Im NSU-Prozess werfen die Vertreter der Opfer den Ermittlern Vertuschungen und Fehler vor. Ihre Botschaft ist eine Mahnung: Die Rolle des Staats im NSU-Komplex ist noch lange nicht aufgeklärt.
Gut eine Stunde läuft der Prozesstag im Münchner Oberlandesgericht, dann hält es Wolfgang Heer nicht mehr aus. Der Verteidiger von Beate Zschäpe drückt einen Knopf auf dem Tisch vor ihm und reißt das Mikrofon vor seinen Mund, um sich zu beschweren: „Es geht hier nicht um eine Anklage gegen die Bundesrepublik Deutschland!“, sagt er.
Heer will die Anwältin Antonia von der Behrens in ihre Schranken weisen. Sie spricht bereits seit vergangener Woche über Heimlichtuerei beim Verfassungsschutz und falsche Methoden bei den Ermittlungen – über Dinge also, von denen im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex unbedingt geredet werden muss. Aber nicht in einem Strafprozess, meint Heer.
Seit gut zwei Wochen halten die Anwälte der Nebenklage, zu denen auch von der Behrens gehört, ihre Plädoyers, nachdem die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft für Zschäpe und weitere hohe Strafen für die anderen vier Angeklagten gefordert hatte. Immer wieder unterbricht die Verteidigung, doch Richter Manfred Götzl lässt die Anwälte fortfahren. Sie vertreten die Hinterbliebenen der NSU-Mordopfer und die Verletzten der Anschläge.