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338. Prozesstag – Gutachter zu Carsten S. sagt erneut aus

Wieder ist am Donnerstag ein Gutachter ins Gericht geladen – diesmal jedoch nicht zur Hauptangeklagten Beate Zschäpe, sondern zu dem ebenfalls angeklagten Carsten S.

In den Zeugenstand tritt der Psychiater Norbert Leygraf. Er hatte dem Gericht bereits ein Gutachten über S. erstattet und war darin zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte wegen fehlender Reife nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

Nach einer Vernehmung in der vergangenen Woche ist dies bereits sein vierter Auftritt vor Gericht. Gefordert hatten seine Ladung die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Sie wollen S. auf seine Glaubwürdigkeit hin überprüfen, weil sie seine Aussagen in Zweifel ziehen. S. ist der Hauptbelastungszeuge gegen Wohlleben, der die Beschaffung der Pistole organisiert haben soll, mit der neun Menschen erschossen wurden. S. hatte gestanden, dem NSU-Trio die Waffe überbracht zu haben und entschuldigte sich bei den Angehörigen der Opfer.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Gutachter nimmt Zschäpe die letzte Hoffnung

Im NSU-Prozess befindet ein Gutachter Beate Zschäpe für schuldfähig und empfiehlt die Sicherungsverwahrung. Für die Angeklagte gibt es kaum einen Ausweg mehr.

Für Beate Zschäpe war der NSU-Prozess dreieinhalb Jahre lang ein großes „eventuell“. Eventuell könnte sie der Mittäterschaft an zehn Morden für schuldig befunden werden, eventuell zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt werden, eventuell erst als Greisin das Gefängnis verlassen – oder gar nicht mehr zu Lebzeiten.

„Eventuell“ ist dabei gedanklich stets in weiter Ferne, es ist bequem, beruhigend. Es könnte ja auch alles anders kommen.

Spätestens mit dem Gutachten des Psychiaters Henning Saß aber müssten sich bei der Hauptangeklagten solche verklärenden Gedankenspiele aufgelöst haben. Es wird ernst für die mutmaßliche Rechtsterroristin, die schwersten Befürchtungen drohen einzutreten: Saß hält Zschäpe für voll schuldfähig und empfiehlt die Sicherungsverwahrung.

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Das vernichtende Gutachten – Das Medienlog vom Mittwoch, 18. Januar 2017

Der Psychiater Henning Saß hat am Dienstag nach tagelanger Blockade durch die Verteidigung mit der Erstattung des Gutachtens über Beate Zschäpe begonnen. Zum schriftlich bereits niedergelegten Fazit, der Empfehlung der Sicherungsverwahrung gegen die Angeklagte, kam Saß an diesem Tag noch nicht – doch seine Beobachtungen gaben bereits die Richtung vor. „Zschäpes angebliches Entsetzen über die Morde und Anschläge nimmt er ihr nicht ab“, schreibt Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung. Reue und Einsicht konnte er ihren eindeutig mit anwaltlicher Hilfe verfassten Aussagen nicht entnehmen.

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337. Prozesstag – Fortsetzung des Zschäpe-Gutachtens

Gutachter Henning Saß stellt am Mittwoch weiter sein psychiatrisches Gutachten über die Beate Zschäpe vor. Erste Inhalte aus dem Dokument hatte er bereits am Dienstag vorgetragen.

Saß prüfte für seine Analyse, ob bei einer Verurteilung zusätzlich die Verhängung der Sicherungsverwahrung angebracht ist. Aus einer bekanntgewordenen Fassung des Dokuments ist bereits bekannt: Saß empfiehlt die Sicherungsverwahrung, sofern das Gerichts Zschäpes Selbstbeschreibung als ohnmächtiges Anhängsel ihrer Komplizen als nicht glaubhaft auffasst. Der Gutachter selbst deutet Zweifel an ihrer Version an.

Er hat Zschäpe von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit dem Gutachter hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Zschäpe-Gutachten: „Verbergen, verschleiern, täuschen“

Im NSU-Prozess erstattet der Psychiater Henning Saß das Gutachten über Beate Zschäpe. Mildernde Umstände erkennt er nicht. Für die Angeklagte dürfte das die Höchststrafe bedeuten.

Das sonore Säuseln in der Stimme des Psychiaters Henning Saß könnte fast darüber hinwegtäuschen, dass an diesem Dienstagnachmittag ein Knoten platzt. In dem Moment, da der 72-Jährige an dem Tisch für Zeugen in der Mitte des Gerichtssaals Platz genommen und seinen Vortrag begonnen hat, ist im NSU-Prozess die letzte große Hürde auf dem Weg zum Urteil gefallen. Er erstattet das psychiatrische Gutachten über Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte.

