Am Donnerstag, 4. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.
Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 5. Februar 2016.
Es ist bereits sein vierter Auftritt vor Gericht: Vom V-Mann Mario B. verspricht sich das Gericht umfangreiche Informationen, weil er in den neunziger Jahren enge Verbindungen in die rechte Szene Thüringens knüpfte – auch zu den späteren NSU-Mitgliedern Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Das Trio hatte er in den Verhandlungen auffällig positiv geschildert. Mehr Klartext hatte er womöglich gegenüber seinen Quellenführern vom Militärischen Abschirmdienst geredet – der Geheimdienst der Bundeswehr soll B. als V-Mann beschäftigt haben.
Der Rudolstädter engagierte sich im Thüringer Heimatschutz, der rechtsextremen Organisation des V-Manns Tino Brandt. 1998, nach dem Untertauchen des Trios, übernahm er eine wichtige Aufgabe: Gemeinsam mit dem Neonazi André K. flog er nach Südafrika, um die Lage zu sondieren. Denn dorthin sollten die drei Flüchtigen Zschäpe Mundlos und Böhnhardt zum Schutz vor deutschen Fahndern gebracht werden. Dazu kam es jedoch nicht.
Ebenfalls geladen ist ein Beamter der Dachauer Bereitschaftspolizei. Er berichtet über die Auswertung von Asservaten zum NSU-Komplex.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Richter Manfred Götzl ist noch lange nicht fertig mit Beate Zschäpe: Nach einer ersten Fragerunde im Anschluss an ihre Aussage Anfang Dezember stellte er ihr am Dienstag 39 neue Fragen, die sie demnächst per Verlesung durch ihren Anwalt beantworten soll. „Sie dürften Zschäpe mittlerweile einiges Kopfzerbrechen bereiten“ und ihre schwierige Lage verschärfen, meint Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online.
Die Vermutung war bereits in der vergangenen Woche aufgekommen, jetzt ist sie Gewissheit: Beate Zschäpe hat einen neuen Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl gestellt. Der Grund dafür ist, dass der Vorsitzende Richter Zschäpes Entlassungsantrag gegen ihre drei Altverteidiger abgelehnt hatte. Damit droht wieder einmal eine Verzögerung im Terrorverfahren. Es sei zu bemerken, dass „immer mehr und immer erstaunlichere Befangenheitsanträge gestellt“ werden, merkt Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung an.
Beate Zschäpes Antrag auf Entpflichtung ihrer drei Altanwälte ist abgelehnt – das hat heute Folgen: Die Hauptangeklagte will einen Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl stellen. Dieser hat sich offenbar bereits darauf vorbereitet: Für die heutige Sitzung sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.
Zuvor hatte das Verfahren eine Woche lang pausiert, weil über Befangenheitsanträge des Mitangeklagten Ralf Wohlleben gegen zwei Richter entschieden werden musste. Mittlerweile liegt das Ergebnis vor: Die Gesuche sind abgelehnt. Die Entscheidung wird in der heutigen Sitzung verlesen.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Am Montag, 1. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 2. Februar 2016.
Erneut hat das Münchner Oberlandesgericht über Anträge der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben entschieden – und zwar dreimal abschlägig. Abgelehnt ist der Antrag von Zschäpe, ihre drei Altverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm zu entlassen. Auch die Befangenheitsanträge von Wohlleben gegen zwei Richter sind gescheitert.
Auch am Donnerstag, 28. Januar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 29. Januar 2016.
Kaum hat Beate Zschäpe zum zweiten Mal ausgesagt und dabei Unterstützer des NSU benannt, kommt Widerspruch von den Betroffenen: Im Spiegel äußert sich der auch von der Bundesanwaltschaft beschuldigte Rechtsextremist Jan W., der dem NSU laut Zschäpe eine Pistole geliefert haben soll. Dem Magazin sagt er, er habe „nie eine Waffe besessen, geschweige denn an die drei weitergegeben“, die Behauptung der Angeklagten sei „vollkommen verrückt“. Zschäpe teilte mit, Uwe Böhnhardt habe ihr von der Lieferung erzählt.
Beate Zschäpe hat nach ihrer ersten Aussage nachgelegt und einen Katalog von 54 Fragen des Gerichts beantwortet. Durchaus überraschenderweise wurde die Hauptangeklagte konkret: Sie nannte die Namen mehrerer Unterstützer, die dem NSU Waffen besorgt haben sollen, belastete auch den Mitangeklagten André E. als Helfer. „Ihr Beitrag zur Aufklärung der NSU-Verbrechen – spät oder zu spät?“, fragt Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online. Verglichen mit der ersten Aussagerunde sei ihre Stellungnahme ausführlich gewesen.