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341. Prozesstag – Zschäpe-Gutachter Henning Saß beantwortet Fragen

Am Donnerstag soll Psychiater Henning Saß weiter Fragen zu seinem Gutachten über Beate Zschäpe beantworten, das er in der vergangenen Woche vorgestellt hatte. Richter Manfred Götzl hatte am Vortag angekündigt, den Sachverständigen zu befragen. Auch Zschäpes Verteidiger, die seine Analyse wegen angeblicher methodischer Fehler stark kritisieren, haben weiter die Möglichkeit für Fragen.

Saß war zu dem Schluss gekommen, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Schließt sich das Gericht der Version der Anklage über Zschäpes Tatbeitrag an und nicht ihrer eigenen Aussage dazu, hält Saß die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt.

Der Sachverständige hat Zschäpe von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit ihm hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

Ebenfalls geladen ist ein Beamter der Polizei in Jena. Er macht Angaben zur Ideologie des Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

773 Seiten Zschäpe

Beate Zschäpes Anwälte wollen mit allen Mitteln das psychiatrische Gutachten zu ihrer Mandantin angreifen. Im Gericht fallen Nazi-Parolen.

340 Tage dauert der NSU-Prozess bereits, absolviert wurden sie in mehr als dreieinhalb Jahren. Bis zu diesem Punkt mussten nicht nur Richter, Anwälte und Beobachter durchhalten, sondern auch der psychiatrische Sachverständige Henning Saß. An mehr als der Hälfte der Tage saß er mit im Gerichtssaal, in aller Regel stumm, gekleidet in unauffälliges Grau, sorgsam Notizen niederschreibend.

Saß beobachtete. Er registrierte, wie sich Beate Zschäpe verhielt, die wider ihren Willen seine Probandin ist. Der Psychiater hatte vom Gericht den Auftrag bekommen, die Hauptangeklagte zu begutachten und einzuschätzen, ob sie bei der Mittäterschaft an zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen schuldfähig ist. In der vergangenen Woche lieferte Saß die Antwort: Er attestierte Zschäpe die Schuldfähigkeit und eröffnete den Richtern damit die Möglichkeit, sie zu lebenslanger Haft zu verurteilen.

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340. Prozesstag – Weitere Fragen zum Zschäpe-Gutachten

Am heutigen Prozesstag soll Psychiater Henning Saß weiter Fragen zu seinem Gutachten über Beate Zschäpe beantworten, das er in der vergangenen Woche vorgestellt hatte. Befragen können ihn auch die Verteidiger von Zschäpe, die seiner Analyse äußerst kritisch gegenüberstehen.

Saß war zu dem Schluss gekommen, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Schließt sich das Gericht der Version der Anklage über Zschäpes Tatbeitrag an und nicht ihrer eigenen Aussage dazu, hält Saß die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt.

Der Sachverständige hat Zschäpe von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit ihm hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

Ebenfalls geladen ist ein Beamter der Polizei in Jena. Er berichtet zur Ideologie des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Auch der Psychiater Norbert Leygraf tritt auf und macht Angaben über den Mitangeklagten Carsten S.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Strategie der Verteidigung versagt

Beate Zschäpes Anwalt versucht im NSU-Prozess, das psychiatrische Gutachten infrage zu stellen – und scheitert dabei. Die Angeklagte ergreift überraschend selbst das Wort.

Man fragt sich, ob Rechtsanwalt Hermann Borchert seinen Auftritt im Gerichtssaal am Morgen vor dem Spiegel geübt hat. Ein ernster Blick, ein schneidender Tonfall und ein choreografisch optimiertes Absetzen seiner Lesebrille: Mit diesem Instrumentarium fühlt sich Borchert, Wahlverteidiger von Beate Zschäpe, offenbar ausreichend gerüstet, um im NSU-Prozess dem Psychiater Henning Saß entgegenzutreten.

Saß ist für die Verteidigung eine Art Angstgegner: In der vergangenen Woche erstattete er dem Münchner Oberlandesgericht sein Gutachten, laut dem Zschäpe im Sinne der Anklage voll schuldfähig war. Vorgeworfen wird ihr die Mittäterschaft an zehn Morden und zwei Bombenanschlägen, den Taten der rechtsextremen Terrorzelle NSU. Zudem erkannte Saß bei Zschäpe einen Hang zu Straftaten und legte dem Gericht für den Fall einer Verurteilung die Sicherungsverwahrung nahe.

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339. Prozesstag – Zschäpe-Gutachter stellt sich Fragen

Erneut ist am Dienstag der Psychiater Henning Saß nach München geladen, nachdem er in der vergangenen Woche sein Gutachten über Beate Zschäpe erstattet hatte: Er hält die Hauptangeklagte für voll schuldfähig, zudem legt er dem Gericht für den Fall einer Verurteilung die Sicherungsverwahrung nahe.

