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380. Prozesstag – Das Anklage-Plädoyer geht weiter

Mit dem heutigen Tag endet die knapp einmonatige Sommerpause im NSU-Prozess. Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft geht weiter. Die Vertreter des Generalbundesanwalts, die vor dem Oberlandesgericht München die Anklage führen, fassen das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen und bewerten die Tatbeiträge der Angeklagten.

Nächster wichtiger Komplex ist der Tatbeitrag der Mitangeklagten Holger G. und André E. Der 43-jährige G. soll dem Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Ausweisdokumente überlassen haben und bis zuletzt mit den dreien in Kontakt geblieben sein. Auch soll er ihnen eine Pistole überbracht haben – die Tat ist jedoch verjährt. André E., der sich als einziger im Verfahren nie geäußert hat, ist unter anderem wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum ersten Sprengstoffanschlag angeklagt. Er soll Wohnmobile gemietet und den NSU-Mitgliedern Bahncards überlassen haben.

Vor der Sommerpause hatten die Beamten der Bundesanwaltschaft bereits deutlich gemacht, dass sich die Vorwürfe der Anklage aus ihrer Sicht bestätigt haben – auch für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, die den Ermittlungen zufolge Mittäterin bei der Mord-, Anschlags- und Raubserie des NSU war.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

NSU-Prozess: Die Geschichte eines Strafverfahrens – Das Medienlog vom Donnerstag, 10. August 2017

Eine entscheidende Frage provoziert sehr unterschiedliche Meinungen: Hat der NSU-Prozess geleistet, was er leisten muss? Vertreter der Nebenklage äußern sich über die bisherigen Ergebnisse immer wieder enttäuscht. Der Rechtswissenschaftler Oliver Harry Gerson hält ihnen in der Publikation Migazin entgegen, das Verfahren habe wohl „schlicht nicht die Klärung erwirkt, die sich mancher erhofft hatte“. Tatsächlich gelte, dass jedes Strafverfahren eine Geschichte erzählt, einen Ausschnitt aus der Wirklichkeit, der nicht dem tatsächlichen Geschehen mit all seinen Facetten entsprechen muss – oder dem, was die Nebenklagevertreter dafür halten. Das Fazit: „Wer fordert, dass ein Strafverfahren umfänglich alle Hintergründe des ‚Untergrundes‘ aufdeckt, der überfordert es.“

Im Inforadio des rbb schildert Terrorismusreporter Holger Schmidt seine Beobachtungen, konzentriert auf Beate Zschäpe. Aufgefallen ist ihm demnach der „manipulative Wesenszug“ der Hauptangeklagten, deren eigene Schilderungen nicht zu ihrem Verhalten im Prozess passten.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 11. August 2017.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Mittwoch, 9. August, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 10. August 2017.

 

Höchststrafe für Zschäpe? Das ist nicht sicher – Das Medienlog vom Montag, 7. August 2017

Mit fortschreitender Beweiserhebung und dem Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft scheint vielen Prozessbeobachtern und -beteiligten die Höchststrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe nur noch eine Formsache zu sein. Doch eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mittäterschaft an der Terrorserie ist nicht gesichert, wie eine dpa-Analyse darlegt.

Demnach kassierte der Bundesgerichtshof mehrere Urteile und forderte für einen Schuldspruch, dass der Angeklagte „einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen“ erscheint. Die Bundesanwaltschaft ist der Meinung, dies sei der Fall. Zschäpes Verteidiger könnten in einem Antrag auf Revision die gegenteilige Ansicht vertreten.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 7. August 2017.

 

Die Netzwerk-These der Nebenklage: reine Propaganda? – Das Medienlog vom Freitag, 4. August 2017

Mit einer unpopulären Meinung meldet sich Welt-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen zu Wort (hinter Paywall): Sie kritisiert die Nebenklageanwälte für ihre These, laut der es unzweifelhaft weitere Mittäter, ja Mitglieder des NSU gegeben haben muss. Mit dieser Ansicht nämlich treten große Teile der Opfervertreter dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft entgegen, demzufolge die Terrorgruppe eine geschlossene Gruppe mit einigen Unterstützern war.

Friedrichsen bilanziert das Ergebnis der Beweisaufnahme so: „Es gab kein Netzwerk rechtsradikaler Migranten-Mörder.“ Und Beweise für die Netzwerk-Theorie seien die Nebenklageanwälte schuldig geblieben. Lücken in den Ermittlungen zum NSU-Komplex gingen vor allem auf das Schweigen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zurück. Die betreffenden Nebenklagevertreter seien „Propagandisten“, die ihre Mandanten aus dem Blick verloren hätten: „Unterstützung der Opfer? Kaum Thema bei jener Gruppe von Anwälten, die vor allem eine Bühne zur Diskreditierung des Rechtsstaats sucht.“

Der Nebenklageanwalt Yavuz Narin spricht in der Jungen Welt dagegen von einem Vertrauensverlust gegenüber den Sicherheitsbehörden. Die Bundesanwaltschaft habe die „dogmatische Ausblendung offenkundiger Verstrickungen von V-Personen und Verfassungsschützern“ betrieben. Er äußert den Verdacht, ein „Vertrauensmann“ der Behörden habe sich an der Ausspähung einer Berliner Synagoge beteiligt.

