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Verteidiger nehmen Zeugin in die Mangel – Das Medienlog vom Donnerstag, 2. Juni 2016

Der Mitangeklagte Carsten S. war am Mittwoch Thema im NSU-Prozess: Als Zeugin sagte eine Ermittlerin des Bundeskriminalamts aus, die bei einer Vernehmung des Beschuldigten im Jahr 2012 dabei war. S. hatte bereits zu Prozessbeginn ausgesagt und dabei den ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben bezichtigt, ihn mit dem Kauf der NSU-Mordwaffe beauftragt zu haben – was dieser bestreitet.

Wohllebens Verteidigung „versuchte, die Angaben der Polizistin zu erschüttern, um so Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Carsten S. zu säen“, berichtet Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk. Anwalt Olaf Klemke fragte „sehr konfrontativ“, die erfahrene Kriminalistin „wirkte in ihren Antworten nicht immer sehr sicher“.

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Die Rätsel nach dem NSU-Urlaub – Das Medienlog vom Mittwoch, 1. Juni 2016

Erneut hat sich das Gericht mit einem Urlaub beschäftigt, den das NSU-Trio gemeinsam angetreten hatte: 2004 waren die drei campen in Schleswig-Holstein, kurz nach dem Bombenanschlag in Köln. Ein Ermittler, der als Zeuge geladen war, konnte allerdings nicht den gesamten Urlaubszeitraum mit Campingplatz-Buchungen belegen. Dies „zeigt deutlich, wie viel rund um die Terrorzelle noch im Dunkeln liegt“, meint Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk. Viele verbleibende Fragen würden wohl nicht mehr geklärt.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Dienstag, 31. Mai, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 1. Juni 2016.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Donnerstag, 26. Mai, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 27. Mai 2016.

 

Die Verwicklungen von V-Mann Primus – Das Medienlog vom Donnerstag, 19. Mai 2016

Neues im Fall von V-Mann Ralf M. alias Primus, dessen verschollene Akte in Kopie wieder aufgetaucht ist: Recherchen der Welt belegen, dass dieser 2001 gemeinsam mit Susann E., der Frau des Mitangeklagten André E., eine Schlägerei in einer Kneipe anfing. Damit werde „immer deutlicher“, dass M. „eng in das Umfeld des NSU eingebunden gewesen ist“, heißt es dort.

Das Urteil fiel zwei Jahre später äußerst milde aus. Auch ansonsten blieb des Vorfall ohne viel Widerhall: Bei einer Befragung durch das Bundeskriminalamt beschrieb M. seine Bekannte als nicht gewalttätig. Damit war die Sache erledigt. „Im Zweifel glaubt man beim BKA offenbar gutgläubig einem V-Mann“, schließen die Welt-Autoren.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 20. Mai 2016.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Mittwoch, 18. Mai, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Verpasste Festnahme in Hannover? – Das Medienlog vom Freitag, 13. Mai 2016

Erneut hat Beate Zschäpe Antworten auf Fragen von Richter Manfred Götzl gegeben. Darin ging es in weiten Teilen um das Verhältnis des Mitangeklagten Holger G. zum NSU-Trio. Zudem ließ die Hauptangeklagte ihren Anwalt Hermann Borchert zu Protokoll geben, Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seien 1998 nur zufällig einer Festnahme entgangen, weil sie in einem Auto mit gestohlenem Kennzeichen kontrolliert worden seien. Wenn das stimme, „hätten die gesuchten Neonazis bei peniblerer Überprüfung durch die hannoversche Polizei noch vor dem ersten Mord gefasst werden können“, analysiert Wiebke Ramm auf Spiegel Online. Bei der Kontrolle in Hannover hätten Polizisten das Kennzeichen im Computer überprüft, ließ Zschäpe wissen. Daraufhin hätten sie jedoch einfach weiterfahren können.

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Richter lassen mysteriösen V-Mann-Fall links liegen – das Medienlog vom Donnerstag, 12. Mai 2016

Die Richter im NSU-Prozess gehen in großen Schritten Richtung Urteil: „Im Stakkato schmetterten sie am Nachmittag einen Beweisantrag nach dem anderen ab“, berichtet Oliver Bendixen vom Bayerischen Rundfunk aus der Sitzung vom Mittwoch. So ist nun auch klar, dass es keine gerichtliche Aufarbeitung im Fall des V-Manns Ralf M. alias Primus geben wird. Weder Akten über Primus sollen herangezogen, noch der Rechtsextremist oder sein Quellenführer als Zeuge geladen werden. Ralf M. soll Uwe Mundlos in den Jahren 2000 und 2001 in seiner Baufirma beschäftigt haben.

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Das Gericht entlastet den Staat – Das Medienlog vom Mittwoch, 11. Mai 2016

Welche Verantwortung trägt der Staat an der NSU-Mordserie? Das Gericht meint im NSU-Prozess: Keine. „Der Senat zieht nicht den Schluss, dass staatliche Mitverantwortung an den angeklagten Taten bestünde“, sagte Richter Manfred Götzl. So begründete er die Ablehnung eines Antrags, mit dem Opferanwälte die Rolle der Verfassungsschutzämter beleuchten wollten. Demnach hatte das Brandenburger Innenministerium 1998 eine Festnahme des kurz zuvor untergetauchten NSU-Trios verhindert. „Starker Tobak. Das Gericht hat dies nun mit deutlichen Worten zurückgewiesen“, kommentiert Wiebke Ramm auf Spiegel Online. Nach Ansicht der Richter hat die Frage nach der Verantwortung des Staates zudem keine Bedeutung für die Schuld der Angeklagten.

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Sächsische Fluten reißen V-Mann-Akte fort – Das Medienlog vom Dienstag, 10. Mai 2016

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages will den Fall des V-Manns Ralf M. alias Primus prüfen, der Kontakt zu Mitgliedern des NSU gehabt haben soll. Doch dabei gibt es ein Problem: Die Akte des Informanten soll 2010 vom Hochwasser in Sachsen zerstört worden sein, wie dpa berichtet. Dass die Akte gewissermaßen fortgespült wurde, habe die Staatsanwaltschaft Chemnitz dem Gremium mitgeteilt, berichtete demnach die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic. Sie finde, es sei „seltsam, dass sich die reißenden Wasser gerade dieses Schriftstück ausgesucht haben“.

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