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416. Prozesstag – Plädoyer der Zschäpe-Verteidiger soll beginnen

 

Eigentlich hatte es bereits vor einer Woche soweit sein sollen – doch dann kamen Befangenheitsanträge gegen das Gericht dazwischen: Die Plädoyers für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe stehen an. Als erste sprechen sollen nicht Zschäpes drei Altverteidiger, sondern die im Laufe des Verfahrens hinzugekommenen Anwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert. Dazu kommt es jedoch nur, wenn neuerliche Befangenheits- oder Beweisanträge ausbleiben.

Nachdem die Neuverteidiger mit der von ihnen eingefädelten Aussage Zschäpes und dem eigens angeheuerten psychiatrischen Gutachter Joachim Bauer keine Glaubwürdigkeitserfolge erzielt hatten, bleibt abzuwarten, inwiefern sie mit dem Schlussvortrag noch einmal punkten können. Zschäpe pflegt nur noch zu Grasel und Borchert Kontakt, ihre angestammten Anwälte ignoriert sie. Diese hatten Ende Februar erneut erfolglos ihre eigene Entlassung beantragt.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für Zschäpe gefordert, zudem die besondere Schwere der Schuld bejaht und die Verhängung der Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpe ist demnach Mittäterin bei allen Morden, versuchten Morden, Bombenanschlägen und Raubüberfällen. Sie soll außerdem das Zwickauer Haus, in dem sie gemeinsam mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelebt hatte, in Brand gesteckt haben.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.