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Keine Erinnerung trotz Beweisen – Das Medienlog vom Donnerstag, 26. Februar 2015

Der Zeuge Gunter F. und sein Zwillingsbruder Achim wurden in der rechten Szene „die Geklonten“ genannt, weil sich beide angeblich sehr ähnlich sehen. Eine wichtige Rolle im NSU-Komplex nehmen die Geschwister jedoch auch wegen mindestens einer Unterstützungsleistung ein: Gunter F. soll Uwe Böhnhardt seinen Personalausweis und seine Geburtsurkunde überlassen haben. Am Mittwoch sagte der Chemnitzer in München aus. Doch Erinnerungen wollte der Zeuge daran nicht mehr haben. Damit reihte er sich „ein bei denjenigen, die angeblich nichts oder nicht viel wussten und auch nichts wissen wollten“, kommentiert Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk.

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188. Prozesstag – Freundin sagt über Ex-Neonazi Carsten S. aus

Der Mitangeklagte Carsten S. steht im Zentrum des 188. Verhandlungstags: Als Zeugin geladen ist eine frühere Freundin, die S. in den rechten Kreisen von Jena kennengelernt hatte und die gemeinsam mit ihm aus der Szene ausstieg. Christiane H. hatte bei der Polizei ausgesagt, wie sehr ihr Bekannter nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 litt und dass sie ihm die vorgeworfene Tat nicht zugetraut habe: S. soll dem Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt vor Beginn der Mordserie in Chemnitz eine Ceska-Pistole überbracht haben.

Mit der Waffe wurden mutmaßlich neun Menschen erschossen. S. hatte die Kurierleistung gestanden und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.

Ein weiterer Zeuge ist Achim F., dessen Bruder Gunter bereits am Vortag ausgesagt hatte. Die Geschwister waren in der rechten Szene von Chemnitz unter dem Namen „die Geklonten“ bekannt. Wie der Bruder soll F. über mögliche Zugänge des Trios zu Waffen aussagen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Sind die Geheimdienst-Enthüllungen eine Luftnummer? – Das Medienlog vom Mittwoch, 25. Februar 2015

Während die Empörung um die enthüllte Geheimhaltungstaktik des hessischen Verfassungsschutzes weiter schwelt, setzt der NSU-Prozess nach einwöchiger Pause seine Arbeit fort – wenn auch nur für einen halben Tag: Weil die Hauptangeklagte Beate Zschäpe nach der Mittagspause erkrankte, wurden lediglich eine frühere Nachbarin des NSU-Trios aus Zwickau gehört. Verschoben wurde auch die Befragung des obersten sächsischen Verfassungsschützers Gordian Meyer-Plath.

Wie andere Zeugen beschrieb Gabriele S. die Angeklagte als harmlose „Hausfrau“. Doch „blitzt in ihrer Aussage das Bild einer anderen Beate Zschäpe auf“, nämlich „aggressiv, laut, unter Stress“, heißt es bei Gisela Friedrichsen von Spiegel Online.

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187. Prozesstag – Mögliche NSU-Mitwisser als Zeugen geladen

Erneut beschäftigt sich das Oberlandesgericht mit mutmaßlichen Unterstützern aus der früheren Zeit des NSU-Trios. Dazu gehören die Brüder Gunter und Achim F., die in der rechten Szene von Chemnitz unter dem Namen „die Geklonten“ bekannt waren. Gunter F., der heute aussagt, soll Uwe Böhnhardt seinen Personalausweis und seine Geburtsurkunde überlassen haben. Mit den Papieren soll Böhnhardt einen Reisepass beantragt haben, um unter falschem Namen auftreten zu können. F.s Bruder ist am Donnerstag geladen.

Ebenfalls in den Zeugenstand tritt Jörg W., ein Kopf aus dem Umfeld der mittlerweile verbotenen rechtsradikalen Organisation Blood & Honour. Ein anderes Mitglied aus der Gruppe soll den Auftrag gehabt haben, eine Pistole für das Trio zu besorgen. Beide Zeugen sollen über mögliche Zugänge des Trios zu Waffen aussagen.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Mord in Kassel: Was wusste der hessische Verfassungsschutz? – Das Medienlog vom Dienstag, 24. Februar 2015

Im Fall des NSU-Mordes an dem Kasseler Halit Yozgat vom April 2006 wird über die Verwicklung des Inlandsgeheimdienstes spekuliert: Die Welt am Sonntag hatte berichtet, dass der hessische Verfassungsschützer Andreas T. womöglich nicht nur Zeuge, sondern Mitwisser der Tat war und dass sein Arbeitgeber offenbar die Ermittlungen behinderte. Nun wird eine umfassende Aufklärung von T.s Rolle gefordert. Damit „gerät der Verfassungsschutz zusehends in Erklärungsnot“, kommentiert Timo Frasch in der FAZ.

