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235. Prozesstag – Wie der NSU seine Opfer fand

Update: Wegen eines Antrags der Wohlleben-Verteidigung wurden die Zeugen nicht gehört. Sie werden auf einen späteren Termin geladen.

Eins der Beweismittel, das Ermittler im niedergebrannten Haus des NSU in Zwickau zuhauf fanden, waren Stadtpläne. Für etliche deutsche Städte hatte das Trio Landkarten besorgt, auf denen Markierungen eingetragen waren. Zu diesen Karten sagen heute drei Beamte des Bundeskriminalamts aus, die das Material untersucht haben.

Zu den Städten, die der NSU mithilfe von Karten ausspähte, gehörte etwa Nürnberg. Für den Imbiss, in dem der Inhaber Ismail Yasar ermordet wurde, existierte zudem eine handschriftliche Notiz. Auch von Stuttgart, wo die Terrorzelle nie zuschlug, existierte ein Plan.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Der Richter sollte sich erklären

Wie konnte eine Nebenklägerin, die es nie gab, zum NSU-Prozess zugelassen werden? Beate Zschäpes Verteidiger fordern Antworten vom Richter. Zugleich bricht ein alter Konflikt auf.

Am liebsten würde Richter Manfred Götzl am Morgen sofort die Zeugen hereinholen, die vor dem Sitzungssaal im Münchner Oberlandesgericht warten. Fortfahren im NSU-Prozess, dieser Justizmaschine, die in zweieinhalb Jahren trotz vieler kleiner Aufreger lief und lief und lief. Was auch passierte – an der fachlichen Brillanz und der Autorität des Vorsitzenden kratzte nie etwas, auch keiner der zahlreichen Anträge der Zschäpe-Verteidigung, in denen seine Absetzung gefordert wurde.

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Falsches NSU-Opfer kassierte Entschädigung – Das Medienlog vom Mittwoch, 7. Oktober 2015

Neue Enthüllungen im Fall der erfundenen Nebenklägerin Meral Keskin: Für die nicht existente Frau wurde eine Entschädigung aus dem Opferhilfefonds der Bundesregierung in Höhe von 5.000 Euro gezahlt, wie das Justizministerium gegenüber Holger Schmidt vom SWR bestätigte. Zudem hätten für den Anwalt des falschen Opfers mindestens fünf Kollegen Vertretungen vor dem Münchner Gericht übernommen – aus naheliegenden Gründen: „Dabei zu sein. Geschichte zu erleben. Oder jedenfalls die Gebühr.“

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234. Prozesstag – Erinnerungen aus der Szene-Zeit

Es ist ein weiterer Blick in die Entstehungsgeschichte des NSU: Am Mittwoch sagt zum zweiten Mal der Zeuge Tom T. aus, zudem seine Freundin Yvonne D. Bei seiner ersten Vernehmung im September hatte T. das NSU-Mitglied Uwe Mundlos als überzeugt und prinzipentreu beschrieben, Uwe Böhnhardt hingegen als äußerst aggressiv. Waffen kursierten seiner Erinnerung nach nicht in der Szene. Die heutige Vernehmung soll weiter zutage fördern, wie sich der radikale NSU im Umfeld der rechtsextremen Szene von Jena formte.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Nebenkläger im Zwielicht, schlechte Signale für Zschäpe – das Medienlog vom Dienstag, 6. Oktober 2015

Ein angebliches Opfer des NSU-Anschlags in der Kölner Keupstraße namens Meral Keskin war eine Erfindung des Nebenklägers Attila Ö. Das gestand Ö. am Samstag bei einer Befragung durch das Bundeskriminalamt, wie Wiebke Ramm auf Spiegel Online berichtet. Weitere Angaben machte er laut seinem Anwalt nicht. Ob auch der Opferbeistand des Phantom-Opfers, Ralph Willms, befragt wurde, teilte dessen Anwalt nicht mit. Willms hatte öffentlich mitgeteilt, Ö. eine Provision für das Mandat gezahlt zu haben.

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Die Nebenklage ist beschädigt – das Medienlog vom Montag, 5. Oktober 2015

Es wirft kein gutes Licht auf die Nebenklage im NSU-Prozess, in der Verletzte und Angehörige der Opfer versammelt sind: Ein Opfer des Kölner Bombenanschlags von 2004 hat seine Mutter mit falschem Namen doppelt in der Nebenklage angemeldet, der Anwalt des „Phantoms“ hatte für das Mandat eine Provision an ihren Sohn gezahlt, wie Spiegel Online-Autorin Wiebke Ramm enthüllte. Kurz darauf kam heraus: Der Anwalt, Ralph Willms aus Eschweiler, hatte die Frau mit dem angeblichen Namen Meral K. nie getroffen. „Von dieser Affäre wird sich die Nebenklage im NSU-Prozess nicht mehr erholen“, kommentiert Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen.

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Nebenkläger schleuste seine Mutter unter falschem Namen ein

Ein angebliches Anschlagsopfer im NSU-Prozess existiert nicht. Recherchen von ZEIT ONLINE ergaben: Ein Nebenkläger im Verfahren hatte seine Mutter mit falschem Namen doppelt dort angemeldet.

Irgendwie kam immer etwas dazwischen, wenn Meral K. im Münchner NSU-Prozess als Zeugin aussagen sollte. Im März verpasste sie angeblich ihren Flug aus der Türkei nach Deutschland. Im Juni dann teilte ihr Anwalt Ralph Willms mit, sie sei auf dem Weg ins Gericht zusammengebrochen.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Freitag, 2. Oktober, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 5. Oktober 2015.

 

Beweise auf dem Bauch – das Medienlog vom Donnerstag, 1. Oktober 2015

Das Münchner Oberlandesgericht hat sich am Mittwoch im NSU-Prozess mit einem ungewöhnlichen Beweis beschäftigt: den Tätowierungen des Mitangeklagten André E., der mehrerer Hilfeleistungen für die Terrorzelle beschuldigt wird. Ein Ermittler des Bundeskriminalamts erklärte mögliche Bedeutungen der Runen, die E. sich auf Arme, Nacken und Bauch hat stechen lassen. Zu lesen sind auf der Haut unter anderem das Wort „Stolz“, die NS-Parole „Du bist nichts, dein Volk ist alles“ sowie ein rechtsextremer Zahlencode. Über seine Gesinnung verraten die Tattoos also möglicherweise mehr als der schweigende Angeklagte selbst.

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Das Ende ist nah – Das Medienlog vom Mittwoch, 30. September 2015

Im NSU-Prozess verfestigt sich der Eindruck, dass das Gericht bald sein Urteil sprechen will. Anzeichen dafür konzentrierten sich am 232. Verhandlungstag, an dem viel vorgelesen wurde. Richter Manfred Götzl verlas die Entscheidungen des Strafsenats über zwölf Anträge der Nebenklage, in denen neue Ermittlungen oder die Ladung weiterer Zeugen gefordert wurden. Alle Anträge wurden abgelehnt. „Offenbar wissen die Richter nach 28 Monaten Beweisaufnahme genug, um über die fünf Angeklagten urteilen zu können“, merkt Frank Jansen vom Tagesspiegel an. Den Opferanwälten sei klar, dass das Urteil bald komme, auch wenn ihrer Meinung nach noch nicht genug Aufklärungsarbeit geleistet wurde.

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