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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 15. Mai, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 16. Mai 2018.

 

425. Prozesstag – Schlussvortrag der Anwälte von Ralf Wohlleben

Heute beginnen die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben ihr Plädoyer. Die Anwälte Nicole Schneiders, Olaf Klemke und Wolfrahm Nahrat hatten angekündigt, ein bis zwei Tage zu benötigen.

Der 43-Jährige steht vor Gericht, weil er dem NSU die Pistole Ceska 83 beschafft haben soll, mit der die Terroristen neun Menschen erschossen. Die Waffe soll in seinem Auftrag der ebenfalls angeklagte Carsten S. transportiert haben. Die Bundesanwaltschaft klagte Wohlleben deshalb wegen Beihilfe zum Mord an und forderte eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Der Angeklagte sitzt seit gut sechs Jahren in Untersuchungshaft.

Kurz nach Beate Zschäpe hatte Wohlleben im Dezember 2015 eine Aussage gemacht. Darin stellte er sich als unschuldig dar und behauptete, er sei davon ausgegangen, das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt wolle die Waffe zum Selbstmord benutzen. Die Schuld für den Waffentransport sah er bei Carsten S. Dieser wiederum hatte Wohlleben als den verantwortlichen Beschaffer benannt. S.‘ Anwälte forderten deshalb Freispruch für ihren Mandanten.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Holger G., der naive NSU-Unterstützer – Das Medienlog vom Donnerstag, 10. Mai 2018

Ein weiteres Plädoyer im NSU-Prozess ist abgeschlossen: Die Anwälte von Holger G. haben am Mittwoch ihren Schlussvortrag gehalten. Sie sprachen sich für eine Haftstrafe von unter zwei Jahren aus, teilten jedoch mit, ihr Mandant sei bereit, im Gefängnis für seine Taten zu büßen. Er soll den NSU laut Anklage mit Personaldokumenten unterstützt haben. Die Bundesanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft.

„Aus Sicht des Prozessbeobachters ein durchaus klug konzipiertes Plädoyer, das einerseits nicht mit Kritik an der Bundesanwaltschaft spart, und andererseits die eigene Strategie nicht verhehlt“, kommentiert Eckhart Querner vom Bayerischen Rundfunk. Zur Forderung über ein mildes Urteil statt Freispruch schreibt er: „Das ist mal was Neues im NSU-Prozess.“

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Die Büßertaktik des NSU-Helfers

Holger G. will nicht gewusst haben, dass er die Terroristen des NSU lange unterstützte. Vor Gericht stellt sein Anwalt den Angeklagten als Opfer seiner eigenen Gutgläubigkeit dar.

Holger G. (rechts) neben seinem Anwalt Pajam Rokni-Yazdi © Tobias Hase/dpa

Holger G. geht zum Gericht wie andere zur Arbeit. Mit seinem Rollkoffer trottet er am Morgen auf den Betonkomplex in München zu, drückt vor dem Eingang seine Zigarette in einen Aschenbecher. Seit fünf Jahren macht er das so. G. ist Angeklagter im NSU-Prozess, er soll Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beim Leben im Untergrund geholfen haben.

Im Gerichtssaal sitzt der 43-Jährige dann wie ein resignierter Angestellter auf der Anklagebank, versunken und ermattet. Selbst an diesem Tag, als sein Anwalt Stefan Hachmeister das Plädoyer für G. hält. Dabei hat Hachmeister durchaus etwas zu bieten. Leidenschaftlich erklärt er, wieso die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft seiner Meinung nach falsch seien. Es sei zu fürchten, „dass er hier als Sündenbock für das Unrecht der Verstorbenen herhalten muss“, sagt der Verteidiger. Die Vertreter der Anklage hatten eine Strafe von fünf Jahren Haft gefordert.

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Verstörendes Plädoyer von André E.s Verteidiger – Das Medienlog vom Mittwoch, 9. Mai 2018

Am Dienstag haben die Verteidiger des Mitangeklagten André E. ihr Plädoyer gehalten. Für E., dem zwölf Jahre Haft drohen, forderten sie Freispruch. Sie bezeichneten ihren Mandanten offen als Nationalsozialist – der sich jedoch nicht der Beihilfe zum versuchten Mord und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht hat.

Sein Anwalt Herbert Hedrich „hält ein verstörendes Plädoyer“, bilanziert Frank Jansen vom Tagesspiegel. Man frage sich, was er mit der offenen Kundgabe von E.s Gesinnung kommunizieren wolle: „Dass sein Mandant Anerkennung verdient, weil er über den Verteidiger eine notorisch braune Gesinnung mitteilen lässt?“ Im weiteren Verlauf habe er E. dann als Opfer einer Vorverurteilung dargestellt.

