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Nebenkläger schleuste seine Mutter unter falschem Namen ein

Ein angebliches Anschlagsopfer im NSU-Prozess existiert nicht. Recherchen von ZEIT ONLINE ergaben: Ein Nebenkläger im Verfahren hatte seine Mutter mit falschem Namen doppelt dort angemeldet.

Irgendwie kam immer etwas dazwischen, wenn Meral K. im Münchner NSU-Prozess als Zeugin aussagen sollte. Im März verpasste sie angeblich ihren Flug aus der Türkei nach Deutschland. Im Juni dann teilte ihr Anwalt Ralph Willms mit, sie sei auf dem Weg ins Gericht zusammengebrochen.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Freitag, 2. Oktober, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 5. Oktober 2015.

 

Beweise auf dem Bauch – das Medienlog vom Donnerstag, 1. Oktober 2015

Das Münchner Oberlandesgericht hat sich am Mittwoch im NSU-Prozess mit einem ungewöhnlichen Beweis beschäftigt: den Tätowierungen des Mitangeklagten André E., der mehrerer Hilfeleistungen für die Terrorzelle beschuldigt wird. Ein Ermittler des Bundeskriminalamts erklärte mögliche Bedeutungen der Runen, die E. sich auf Arme, Nacken und Bauch hat stechen lassen. Zu lesen sind auf der Haut unter anderem das Wort „Stolz“, die NS-Parole „Du bist nichts, dein Volk ist alles“ sowie ein rechtsextremer Zahlencode. Über seine Gesinnung verraten die Tattoos also möglicherweise mehr als der schweigende Angeklagte selbst.

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Das Ende ist nah – Das Medienlog vom Mittwoch, 30. September 2015

Im NSU-Prozess verfestigt sich der Eindruck, dass das Gericht bald sein Urteil sprechen will. Anzeichen dafür konzentrierten sich am 232. Verhandlungstag, an dem viel vorgelesen wurde. Richter Manfred Götzl verlas die Entscheidungen des Strafsenats über zwölf Anträge der Nebenklage, in denen neue Ermittlungen oder die Ladung weiterer Zeugen gefordert wurden. Alle Anträge wurden abgelehnt. „Offenbar wissen die Richter nach 28 Monaten Beweisaufnahme genug, um über die fünf Angeklagten urteilen zu können“, merkt Frank Jansen vom Tagesspiegel an. Den Opferanwälten sei klar, dass das Urteil bald komme, auch wenn ihrer Meinung nach noch nicht genug Aufklärungsarbeit geleistet wurde.

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233. Prozesstag – Ermittler des BKA im Zeugenstand

Drei Kommissare des Bundeskriminalamts sind am Mittwoch in den Münchner Prozess geladen. Zwei von ihnen sagen zur Befragung des früheren Taxifahrers Patrick H. aus. Dieser hatte angegeben, er habe Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zum Bahnhof gefahren beziehungsweise von dort abgeholt. Ein weiterer Beamter sagt zu Vermerken aus, die er im Zuge der Ermittlungen gefertigt hatte.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Phantom-Zeugin

Eine Zeugin im NSU-Prozess ist abgetaucht – womöglich, weil sie sich an dem Verfahren gar nicht beteiligen will. Das sorgt für Ärger beim Richter, der zum Ende kommen will.

Viel ist nicht bekannt über Meral K. – weder wie sie aussieht, noch wo genau sie sich derzeit aufhält. Als sicher gilt, dass sie am 9. Juni 2004 mit einer Freundin zu Gast in einem Restaurant auf der Kölner Keupstraße war. Als sie zum Rauchen nach draußen ging, explodierte in der Nähe eine mit Nägeln gespickte Bombe, gezündet vermutlich von der rechtsextremen Terrorzelle NSU. Frau K. erlitt Schnittwunden und hörte ein paar Tage schlecht. Andere Opfer des sogenannten Keupstraßen-Attentats erwischte es schlimmer.

Manfred Götzl, Vorsitzender Richter im NSU-Prozess, würde Frau K. gerne anhören. K. hat sich als eine von knapp 90 Nebenklägern registrieren lassen – Menschen, die als Opfer Anspruch haben auf die Teilnahme am Verfahren, auf rechtliches Gehör, auf Entschädigung. Weiter„Die Phantom-Zeugin“

 

Brandenburg will V-Mann-Akte freigeben – Das Medienlog vom Dienstag, 29. September 2015

Das Material ist offensichtlich hochbrisant – schließlich ließ das Brandenburger Innenministerium den Inhalt eines Aktenordners für geheim erklären, den das Oberlandesgericht aus den Händen eines V-Mann-Führers beschlagnahmt hatte. Nun könnte die Behörde jedoch einlenken: Nach Druck aus der Linken-Fraktion im Landtag soll eine Freigabe der Akte geprüft werden, berichtet der Tagesspiegel. In der Akte geht es um den rechtsextremen Informanten Carsten Sz. alias Piatto. Dessen früherer Betreuer vom Verfassungsschutz hatte den Ordner zu seiner Aussage im Juli mitgebracht.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 30. September 2015.

 

232. Prozesstag – Ein Opfer der Keupstraße

Erneut widmet sich der NSU-Prozess an diesem Tag dem Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße von 2004. Dabei geht es insbesondere um das Opfer Meral K. Die Frau erlitt bei der Tat nur mehrere Schnittverletzungen. Das Gericht hört zwei medizinische Gutachter sowie einen Arzt, der K. behandelte. Zudem ist ein weiterer Zeuge geladen, der Angaben zu dem Fall. macht.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Montag, 28. September, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 29. September 2015.

 

Unbekannte Spuren im Keller – Das Medienlog vom Freitag, 25. September 2015

Zwei Tage DNA-Analyse liegen hinter den Beteiligten im NSU-Prozess. In dieser Zeit sagte der Gutachter Carsten Proff vom Bundeskriminalamt aus, der etliche Gegenstände aus dem Besitz der Zwickauer Terrorgruppe untersucht hatte. Dazu gehörten auch Waffen, an denen sich ausschließlich genetische Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt fanden, jedoch nicht von Beate Zschäpe. Proff präsentierte keine Bewertung seiner Ergebnisse, „aber für das Urteil könnten seine Ausführungen von großem Wert sein“, kommentiert Tanjev Schultz von der Süddeutschen Zeitung.

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