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95. Prozesstag – Zeuge soll Wohnung für das Trio gemietet haben

Fast ein halbes Jahr lebten Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zwischen Sommer 1998 und Frühjahr 1999 in der Altchemnitzer Straße 12 in Chemnitz. Doch sie waren nicht als Mieter eingetragen: Den Vertrag hatte ihr Bekannter Carsten R. unterschrieben. Am Mittwoch hört das Gericht in München ihn als Zeugen.

Weiterhin geladen ist ein Polizist, der den Zeugen Andreas Sch. vernommen hatte. Er soll wiedergeben, was der Zeuge bei einem Termin auf der Polizeiwache gesagt hatte. Grund dafür ist, dass Sch. bei seiner Vernehmung vor Gericht die Aussage verweigert hatte.

Die Vernehmung des Anwalts Thomas J., die ebenfalls für den 95. Prozesstag geplant war, wurde auf einen Termin Anfang Mai umgeladen. Der Zeuge hatte sich krankgemeldet.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Dienstag, 18. März, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 19. März 2014.

 

94. Prozesstag – Mittelsmann beim Waffentransport sagt aus

Der Thüringer Enrico T. soll am Dienstag aussagen. Es ist bereits der zweite Versuch, ihn zu vernehmen: Seinen ersten Termin im Februar hatte der Zeuge geschwänzt.

T. soll sich am Transport der NSU-Waffe Ceska 83 beteiligt habe, mit der neun Migranten erschossen wurden. Den Ermittlungen zufolgte war er mit einem Schweizer befreundet, der die Waffe 1996 in seinem Heimatland gekauft haben soll. Demnach stellte er den Kontakt zwischen seinem Freund und dem Thüringer Jürgen L. her, der sie schließlich nach Jena schaffte.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Nebenkläger müssen um Akten kämpfen – Das Medienlog vom Montag, 17. März 2014

93 Verhandlungstage sind im NSU-Prozess vergangen – in dieser Zeit haben Gericht und Ankläger längst den Willen zur Aufklärung der Mordserie verloren, behaupten Vertreter der Nebenklage. 33 von ihnen hatten Mitte Februar einen Brandbrief veröffentlicht, nun erhebt der Anwalt Sebastian Scharmer in der taz erneut Vorwürfe gegen die staatlichen Juristen: „Wir müssen uns inzwischen jeden neuen Aktenfetzen, jedes Papier erstreiten“, zitiert ihn die Zeitung. Die Bundesanwaltschaft arbeite mit Scheuklappen, um das Verfahren rasch abzuschließen.

Größter Streitpunkt ist der Fall des ehemaligen Verfassungsschützers Andreas T. Dessen Ermittlungsakte wurde nicht dem Prozess beigezogen und kann nur in Karlsruhe eingesehen werden, weil sie als nicht verfahrensrelevant gilt. Das sehen die Nebenkläger anders. Scharmer bezeichnet den Umgang mit der Akte als „Arbeit im Ausnahmezustand“. Den Wunsch nach mehr Aufklärung könnte nur Richter Manfred Götzl erfüllen. Falls nicht, könne es passieren, dass „die Sache hier noch eskaliert“.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 18. März 2014.

 

Zschäpe trug eine Waffe bei sich – Das Medienlog vom Freitag, 14. März 2014

Im Prozess wurde eine Zeugin befragt, die die mutmaßlichen Mörder des NSU noch aus ihrer Anfangszeit in der rechtsextremen Szene kannte: Jana J., die frühere Freundin des Zeugen André K. Neben Erkenntnissen über das Trio lieferte sie „einen finsteren Einblick in die braune Szene“, wie Frank Jansen im Tagesspiegel bemerkt. Dieser Einblick schwankte offenbar zwischen schaurig und kurios: Die Zeugin berichtete, Zschäpe habe eine Pistole besessen, die sie „Wally“ genannt habe.

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Nichts gemerkt, nichts unternommen – Das Medienlog vom Donnerstag, 13. März 2014

Der frühere Chef des hessischen Verfassungsschutzes, Lutz Irrgang, hat im NSU-Prozess ausgesagt. Sein damaliger Untergebener Andreas T. hatte sich in dem Kasseler Internetcafé aufgehalten, in dem der Inhaber Halit Yozgat am 6. April 2006 erschossen wurde, will jedoch nichts bemerkt haben. Deswegen wurde er vorübergehend als Beschuldigter gehandelt. Nun untersuchte das Gericht: Wie viel wusste Irrgang von T.s Treiben in dem Café – und wollte er überhaupt etwas zur Aufklärung beitragen? Irrgangs Aussagen waren allerdings „mager und teilweise schwer nachzuvollziehen“, kommentiert Frank Jansen im Tagesspiegel. Der Behördenleiter habe nach T.s Festnahme wenig unternommen und behauptete, auch wenig mitbekommen zu haben.