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424. Prozesstag – Plädoyer für Holger G.

Voraussichtlich einen Tag lang werden heute die Verteidiger des Mitangeklagten Holger G., Stefan Hachmeister und Pajam Rokni-Yazdi, das Plädoyer für ihren Mandanten halten. Der 43-Jährige ist angeklagt, weil er dem NSU mehrmals Personaldokumente überlassen haben soll – unter anderem seinen Führerschein und noch 2011 einen Reisepass. Die Bundesanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

G. hatte sich vor Ermittlern und im Prozess geäußert. Dabei bestritt er jedoch stets, von den Absichten seiner Freunde Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewusst zu haben. Er gab allerdings an, im Auftrag des Mitangeklagten Ralf Wohlleben einmal eine Pistole an das NSU-Trio geliefert zu haben. Bei den terroristischen Taten kam diese wohl nicht zum Einsatz. In seiner Aussage blieb G. vage und wollte keine Nachfragen des Gerichts beantworten. Die Bundesanwaltschaft ließ in ihrem Plädoyer jedoch durchblicken, dass sie G. seine Hilfe bei den Ermittlungen anrechnet.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

André E., der unschuldige Nationalsozialist

Die Verteidiger des mutmaßlichen NSU-Helfers André E. fordern Freispruch für ihren Mandanten. Über das Ende der Terrorgruppe haben sie eine skurrile Theorie.

Es gibt Verteidiger, die beginnen ihr Plädoyer mit einer Überraschung, die alles ändern soll. Anwalt Herbert Hedrich sagt hingegen über André E., angeklagt als Unterstützer des NSU, etwas, das jeder weiß: „Unser Mandant ist Nationalsozialist, der mit Haut und mit Haaren zu seiner politischen Überzeugung steht.“

Im Prozess um die Taten der rechtsextremen Terrorgruppe folgt der Anwalt einem bewährten Prinzip: zugeben, was nicht zu leugnen ist. Abstreiten, wo es nur geht. E.s Gesinnung ist unstrittig, sie lässt sich ablesen an der Tätowierung auf seinem Bauch – „Die Jew Die“, also „Stirb, Jude, stirb“, aber auch daran, dass er regelmäßig Neonazis grüßt, die als Unterstützer auf der Besuchertribüne Platz nehmen. Wie heute im Saal A101 des Münchner Oberlandesgerichts. Auch E.s Frau Susann ist gekommen, sie darf neben ihm Platz nehmen und Händchen halten.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Dienstag, 8. Mai, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 9. Mai 2018.

 

423. Prozesstag – Anwälte von André E. halten Plädoyer

Heute halten die Verteidiger des Mitangeklagten André E., Herbert Hedrich und Michael Kaiser, ihr Plädoyer. Der 38-Jährige ist wegen mehrerer Unterstützungshandlungen für den NSU angeklagt. So soll er eine Wohnung und dreimal ein Wohnmobil für die Terroristen gemietet haben – einmal, als Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach Köln fuhren, um dort 2001 den ersten Bombenanschlag zu begehen. Aufgrund der Beteiligung forderte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer überraschend eine harte Strafe von zwölf Jahren Haft wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Seit September 2017 sitzt E. in Untersuchungshaft.

In dem Verfahren äußerte er sich nie. Im Laufe der Beweisaufnahme wurde jedoch deutlich, dass er äußerst enge Beziehungen zum NSU-Trio pflegte. So soll er die drei gemeinsam mit seiner Frau und den Kindern regelmäßig in Zwickau besucht haben. Auch soll er Beate Zschäpe vor ihrer Flucht im November 2011 zum Bahnhof gefahren haben. In der Wohnung der Familie fanden Ermittler im Jahr 2012 zudem einen Schrein mit Portraits der Verstorbenen Mundlos und Böhnhardt.

Unklar ist, ob auch E.s Wahlverteidiger Daniel Sprafke kommen wird. Dieser hatte mit mehreren Befangenheits- und Beweisanträgen den Beginn der Plädoyers verzögert.

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Der NSU-Prozess: ein Selbstzweck? – Das Medienlog vom Montag, 7. Mai 2018

Am 6. Mai 2018 jährte sich der NSU-Prozess zum fünften Mal. Für Prozessbeobachter ist diese lange Dauer eher weniger das Problem – schwerer wiegt, dass das Verfahren mitunter nur schwerlich vorankommt und dass noch immer viele Fragen offen sind.

Die Beteiligten würden „zermürbt von der Maschinerie eines Großprozesses, der zum Selbstzweck geworden zu sein scheint“, kommentiert Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Sie „verlieren sich in juristischem Kleinklein, sie ächzen unter sinnlosen Befangenheitsanträgen und endlosen Unterbrechungen“.

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