Ein psychiatrisches Gutachten empfiehlt die Sicherungsverwahrung für Beate Zschäpe. Ihre Verteidiger werden nervös – und versuchen alles, um die Expertise anzugreifen.
177 Seiten ist das Konvolut lang, das der Psychiater Henning Saß Ende Oktober dem Münchner Oberlandesgericht vorlegte. Eingehend beschäftigt sich der Experte darin mit der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe. In dem vorläufigen psychiatrischen Gutachten lässt er ihr Leben von der Kindheit bis zur Zeit in der Untersuchungshaft Revue passieren, stutzt über ihre Behauptung, in die Mordpläne des NSU nicht eingeweiht gewesen zu sein, und legt dem Gericht am Schluss nahe, gegen Zschäpe zusätzlich zu einer Haftstrafe die Sicherungsverwahrung zu verhängen.
Keine vorteilhafte Aussicht für die Angeklagte, die sich einem Gespräch mit dem Psychiater verweigert hatte. Entsprechend wächst die Nervosität bei Zschäpes Verteidigern. Am Donnerstag zeichnete sich ab, dass das Gutachten im Gerichtsverfahren noch für reichlich Reibung sorgen wird.
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