einer weiteren Organisation, die sich damals für die Rassentrennung einsetzte: Die Weiße Bruderschaft Erzgebirge. Diese stellt sich in Ausgabe 2 aus dem Jahr 2000 auf einer halben Seite vor und wirbt dafür, „eine sichere Zukunft für unsere Kinder und unsere Kultur zu schaffen“. Gemeint sind mit „unsere“ die „weißen Völker der Erde“.

Die Bruderschaft hatten die Zwillinge André und Maik E. gegründet. In der Zeit machten sie sich einen Namen in der rechtsextremen Szene des Erzgebirges. E. sitzt heute als Mitangeklagter neben Beate Zschäpe. Er soll für das NSU-Trio unter anderem Wohnmobile auf seinen Namen gemietet haben.

 

Das Versagen der Verfassungsschützer – Das Medienlog vom Mittwoch, 1. Oktober 2014

Die Vernehmung zweier Verfassungsschützer aus Thüringen offenbarte erneut schwere Fehler bei der Beobachtung der rechten Szene. Zwischen Verfassungsschutz und Polizei habe es ein „Konkurrenzdenken“ gegeben, sagte einer der Beamten. Das könnte einer der Gründe dafür gewesen sein, dass das 1998 untergetauchte Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht gefasst wurde. Beide Zeugen ließen sich als V-Mann-Führer von der Szenegröße Tino Brandt informieren, „obwohl doch Zweifel angebracht sein mussten, dass Brandt seine Kameraden tatsächlich verriet“, wie Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk anmerkt.

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145. Prozesstag – V-Mann-Führer sagt erneut aus

Zum zweiten Mal ist der ehemalige Thüringer Verfassungsschützer Norbert Wießner am Mittwoch als Zeuge geladen. Wießner war V-Mann-Führer des Neonazis Tino Brandt, der neben seiner Tätigkeit als Rädelsführer der rechten Szene Informationen an den Verfassungsschutz lieferte.

Bei seiner ersten Aussage im März hatte Wießner Brandt als zuverlässige Quelle beschrieben, die jedoch bei Fragen zum Aufenthaltsort des 1998 untergetauchten NSU-Trios versagte. Der Verfassungsschützer versuchte im Jahr 2000 auch, die Abschaltung von Brandt als V-Mann zu verhindern. 2001 wurde der Spitzel enttarnt.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Hatte der NSU mehr als drei Mitglieder? – Das Medienlog vom Dienstag, 30. September 2014

Bis heute zählt die Anklage im NSU-Prozess ausschließlich die drei Rechtsextremisten Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als Mitglieder der terroristischen Gruppe. dpa-Autor Christoph Lemmer entdeckt in der Vernehmung des Thüringer Neonazis Tino Brandt aus der vergangenen Woche jedoch Hinweise, die für ein weiteres Mitglied sprechen sollen: So ließ Richter Manfred Götzl die Frage einer Anwältin nach weiteren V-Männern im Umfeld der Zelle erstmals zu – bislang hatte er ebensolche Fragen zum Netzwerk im NSU-Umfeld regelmäßig blockiert.

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144. Prozesstag – V-Mann-Führer von Tino Brandt geladen

Nachdem der Thüringer Neonazi und frühere Verfassungsschutz-Spitzel Tino Brandt in der vergangenen Woche selbst ausgesagt hatte, stehen diesmal seine damaligen V-Mann-Führer im Zeugenstand. Reiner Bode und Jürgen Z. trafen sich im Wochenrythmus mit Brandt und ließen sich Informationen über die rechte Szene in Thüringen diktieren. Der V-Mann selbst hatte bei seinen letzten Vernehmungen vor Gericht gesagt, dass die Verfassungsschützer von ihm nie etwas über Straftaten von Kameraden hatten hören wollen. So wurde möglicherweise eine genauere Aufklärung der Szene verhindert. Die Beamten betreuten Brandt in den Jahren 1998 und 1999, zwei Jahre später wurde seine Spitzeltätigkeit enttarnt.

Außerdem hört das Gericht eine ehemalige Kommissarin, die nach dem Untertauchen des NSU-Trios 1998 die Wohnung von Beate Zschäpe in Jena durchsuchen ließ. Bei der Aktion wurden unter anderem Waffen und die rassistische Monopoly-Imitation Pogromly gefunden.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

André E. und das Rockermilieu – Das Medienlog vom Montag, 29. September 2014

Für das NSU-Trio gelten der Angeklagte André E. und seine Frau als wichtige Helfer, die das Leben im Untergrund unterstützten. Anhand von Dokumenten zeigt die Journalistin Andrea Röpke im Blog Blick nach Rechts, dass E. in der rechten Szene Sachsens ein umfangreiches Netz aus Kontakten geknüpft hatte, die das Bundeskriminalamt bestenfalls widerwillig überprüfte. Dazu gehört ein Rockerclub, dessen Mitglieder ihrerseits an Veranstaltungen von rechten Gruppen teilnahmen. Die Bundesanwaltschaft gehe indessen davon aus, dass Kontakte des Trios nach 2000 abrissen.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Freitag, 26. September, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 29. September 2014.