Ab heute können die Prozessbeteiligten ihm Fragen stellen – auch die Verteidiger von Zschäpe, die das Gutachten schon im Vorfeld massiv kritisiert hatten und die Analyse durch einen anderen Psychiater prüfen lassen wollen. Zu erwarten ist, dass sie versuchen werden, Schwachstellen in seiner Argumentation aufzudecken.

Saß war zu dem Schluss gekommen, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Vielmehr habe sie „antisoziale“ Tendenzen gezeigt. Schließt sich das Gericht der Version der Anklage über Zschäpes Tatbeitrag an und nicht ihrer eigenen Aussage dazu, hält Saß die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt.

Er hat Zschäpe von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit dem Gutachter hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

Ebenfalls geladen sind zwei Beamte der Polizei in Jena. Sie machen Aussagen zur Ideologie des Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

338. Prozesstag – Gutachter zu Carsten S. sagt erneut aus

Wieder ist am Donnerstag ein Gutachter ins Gericht geladen – diesmal jedoch nicht zur Hauptangeklagten Beate Zschäpe, sondern zu dem ebenfalls angeklagten Carsten S.

In den Zeugenstand tritt der Psychiater Norbert Leygraf. Er hatte dem Gericht bereits ein Gutachten über S. erstattet und war darin zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte wegen fehlender Reife nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

Nach einer Vernehmung in der vergangenen Woche ist dies bereits sein vierter Auftritt vor Gericht. Gefordert hatten seine Ladung die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Sie wollen S. auf seine Glaubwürdigkeit hin überprüfen, weil sie seine Aussagen in Zweifel ziehen. S. ist der Hauptbelastungszeuge gegen Wohlleben, der die Beschaffung der Pistole organisiert haben soll, mit der neun Menschen erschossen wurden. S. hatte gestanden, dem NSU-Trio die Waffe überbracht zu haben und entschuldigte sich bei den Angehörigen der Opfer.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Gutachter nimmt Zschäpe die letzte Hoffnung

Im NSU-Prozess befindet ein Gutachter Beate Zschäpe für schuldfähig und empfiehlt die Sicherungsverwahrung. Für die Angeklagte gibt es kaum einen Ausweg mehr.

Für Beate Zschäpe war der NSU-Prozess dreieinhalb Jahre lang ein großes „eventuell“. Eventuell könnte sie der Mittäterschaft an zehn Morden für schuldig befunden werden, eventuell zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt werden, eventuell erst als Greisin das Gefängnis verlassen – oder gar nicht mehr zu Lebzeiten.

„Eventuell“ ist dabei gedanklich stets in weiter Ferne, es ist bequem, beruhigend. Es könnte ja auch alles anders kommen.

Spätestens mit dem Gutachten des Psychiaters Henning Saß aber müssten sich bei der Hauptangeklagten solche verklärenden Gedankenspiele aufgelöst haben. Es wird ernst für die mutmaßliche Rechtsterroristin, die schwersten Befürchtungen drohen einzutreten: Saß hält Zschäpe für voll schuldfähig und empfiehlt die Sicherungsverwahrung.

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337. Prozesstag – Fortsetzung des Zschäpe-Gutachtens

Gutachter Henning Saß stellt am Mittwoch weiter sein psychiatrisches Gutachten über die Beate Zschäpe vor. Erste Inhalte aus dem Dokument hatte er bereits am Dienstag vorgetragen.

Saß prüfte für seine Analyse, ob bei einer Verurteilung zusätzlich die Verhängung der Sicherungsverwahrung angebracht ist. Aus einer bekanntgewordenen Fassung des Dokuments ist bereits bekannt: Saß empfiehlt die Sicherungsverwahrung, sofern das Gerichts Zschäpes Selbstbeschreibung als ohnmächtiges Anhängsel ihrer Komplizen als nicht glaubhaft auffasst. Der Gutachter selbst deutet Zweifel an ihrer Version an.

Er hat Zschäpe von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit dem Gutachter hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

336. Prozesstag – Psychiater soll Zschäpe-Gutachten vortragen

Immer wieder hatte das Thema auf der Tagesordnung gestanden, doch ein ums andere Mal verhinderten die Verteidiger mit Anträgen den Beginn. Am heutigen Dienstag jedoch soll der psychiatrische Gutachter Henning Saß sein Gutachten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erstatten – falls es nicht abermals zu einem Antrag kommt. Die Analyse ist der letzte wichtige Schritt in der Beweisaufnahme, die vor den Plädoyers und dem Urteil steht.

Saß prüft darin, ob bei einer Verurteilung zusätzlich die Sicherungsverwahrung für Zschäpe angebracht ist. Aus einer bekannt gewordenen Fassung des Dokuments ist bereits bekannt: Saß empfiehlt die Sicherungsverwahrung, sofern das Gericht Zschäpes Selbstbeschreibung als ohnmächtiges Anhängsel ihrer Komplizen als nicht glaubhaft auffasst. Der Gutachter selbst deutet Zweifel an ihrer Version an.

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