Am Dienstag nimmt ein Vertreter der Anklage im Zeugenstand Platz: Der Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten sagt über eine Vernehmung aus, die er im August 2012 mit dem Zeugen Enrico T. geführt hatte. Weingarten soll sich erklären, weil T. bei der Befragung angebrüllt wurde, wie ein Ermittler im September ausgesagt hatte. Die Verteidigung könnte in der Folge befinden, dass T.s Aussage rechtswidrig zustande gekommen ist. Der Zeuge soll am Schmuggel der Mordpistole Ceska 83 beteiligt sein, mit der neun Menschen erschossen wurden. Vor Gericht machte er mehrfach Erinnerungslücken geltend.
Ebenfalls zum Komplex Pistole sagt der Mitangeklagte Carsten S. aus. Er hatte sich bereits zu Prozessbeginn umfassend geäußert. Diesmal geht es um einen Termin, bei dem S. 2012 aus mehreren Vergleichswaffen das Modell aussuchte, das er als Kurier an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überbracht hatte. Es handelte sich dabei um die Ceska 83.
Ein weiteres Glied in der Kette der Waffenbeschaffung ist der Schweizer Hans-Ulrich M. Er soll die Pistole im Jahr 1996 in seinem Heimatland gekauft und nach Deutschland gebracht haben. Weil er seiner Ladung zum Prozess nach Deutschland nicht folgte, wird nun eine Aussage verlesen, die er im Juni bei der Staatsanwaltschaft im Schweizerischen Thun machte.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.