Mit dem heutigen Tag endet die knapp einmonatige Sommerpause im NSU-Prozess. Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft geht weiter. Die Vertreter des Generalbundesanwalts, die vor dem Oberlandesgericht München die Anklage führen, fassen das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen und bewerten die Tatbeiträge der Angeklagten.
Nächster wichtiger Komplex ist der Tatbeitrag der Mitangeklagten Holger G. und André E. Der 43-jährige G. soll dem Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Ausweisdokumente überlassen haben und bis zuletzt mit den dreien in Kontakt geblieben sein. Auch soll er ihnen eine Pistole überbracht haben – die Tat ist jedoch verjährt. André E., der sich als einziger im Verfahren nie geäußert hat, ist unter anderem wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum ersten Sprengstoffanschlag angeklagt. Er soll Wohnmobile gemietet und den NSU-Mitgliedern Bahncards überlassen haben.
Vor der Sommerpause hatten die Beamten der Bundesanwaltschaft bereits deutlich gemacht, dass sich die Vorwürfe der Anklage aus ihrer Sicht bestätigt haben – auch für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, die den Ermittlungen zufolge Mittäterin bei der Mord-, Anschlags- und Raubserie des NSU war.
ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.