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Die Ruhe des Verfassungsschützers

Nach dem NSU-Mord in Kassel stand ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes unter Verdacht. Der damalige Behördenleiter Lutz Irrgang hatte offenbar wenig Interesse, die Geschichte aufzuklären.

Die Ermittler der Kasseler Mordkommission Café mussten nicht nur klären, warum der Deutschtürke Halit Yozgat am 6. April 2006 in seinem Internetcafé erschossen worden war. Sie mussten auch immer wieder den Verfassungsschützer Andreas T. fragen, warum er sich nicht bei ihnen gemeldet hatte, obwohl er zur Tatzeit anwesend war. Und sicherlich fragten sie sich auch, wieso das hessische Landesamt für Verfassungsschutz kaum Bereitschaft zeigte, bei der Lösung des Rätsels um den dubiosen Zeugen aus den eigenen Reihen zu helfen.

Als die Umtriebe des Geheimdienstlers bekannt wurden, geriet das Landesamt für Verfassungsschutz ins öffentliche Blickfeld – und damit auch dessen damaliger Vorsitzender Lutz Irrgang. Am 92. Tag des NSU-Prozesses ist er als Zeuge geladen. Vor dem Gerichtsgebäude hat sich eine Protestgruppe aufgebaut, die die Auflösung des Verfassungsschutzes fordert. Zehn Angehörige der Mordopfer sind gekommen, so viele wie schon lange nicht mehr. Der Druck auf Irrgang ist hoch. Wusste er etwas von T., das die Ermittler nicht erfuhren?

Vor der Vernehmung präsentiert Nebenklageanwalt Yavuz Narin einen Beweisantrag, aus dem deutlich wird, wie mysteriös die Vorgänge in der hessischen Behörde gewesen sein müssen. Narin beantragt, die Abteilungsleiterin Iris P. zu laden. Diese habe T. und andere Mitarbeiter am 24. März 2006 in einer E-Mail über die Mordserie an Migranten informiert – noch vor dem Mord an Halit Yozgat. In dem Schreiben forderte P. ihre Untergebenen auf, ihre Quellen nach den Morden zu fragen, angehängt war ein Informationsblatt des Bundeskriminalamts.

Damit könnte es eine Erklärung für das auffällige Wissen von T. geben. Eine Kollegin aus der Behörde hatte am Vortag ausgesagt, T. habe schon vier Tage nach der Tat erwähnt, der Fall gehöre womöglich zu einer bundesweiten Mordserie. Noch unerklärlicher wird dadurch jedoch, warum der Verfassungsschützer sich nicht schnellstens bei der Polizei meldete – schließlich musste er gewusst haben, wie brisant der Fall werden könnte.

Im Anschluss tritt Irrgang in den Zeugenstand. Er stand von 1990 bis Oktober 2006 an der Spitze des Verfassungsschutzes, danach ging er in Pension. Der 72-Jährige hat weiße Haare; wenn er ausatmet, rasselt es in der Mikrofonanlage. Geladen ist er wegen eines Gesprächs, das er nach der Tat mit T. führte – doch die Prozessbeteiligten interessieren sich für weitaus mehr Aspekte.

Irrgang soll von den Zuständen „im Amt“ erzählen, wie der Zeuge das Landesamt für Verfassungsschutz stets bezeichnet. Den Mitarbeiter T., der zuvor bei der Post gearbeitet hatte, habe er vor der Tat flüchtig gekannt – das Amt sei ja nicht groß gewesen, es gab zu wenig Personal. „Darum hat mein Vorgänger das Angebot aufgegriffen, dass überzählige Postbeamte eine Chance bekommen – dazu gehörte er“, sagt Irrgang. Er sei mit dieser Methode der Personalgewinnung nicht so zufrieden gewesen, doch T. habe einen geeigneten Eindruck gemacht. Irrgang schlug ihn für eine Ausbildung zum Gehobenen Dienst vor. T. betreute daraufhin Quellen aus dem Bereich Islamismus und Rechtsextremismus.

Gut zwei Wochen nach der Tat im Jahr 2006 hatten Polizisten die Spur ins Amt entdeckt. Am Abend des 21. April erhielt Irrgang einen Anruf: Sein Mitarbeiter T. sei festgenommen worden. Der Amtsleiter setzte sich an den Schreibtisch, schickte T.s Kalender und andere Unterlagen an die Polizei. Es schien, als sei der Verfassungsschutz kooperationsbereit.