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Nebenkläger empört über NSU-Plädoyer – Das Medienlog vom Donnerstag, 3. August 2017

Zu Beginn Ihres Plädoyers hat die Bundesanwaltschaft Kritik an den Vertretern der Nebenklage geübt: Diese hätten ihren Mandanten, den Opfern und Angehörigen, die Existenz von „Hintermännern“ versprochen, hieß es. Die Äußerung hat viele Anwälte empört. Die Ankläger sähen sich als „Hüterin der Interessen der Sicherheitsbehörden“, sagt die Anwältin Antonia von der Behrens gegenüber der Frankfurter Rundschau.

Sie wolle „das Kapitel NSU schließen“ und den Fragen der Nebenklage ausweichen. Dazu gehörten jene nach Unterstützern an den Tatorten und dem Wissen des Verfassungsschutzes über die terroristische Gruppe. Dies sei „Ausdruck der Schwäche der Bundesanwaltschaft“.

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Für Wohlleben zeichnet sich eine harte Strafe ab – Das Medienlog vom Mittwoch, 2. August 2017

Knapp vier Wochen lang ist Ruhe in Gerichtssaal A101, der NSU-Prozess ist in der Sommerpause. Am letzten Prozesstag vor der Pause ging es im Plädoyer der Bundesanwaltschaft wieder um den Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Er war laut Anklage hauptverantwortlich dafür, dass der NSU an die Mordwaffe Ceska 83 kam. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten bezeichnete Wohlleben als Mastermind, der die Hilfe für die drei untergetauchten Personen organisiert habe.

Für den Angeklagten „zeichnet sich eine lange Haftstrafe ab“, bilanziert Konrad Litschko von der taz. Entgegen seiner eigenen Aussage müsse er einkalkuliert haben, wofür die Täter die Waffe brauchten: „zum Morden“. Das rechtfertigt aus Sicht der Bundesanwaltschaft ein Urteil wegen Beihilfe zum Mord.

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Der wichtigste Helfer von allen

Ralf Wohlleben soll dem NSU seine Mordwaffe besorgt haben. Im Plädoyer der Bundesanwaltschaft wird klar: Für die Ankläger ist der frühere NPD-Funktionär der wertvollste Unterstützer der Terroristen.

In diesen schweren Stunden möchte Ralf Wohlleben seine Frau an seiner Seite wissen. Von einem Stehpult auf der anderen Seite des Gerichtssaals aus argumentiert Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten wortgewaltig, warum der Mitangeklagte im NSU-Prozess der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig sei. Jacqueline Wohlleben hat rechts neben ihrem Mann Platz genommen, seine Hand liegt auf ihrem Unterarm. Auch ein Tross Rechtsextremer ist angereist, der von der Besuchertribüne aus zuschaut.

An diesem Tag, es ist der fünfte des Anklageplädoyers im Terrorverfahren, wird es ernst für Wohlleben. Ihm droht eine langjährige Haftstrafe – und Weingarten macht deutlich, dass alles erfüllt ist, worauf sich ein hartes Urteil gründen lässt.

Im Verfahren sitzt der 42-Jährige, weil er dem Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Pistole Ceska 83 beschafft haben soll. Mit der Waffe erschossen Mundlos und Böhnhardt neun Menschen. Wohlleben, sagt der Staatsanwalt, kam dabei „die eigentlich maßgebliche Rolle“ zu. Denn er habe damals mit bösartiger Präzision ein Netz aus Helfern gesponnen, das der 1998 in den Untergrund geflüchteten Dreiergruppe lieferte, was sie wünschte.

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„Es wird eng“ – Das Medienlog vom Dienstag, 1. August 2017

Neues Kapitel im Plädoyer der Anklage: Statt wie geplant mit den Banküberfällen beschäftigt sich die Bundesanwaltschaft seit gestern mit der Schuld der Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S., die dem NSU-Trio die Mordwaffe Ceska 83 verschafft haben sollen. Gegen beide habe sich die Anklage der Beihilfe zum Mord bestätigt, lautet das Fazit.

„Die Bundesanwaltschaft könnte es sich eigentlich leicht machen“, weil S. ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, schreibt Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk. Dennoch nähmen sich die Ankläger viel Zeit, um sich mit dem Vorwurf zu beschäftigen. Durch die große Detailfülle sei der Schlussvortrag „kompliziert in der Beweisführung“.

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379. Prozesstag – Pause im NSU-Prozess, Plädoyer geht weiter

Dienstag ist der letzte Verhandlungstag vor der knapp einmonatigen Sommerpause im NSU-Prozess. Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft wird auch nach der Pause Ende August weitergeführt. Derzeit geht es in dem Schlussvortrag um die Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. geht, die dem NSU-Trio die Mordwaffe Ceska 83 besorgt haben sollen.

In der vergangenen Woche hatten die Staatsanwälte bereits deutlich gemacht, dass sich die Vorwürfe der Anklage aus ihrer Sicht bestätigt haben – auch für Beate Zschäpe, die den Ermittlungen zufolge Mittäterin bei der Mord-, Anschlags- und Raubserie des NSU war.

Nach dem Vortrag, also defintiv nach der Sommerpause, folgen die Beiträge der Nebenklageanwälte und der Verteidiger.

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