Knapp vor dem Ende der Beweisaufnahme muss der Sachverständige, einer der wichtigsten Vertreter seines Fachs, ihre Psyche durchblicken, sezieren und bewerten. Eine Mammutaufgabe angesichts von dreieinhalb Jahren Prozessdauer und einer Probandin, die sich bis heute weigert, mit ihm zu reden. Es geht um ihre Schuldfähigkeit, um ihren Alkoholkonsum und die Möglichkeit einer jahrzehntelangen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Oder kurz um die Frage: Wie abnorm ist Beate Zschäpe?

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 17. Januar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 18. Januar 2017.

 

336. Prozesstag – Psychiater soll Zschäpe-Gutachten vortragen

Immer wieder hatte das Thema auf der Tagesordnung gestanden, doch ein ums andere Mal verhinderten die Verteidiger mit Anträgen den Beginn. Am heutigen Dienstag jedoch soll der psychiatrische Gutachter Henning Saß sein Gutachten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erstatten – falls es nicht abermals zu einem Antrag kommt. Die Analyse ist der letzte wichtige Schritt in der Beweisaufnahme, die vor den Plädoyers und dem Urteil steht.

Saß prüft darin, ob bei einer Verurteilung zusätzlich die Sicherungsverwahrung für Zschäpe angebracht ist. Aus einer bekannt gewordenen Fassung des Dokuments ist bereits bekannt: Saß empfiehlt die Sicherungsverwahrung, sofern das Gericht Zschäpes Selbstbeschreibung als ohnmächtiges Anhängsel ihrer Komplizen als nicht glaubhaft auffasst. Der Gutachter selbst deutet Zweifel an ihrer Version an.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Soll der NSU-Prozess aufgezeichnet werden? – Das Medienlog vom Freitag, 13. Januar 2017

Abermals kam der psychiatrische Sachverständige Henning Saß am Donnerstag nicht dazu, sein Gutachten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu erstatten. Deren Verteidiger wehrten sich wie in den vergangenen Prozesstagen mit Anträgen. Sie forderten, den Vortrag des Psychiaters auf Band aufzunehmen, damit ein von ihnen engagierter Gegengutachter sich wortgetreu mit dem Vortrag auseinandersetzen kann. Dem widersprach die Bundesanwaltschaft: Saß könnte durch die Aufzeichnung innerlich gehemmt sein, lautet ihr Argument.

„Aber was, wenn der Zeuge fast jeden Gerichtssaal der Republik kennt und dort über Jahrzehnte seine Gutachten vorgetragen hat?“, fragt Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung im Hinblick auf die weitreichende Erfahrung des 72-jährigen Sachverständigen.

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Anwälte beißen sich die Zähne aus – Das Medienlog vom Donnerstag, 12. Januar 2017

Das Gutachten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe lässt weiter auf sich warten. Am Mittwoch stellten ihre Verteidiger neue Anträge, mit denen der Vortrag des Psychiaters Henning Saß aufgeschoben wurde. Stattdessen äußerte sich sein Kollege Norbert Leygraf, der bereits ein Gutachten über den Mitangeklagten Carsten S. erstellt hat. Auf Antrag der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben wurde er nun erneut befragt –  mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen S. zu erschüttern.

Doch die Anwälte „bissen sich am Sachverständigen Leygraf die Zähne aus“, kommentiert Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk. Entgegen der These der Juristen stellte er klar, dass er bei S. keinerlei Anzeichen für eine psychische Erkrankung gefunden habe. Damit seien die Versuche, den Angeklagten zu diskreditieren, gescheitert. Seine Aussage stehe weiterhin. Leygraf sei trotz kritischer und bohrender Fragen gelassen geblieben.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 13. Januar 2017.

 

335. Prozesstag – Warten auf das Zschäpe-Gutachten

Bevor im NSU-Prozess das Urteil fallen kann, muss der psychiatrische Gutachter Henning Saß sein Gutachten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erstatten. Zuvor muss jedoch über Anträge der Zschäpe-Verteidiger entschieden werden, die unter anderem eine Audioaufzeichnung von Saß‘ Vortrag gefordert hatten. Ob die Expertise heute vorgestellt wird, ist daher noch unklar.

Saß prüft in seiner Analyse, ob bei einer Verurteilung zusätzlich die Sicherungsverwahrung für Zschäpe angebracht ist. Aus einer bekannt gewordenen Fassung des Dokuments ist bereits bekannt: Saß empfiehlt die Sicherungsverwahrung, sofern das Gericht Zschäpes Selbstbeschreibung als ohnmächtiges Anhängsel ihrer Komplizen als nicht glaubhaft auffasst. Der Gutachter selbst deutet Zweifel an ihrer Version an.

Zschäpes Verteidiger hatten Saß abgelehnt, weil sie in seinem Gutachten methodische Fehler entdeckt haben wollen. Als die Richter dies ablehnten, wurden sie selbst zum Ziel eines Ablehnungsantrags. Dieser wurde von einem anderen Senat des Gerichts verworfen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.