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329. Prozesstag – BKA-Beamter als Zeuge

Am Dienstag ist ein Kommissar des Bundeskriminalamts in den NSU-Prozess geladen. Der Beamte war bereits früher im Prozess aufgetreten, weil er Ermittlungen zu möglichen anderen Delikten des NSU geführt hatte – ob das Ergebnis den Anspruch auf Vollständigkeit erheben konnte, ist jedoch zweifelhaft.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Zschäpes nichtige Antwort – Das Medienlog vom Freitag, 9. Dezember 2016

Beate Zschäpe hat sich zum Fall Peggy geäußert: Sie habe keine Kenntnisse außer Informationen aus den Medien zu dem Mord, verlas ihr Anwalt Hermann Borchert – reduziert auf das Wort „nein“. Es handelte sich um eine „absehbar nichtige Antwort“, kommentiert Gisela Friedrichsen in der Welt. „Damit dürfte dieses Thema, zumindest im NSU-Prozess, abgehakt sein“, meint Marcel Fürstenau von der Deutschen Welle. Auch von kinderpornografischen Bildern auf einem Rechner des NSU-Trios habe Zschäpe nichts gewusst, ließ sie ihren Verteidiger mitteilen.

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Zschäpes ausgeklügelte Erklärung

Vom Mord an Peggy Knobloch will Beate Zschäpe nichts gewusst haben. Eigenartig äußert sie sich zu Kinderpornografie auf einem Rechner des NSU – wohl als Dienst an ihren toten Komplizen.

Was wusste Beate Zschäpe über den Mord an der neunjährigen Peggy Knobloch aus dem bayerischen Lichtenberg? Die Frage schwebte über dem NSU-Prozess, seit der Fund von DNA ihres Komplizen Uwe Böhnhardt am Fundort des Mädchens vor knapp zwei Monaten öffentlich geworden war. Nun hat sich die Angeklagte durch ihre Verteidiger geäußert – knapp und voraussehbar, aber mit einer auffällig einleuchtenden Erklärung.

Drei Fragen hatte Richter Manfred Götzl Zschäpe damals gestellt. Mit den Antworten ließ sich die Verteidigung rund anderthalb Monate Zeit. Auf die erste Frage, nämlich ob Zschäpe Informationen zum Fall Peggy vorlägen, die sie nicht aus den Medien habe, verlas ihr Anwalt Hermann Borchert ein knappes „Nein“. In den anderen Fragen geht es um mehrere kinderpornografische Fotos, die Ermittler auf der Festplatte eines PCs in der ausgebrannten Zwickauer Wohnung des NSU-Trios entdeckt hatten. Der Verdacht lag nahe: Gab es einen Zusammenhang zwischen dem verbotenen Material und dem Mord?

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Donnerstag, 8. Dezember, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 9. Dezember 2016.

 

328. Prozesstag – Beate Zschäpe bezieht Stellung

Am heutigen Donnerstag äußert sich erneut die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, vermutlich durch ihre Anwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert. Die Verteidigung will zum einen auf das vorläufige psychiatrische Gutachten eingehen, das der Sachverständige Henning Saß dem Gericht vorgelegt hat. Zum anderen soll Zschäpe Fragen von Richter Manfred Götzl nach dem Wissen der Angeklagten über den Mord an Peggy Knobloch beantworten. Nach dem Fund einer DNA-Spur steht ihr früherer Komplize Uwe Böhnhardt im Verdacht, mit der Tat etwas zu tun zu haben.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

NSU-Richter drücken aufs Tempo – Das Medienlog vom Freitag, 2. Dezember 2016

Im NSU-Prozess rückt das Ende der Beweisaufnahme immer näher. Deutlich wurde das erneut in der vergangenen Sitzung. Richter Manfred Götzl forderte die Beteiligten auf, rasch noch ausstehende Beweisanträge zu stellen. Das Gericht will bis Weihnachten fertig sein. Für das Ende ist es nach Ansicht von Beobachtern Zeit: „Schon lange neigt sich der Erkenntnisgewinn gegen Null“, bilanziert Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Zuletzt sei es den Richtern nur noch darum gegangen, sich gegen eine Revision vor dem Bundesgerichtshof abzusichern. Schuld oder Unschuld der Angeklagten sei nur noch ein Randthema gewesen.

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Zschäpe-Gutachten sorgt für Wirbel

Ein psychiatrisches Gutachten empfiehlt die Sicherungsverwahrung für Beate Zschäpe. Ihre Verteidiger werden nervös – und versuchen alles, um die Expertise anzugreifen.

177 Seiten ist das Konvolut lang, das der Psychiater Henning Saß Ende Oktober dem Münchner Oberlandesgericht vorlegte. Eingehend beschäftigt sich der Experte darin mit der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe. In dem vorläufigen psychiatrischen Gutachten lässt er ihr Leben von der Kindheit bis zur Zeit in der Untersuchungshaft Revue passieren, stutzt über ihre Behauptung, in die Mordpläne des NSU nicht eingeweiht gewesen zu sein, und legt dem Gericht am Schluss nahe, gegen Zschäpe zusätzlich zu einer Haftstrafe die Sicherungsverwahrung zu verhängen.

Keine vorteilhafte Aussicht für die Angeklagte, die sich einem Gespräch mit dem Psychiater verweigert hatte. Entsprechend wächst die Nervosität bei Zschäpes Verteidigern. Am Donnerstag zeichnete sich ab, dass das Gutachten im Gerichtsverfahren noch für reichlich Reibung sorgen wird.

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Kein gutes Zeichen für Zschäpe – Das Medienlog vom Donnerstag, 1. Dezember 2016

Erneut hat sich das Gericht am Mittwoch mit dem Verdacht beschäftigt, Beate Zschäpe könnte im Jahr 2000 eine Berliner Synagoge ausgespäht haben. Grundlage ist die Aussage eines Wachpolizisten, der Zschäpe damals gesehen haben will. Er war zum zweiten Mal als Zeuge geladen. Die Befragung war jedoch Nebensache: Hauptsächlich las Richter Manfred Götzl dem Pensionär Sätze aus seiner damaligen Aussage vor. „Es ist kein gutes Zeichen für Beate Zschäpe“, beobachtet Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung. Denn damit habe der Strafsenat gezeigt, dass er die Aussage des früheren Beamten als wichtiges Indiz für den Vorwurf der Mittäterschaft bei den NSU-Verbrechen einstuft. Sie sei „offenbar von großer Bedeutung“.

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327. Prozesstag – Forensiker sagen aus

Am Donnerstag sind zwei Ermittler des Bundeskriminalamts als Zeugen geladen. Einer der Beamten hat Datenmaterial aus dem Unterschlupf des NSU untersucht – unter anderem auch Videomaterial von einem Festplattenrekorder, das die Aussage der Hauptangeklagten Beate Zschäpe stützen könnte.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Im Gerichtssaal spielt die Nazi-Musik – Das Medienlog vom Mittwoch, 30. November 2016

Auch das gehört zur Aufklärung des NSU-Falls: Im Gericht wurde am Dienstag ein Hetzlied mit dem Titel Türken raus der Band Böhse Onkelz abgespielt. Es wurde neben anderen extremistischen Musikstücken auf dem Computer des Mitangeklagten Ralf Wohlleben gefunden – und wirft daher die Frage auf, ob Wohllebens Eigenbeschreibung als entschlossener, aber friedlicher Nationalist korrekt ist. Das Liedgut stehe „im deutlichen Widerspruch zu Wohllebens Erklärung vor Gericht Ende 2015″, kommentiert Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung. Damals hatte er betont, er respektiere andere Völker.

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