Kurz darauf kam T. auf freien Fuß. Damit war der Aufklärungswille bei Irrgang, sofern er jemals vorhanden war, offenbar erlahmt. „Mit seiner Entlassung galt für mich uneingeschränkt die Unschuldsvermutung“, sagt er. Richter Manfred Götzl genügt das nicht: „Da ist einer Ihrer Mitarbeiter verhaftet worden – das muss doch geklärt werden. Da muss doch ein Interesse von Ihrer Seite dagewesen sein.“ Doch Irrgang beruft sich auf einen Anruf des damaligen Landespolizeipräsidenten von Hessen: „Der Präsident bat darum, dass sich meine Behörde möglichst aus dem gesamten Sachverhalt zurückziehen soll.“ Das bedeutete: Nur auf Nachfrage sollte der Verfassungsschutz aktiv werden.

Umfangreiche Konsequenzen hatte die Affäre um T. im Amt nicht, außer für den Mitarbeiter selber: Irrgang suspendierte ihn zunächst für drei Monate, schließlich bis auf Weiteres. Die zweite Suspension musste sich T. persönlich bei ihm abholen. „Ich sagte zu ihm: Wenn er mir noch irgendetwas zu diesem Sachverhalt zu sagen habe, dann wäre das jetzt der letzte mögliche Zeitpunkt.“ Doch T. habe geantwortet, da gebe es nichts mehr zu sagen. Irrgang habe dem Mann, der gerade Vater geworden war, noch mit auf den Weg gegeben: „Sie haben jetzt einen kleinen Jungen – denken Sie daran, was Sie dem schuldig sind.“ Es sei das einzige Gespräch gewesen, das die beiden nach der Tat geführt hätten.

Interne Ermittlungen im Landesamt führte das Regierungspräsidium Darmstadt. Bloß bekam Irrgang davon offenbar nicht viel mit. Er forderte T. auf, eine dienstliche Erklärung abzugeben. Darin bestätigte dieser, sich in dem Café aufgehalten zu haben. Das genügte offenbar. „Sehr wenig“, sagte Irrgang auf mehrfache Nachfragen, habe er von den Recherchen im Haus erfahren.

Irrgangs Haltung blieb den Ermittlern nicht verborgen. Der leitende Kriminaldirektor der nordhessischen Polizei, Gerald Hoffmann, sagte bereits im Untersuchungsausschuss des Bundestags, dass das Landesamt kein Interesse an einer Kooperation gezeigt habe – so habe er sich aus der Behörde einmal den Satz „Wir haben es hier doch nur mit einem Tötungsdelikt zu tun“ anhören müssen. Deshalb bekam die Mordkommission auch nicht die Namen von Informanten, die mit T. in Kontakt gestanden hatten. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten erkundigt sich, ob denn wenigstens bei den internen Ermittlungen die Quellen befragt worden seien. Irrgang: „Darüber habe ich keine Informationen bekommen.“

Irrgang sagt dazu, er sei reichlich beschäftigt gewesen, nach dem Verdachtsfall den Betrieb in der Behörde aufrecht zu erhalten. „Ich bin heute noch unheimlich stolz darauf, mit welcher Ruhe und Gelassenheit das Amt seine Geschäfte weitergeführt hat.“ Es wirkt eher, als habe sich das Amt nie aus der Ruhe bringen lassen.

 

Neue Rätsel im Fall Andreas T. – Das Medienlog vom Mittwoch, 12. März 2014

Wie verhielt sich der Verfassungsschützer Andreas T. am Tatort des Kasseler NSU-Mordfalls – und was wussten seine Kollegen davon? Mit diesen Fragen beschäftigte sich das Gericht am 91. Prozesstag. T. war im April 2006 Kunde in dem Internetcafé von Halit Yozgat, als dieser erschossen wurde. Er behauptet jedoch, nichts davon mitbekommen zu haben. Weil ihm diese Aussage praktisch niemand glaubt, ließ Richter Manfred Götzl eine Tatortrekonstruktion vorspielen und befragte eine ehemalige Mitarbeiterin aus dem Verfassungsschutz. „Erst die Videoaufnahme zeigt, wie unglaubwürdig diese Aussage ist“, schreibt Per Hinrichs in der Welt.

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92. Prozesstag – Wie viel wusste Lutz Irrgang von Andreas T.?

Lutz Irrgang, früherer Präsident des hessischen Verfassungsschutzes, sagt am Mittwoch in München aus. Thema ist das Verhalten eines ehemaligen Mitarbeiters der Behörde: Andreas T., der beim Mord an Halit Yozgat 2006 in dessen Kasseler Internetcafé am Tatort war. T. behauptet, er habe von den tödlichen Schüssen auf Yozgat nichts mitbekommen. Fraglich ist, wie viel Irrgang später von T. erfuhr: In einem abgehörten Telefonat lobte ein Kollege T.s diesen, dass er sich gegenüber Irrgang nicht „so restriktiv wie bei der Polizei“ verhalten habe.

Im Anschluss ist T. erneut selbst als Zeuge vor Gericht. Es ist bereits sein vierter Termin in München.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Eine Zusammenfassung des Prozesstages veröffentlichen wir am Abend auf diesem Blog. Weitere Berichte fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.