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186. Prozesstag – Sachsens oberster Verfassungsschützer im Zeugenstand

Update: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erkrankte während der Sitzung, der Zeuge Meyer-Plath wird daher an einem späteren Termin gehört.

Neue Erkenntnisse zur Verstrickung des Geheimdienstes in den NSU-Komplex soll der 186. Verhandlungstag bringen: Geladen ist der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath. Befragt wird der 46-Jährige allerdings nicht in seiner Funktion als Behördenleiter denn wegen einer früheren Tätigkeit: Für den Brandenburger Verfassungsschutz hatte er den V-Mann „Piatto“ betreut. Der Rechtsextreme, der bürgerlich Carsten Sz. heißt, lieferte 1998 eine Information, die möglicherweise zur Ergreifung des gerade untergetauchten Trios aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätte führen können: Demnach sollte ein Anhänger der radikalen Organisation Blood & Honour dem Trio eine Waffe beschaffen. Fahnder gingen dem Hinweis jedoch nicht nach.

Meyer-Plath hatte bereits im Untersuchungsausschuss des Bundestags ausgesagt. Die Verpflichtung eines V-Manns wie Sz., der damals wegen versuchten Mords in Haft saß, bezeichnete er im Nachhinein als Fehler. Bemerkenswert sei jedoch die Qualität von „Piattos“ Hinweisen gewesen: So seien Publikationen aus der rechten Szene „plastiktütenweise“ auf seinem Schreibtisch gelandet.

Weiterhin sind zwei Frauen geladen, die in der Zwickauer Polenzstraße jahrelang als Nachbarn des rechtsextremen Trios gelebt hatten.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Volker Bouffier als Zeuge im NSU-Prozess? – Das Medienlog vom Montag, 23. Februar 2015

Der Fall des dubiosen Verfassungsschützers Andreas T. ist vor Gericht noch lange nicht abgehandelt: Die Anwälte der Hinterbliebenen des 2006 erschossenen Kasselers Halit Yozgat wollen laut Medienberichten neue Beweisanträge im Prozess einbringen, die die Rolle von T. als Zeugen des Mordes aufklären sollen. So soll der damalige hessische Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier aussagen, dass er früher von dem pikanten Fall erfahren hatte, als er öffentlich zugab, wie Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online berichtet.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

T. war zur Zeit des Mordes an dem Deutschtürken Yozgat in dessen Internetcafé, bestritt jedoch bei der Polizei und vor Gericht, von der Tat etwas mitbekommen zu haben. Damit geriet er in Bedrängnis, weil er sich bei der Aussage in Widersprüche verstrickte und unplausible Angaben machte.

Weiterhin geladen werden soll nach dem Willen der Anwälte der damalige Geheimschutzbeauftragte des hessischen Verfassungsschutzes, der kurz nach der Tat mit T. gesprochen hatte. Insgesamt fünf Anträge liegen dem Gericht aus der Hamburger Kanzlei der Juristen Thomas Bliwier, Doris Dierbach und Alexander Kienzle vor. Damit wollen die Opferbeistände beweisen, „dass T. bereits vor dem Tattag im April 2006 konkretes Wissen über die Täter, den Tatort, die Tatzeit und die Art der geplanten Tatbegehung gehabt habe“, wie Friedrichsen zusammenfasst.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 24. Februar 2015.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Freitag, 20. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 23. Februar 2015.

 

Die hohen Kosten der Gerechtigkeit – Das Medienlog vom Donnerstag, 19. Februar 2015

Das NSU-Verfahren sprengt alle Dimensionen – auch in finanzieller Hinsicht: Jeder Prozesstag habe bislang 150.000 Euro, die Verhandlung insgesamt 30 Millionen Euro gekostet, teilte der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, mit. Gerichtssprecherin Andrea Titz sagte der Nachrichtenagentur dpa, damit könnte es der teuerste Prozess aller Zeiten in Bayern werden. Ein hoher Kostenfaktor sind laut Huber die zahlreichen Anwälte der Nebenkläger. Er forderte, ihre Zahl vom Gesetzgeber beschränken zu lassen.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 20. Februar 2015.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Mittwoch, 18. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 19. Februar 2015.