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414. Prozesstag – Zschäpe-Verteidiger sollen Plädoyer beginnen

 

Update: Die Verteidigung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben haben einen Befangenheitsantrag gegen die Richter angekündigt, daher ist das Plädoyer vorerst zurückgestellt.

Heute beginnt die letzte Etappe auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess: Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe sollen ihr Plädoyer halten. Den Anfang machen allerdings nicht die drei Altverteidiger, sondern die im Laufe des Verfahrens hinzugekommenen Anwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert.

Nachdem die Neuverteidiger mit der von ihnen eingefädelten Aussage Zschäpes und dem eigens angeheuerten psychiatrischen Gutachter Joachim Bauer keine Glaubwürdigkeitserfolge erzielt hatten, bleibt abzuwarten, inwiefern sie mit dem Schlussvortrag noch einmal punkten können. Zschäpe pflegt nur noch zu Grasel und Borchert Kontakt, ihre anderen Altanwälte ignoriert sie. Diese hatten Ende Februar erneut ihre eigene Entlassung beantragt. Darüber soll heute zuerst entschieden werden – ein Punkt, der das Plädoyer doch noch herauszögern könnte.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für Zschäpe gefordert, zudem die besondere Schwere der Schuld bejaht und die Verhängung der Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpe ist demnach Mittäterin bei allen Morden, versuchten Morden, Bombenanschlägen und Raubüberfällen. Sie soll außerdem das Zwickauer Haus, in dem sie gemeinsam mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelebt hatte, in Brand gesteckt haben.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.