Am Dienstag, 24. November, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.
Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 25. November 2015.
Erneut beschäftigt sich das Gericht mit der Nebenklägerin Meral Keskin – einem angeblichen Opfer des Kölner Bombenanschlags von 2004, das nicht existiert hat. Dazu stellt der Sachverständige Rüdiger Mölle ein Gutachten vor, das er offenbar über das Opfer-Phantom erstellt hat. Auf welchen Daten die Expertise beruht, ist unklar – Mölle kann sich dabei höchstens auf einige wenige Daten berufen, die ihm aus dem Fundus der Ermittlungsakten zur Verfügung standen. Damit könnte sich erneut herausstellen, wie nachlässig der Fall Keskin bei Ermittlern und Gericht geprüft wurde.
Zudem untersuchen die Richter weitere Stadtpläne aus der Brandruine der letzten NSU-Wohnung in Zwickau. Auf den Karten hatten die mutmaßlichen Terroristen offenbar Ziele markiert, die zur Planung von Mordanschlägen und Überfällen dienten. Zwei Beamte des Bundeskriminalamts, der das Material untersucht hatten, sind als Zeugen geladen. Dabei geht es unter anderem ium Pläne von Bielefeld, Kassel und Münster.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Der geplante Tag von Beate Zschäpes Aussage vor Gericht, der 8. Dezember, rückt näher. Unterdessen mehren sich Überlegungen, was Zschäpe im Gericht durch ihren Anwalt verlesen lassen will. Mögliche Aussagestrategien fasst Jens Eumann von der Chemnitzer Freien Presse zusammen. Geradezu abwegig scheint demnach angesichts zahlreicher Beweise, dass Zschäpe sich unwissend gibt. „13 Jahre gemeinsam im Untergrund ohne jede Ahnung? Eine solche Erklärung ist sehr unwahrscheinlich“, schreibt der Autor. Wahrscheinlicher sei, dass sie den NSU als eine Art Familie darstellt, aus dessen Fängen sie nicht ausbrechen konnte. Zudem könnte sie versuchen, in ihrer Einlassung mögliche Unterstützer der Terrorzelle reinzuwaschen.
Die Ungewissheit dauert an: Auch nach einer Woche gibt es noch keine Entscheidung über den jüngsten Befangenheitsantrag der Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Diese ist frühestens am kommenden Dienstag zu erwarten. Der Streit um die angemessene Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, Grundlage des Antrags, schwelte am Donnerstag unterdessen weiter – vor allem, weil Zschäpes neuer Verteidiger Mathias Grasel und ihre drei Stammanwälte nicht miteinander kommunizieren. „Zwischen den alten und den neuen Verteidigern liegt ein tiefer Graben, sie sprechen sich offensichtlich nicht ab“, bilanziert Alf Meier vom Bayerischen Rundfunk.
Am 4. November 2011 erschossen sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einem Wohnmobil in Eisenach, das sie zuvor in Brand gesetzt hatten. Die ersten Fotos vom Tatort machten Feuerwehrleute – doch die Bilder verschwanden bei den Ermittlungsarbeiten. Nun sind die Beweisstücke bei einer Suchaktion der Polizei in Gotha wiederaufgetaucht, ebenso wie eine 400-seitige Ermittlungsakte eines Bankraubs, wie unter anderem Alf Meier vom Bayerischen Rundfunk berichtet. Es handelt sich um die einzigen Bilder, die direkt am Tatort gefertigt wurden. Sie könnten für den NSU-Prozess relevant sein: „Sollte sich etwa die Lage der Leichen verändert haben, müsste man eventuell zu einer neuen Bewertung kommen.“
Update: Die Entscheidungen über die Anträge werden erst am kommenden Dienstag verkündet. Bis dahin haben Prozessbeteiligte Gelegenheit, zu den Gesuchen Stellung zu nehmen.
Eine gute Woche lang haben Richter eines anderen Senats am Münchner Oberlandesgericht beraten – heute wird voraussichtlich die Entscheidung über den Befangenheitsantrag der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben bekanntgegeben. Sie werfen den Richtern um den Vorsitzenden Manfred Götzl vor, ihrem Mandanten keinen fairen Prozess zu machen. Der Antrag war am vergangenen Dienstag gestellt worden – einen Tag vor der geplanten Aussage der Hauptangeklagten Beate Zschäpe.
Deren drei Altanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hatten am selben Tag erneut ihre Entpflichtung beantragt – weil sie sich von Götzl im Vorfeld der Aussage mit Informationen übergangen fühlten. Sie unterstützen Zschäpes Kurs nicht. Wahrscheinlich wird heute auch die Entscheidung über ihr Gesuch verkündet. Zu erwarten ist, dass beide Anträge abgelehnt werden.
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Am 8. Dezember will Beate Zschäpe aussagen. Auch der mutmaßliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben will sich zu einem unbekannten Zeitpunkt im NSU-Prozess äußern. In der Vorbereitung der Aussagen „geht offenbar manches nicht mit lauteren Dingen zu“, schreibt Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online. Sie vermutet: Durch die Verteidigung beider Parteien werde „an fein austarierten Konstrukten gefeilt, in denen beide Angeklagte sich gegenseitig entlasten“. Derzeit mache es den Eindruck, als wollten Wohllebens Anwälte bei Zschäpes Einlassung „ein Wort mitreden“. Angaben zum beiderseitigen Vorteil würden dem Gericht jedoch wahrscheinlich auffallen. „Doch was wären die Aussagen dann noch wert? „
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Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 19. November 2015.
Am Dienstag, 17. November, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 18. Dezember 2015.
Wird Beate Zschäpes Aussage so explosiv wie allgemein erwartet? Terrorismus-Reporter Holger Schmidt vom SWR meldet Zweifel an: Die Verlesung ihrer 57-seitigen Erklärung verschiebt sich wegen eines Urlaubs ihres neuen Anwalts Hermann Borchert auf den 8. Dezember – dadurch hätte jedoch auch die ursprünglich geplante Aussage höchstens zwei Tage gedauert. „Für mich ist das ein weiteres Indiz dafür, dass man an die Erklärung von Beate Zschäpe keine großen Erwartungen knüpfen darf“, schreibt Schmidt. Schließlich hätten die gewöhnlicherweise sehr ausführlichen Fragen von Richter Manfred Götzl sehr viel Zeit beansprucht. Zschäpe hätte sich demnach nur sehr knapp äußern wollen.
Nach dem Befangenheitsantrag des Mitangeklagten Ralf Wohlleben wird der NSU-Prozess für zwei weitere Tage ausgesetzt. Zwei der Richter, die über das Gesuch beraten müssen, hätten noch keine Zeit zur Entscheidung gefunden, teilte das Oberlandesgericht München fest. Der Prozess soll am Donnerstag fortgesetzt werden.