Erneut hat Beate Zschäpe Antworten auf Fragen von Richter Manfred Götzl gegeben. Darin ging es in weiten Teilen um das Verhältnis des Mitangeklagten Holger G. zum NSU-Trio. Zudem ließ die Hauptangeklagte ihren Anwalt Hermann Borchert zu Protokoll geben, Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seien 1998 nur zufällig einer Festnahme entgangen, weil sie in einem Auto mit gestohlenem Kennzeichen kontrolliert worden seien. Wenn das stimme, „hätten die gesuchten Neonazis bei peniblerer Überprüfung durch die hannoversche Polizei noch vor dem ersten Mord gefasst werden können“, analysiert Wiebke Ramm auf Spiegel Online. Bei der Kontrolle in Hannover hätten Polizisten das Kennzeichen im Computer überprüft, ließ Zschäpe wissen. Daraufhin hätten sie jedoch einfach weiterfahren können.
Weiter„Verpasste Festnahme in Hannover? – Das Medienlog vom Freitag, 13. Mai 2016“