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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Freitag, 10. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 13. Juni 2016.

 

Richter fragen nach der Reife – das Medienlog vom Donnerstag, 9. Juni 2016

Zum zweiten Mal hat das Gericht am Mittwoch den psychiatrischen Gutachter Norbert Leygraf angehört, der ein Gutachten über den Mitangeklagten Carsten S. erstellt hatte – den mutmaßlichen Überbringer der NSU-Mordwaffe Ceska 83. Insbesondere ging es um die Frage, ob S., der zum Zeitpunkt des Waffentransports 20 Jahre alt war, wegen Reifedefiziten nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

Die Verteidiger des ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben, der S. laut dessen Aussage mit dem Kauf der Pistole beauftragt haben soll, würden dies wohl verneinen. „Sie dürften darauf hinaus wollen, dass Carsten S. keineswegs die Hilfe von Wohlleben gebraucht hätte, um eine Waffe zu besorgen. Die erhoffte Antwort bekommen sie von Leygraf jedoch nicht“, berichtet Wiebke Ramm auf Spiegel Online.

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Gerissener Auftritt vor Gericht – Das Medienlog vom Mittwoch, 8. Juni 2016

Zum fünften Mal sagte der Thüringer Neonazi und frühere V-Mann Tino Brandt am Dienstag als Zeuge im NSU-Prozess aus. Befragt wurde er zu einer Behauptung, die der Angeklagte Ralf Wohlleben in seiner Aussage aufgestellt hatte: Brandt habe dem Waffenkurier Carsten S. das Geld für die NSU-Mordpistole Česká 83 gegeben. Daran, sagte der Zeuge aus, könne er sich nicht erinnern.

„Brandts Auftritt ist gerissen“, kommentiert Konrad Litschko von der taz. Er habe „die Verantwortung weg von den einstigen ‚Kameraden‘ Richtung Verfassungsschutz geschoben“. Schließlich, sagte Brandt aus, habe die Behörde ihm ständig Geld gezahlt. Wohlleben, meint Litschko, werde die Aussage gefallen haben.

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288. Prozesstag – Sachverständiger berichtet über Carsten S.

Vor Gericht geht es weiter um den Mitangeklagten Carsten S., laut Anklage Überbringer der NSU-Mordpistole Ceska 83. Zum zweiten Mal sagt am Mittwoch der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf aus, der S. begutachtet hat. Wichtig ist, wie glaubwürdig der Angeklagte in der Frage der Waffenbeschaffung ist.

S. hatte angegeben, dass der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben ihm Geld gegeben habe, um damit die Pistole zu kaufen. Wohlleben hingegen behauptete in seiner Aussage vom Dezember, das Geld sei wahrscheinlich von dem Thüringer Neonazi-Anführer Tino Brandt gekommen.

Ebenfalls geladen ist ein Ermittler des Bundeskriminalamts, der S. zweimal vernommen hatte.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Geld für eine rätselhafte „Sonderaktion“ des NSU

Bezahlte V-Mann Tino Brandt die NSU-Mordwaffe? Im Münchner Prozess bestreitet der Neonazi den Vorwurf – und führt den Verfassungsschutz vor.

Seine Personalien muss Tino Brandt auch bei seinem vierten Termin im NSU-Prozess noch angeben – geboren am 30. Januar 1975 im thüringischen Saalfeld, gelernter Kaufmann im Einzelhandel, allerdings „derzeit ohne Arbeit“. Was wenig verwunderlich ist angesichts der Tatsache, dass Brandt seit Dezember 2014 wegen Kindesmissbrauchs in Haft sitzt. Weiter„Geld für eine rätselhafte „Sonderaktion“ des NSU“

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 7. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 8. Juni 2016.

 

287. Prozesstag – Wiedersehen mit Tino Brandt

Erneut ist der Thüringer Neonazi und frühere Verfassungsschutz-Informant Tino Brandt als Zeuge in den NSU-Prozess geladen. In bisherigen Vernehmungen hatte er über die frühere Zeit der NSU-Mitglieder in Jena berichtet. Diesmal soll er wohl insbesondere zu den Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. aussagen.

S. hatte angegeben, dass Wohlleben ihm Geld gegeben habe, um damit die Ceska-Pistole zu kaufen, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen erschossen haben sollen. Wohlleben hingegen behauptete, das Geld sei wahrscheinlich von Brandt gekommen. Nun kann der 41-Jährige, der derzeit wegen Kindesmissbrauchs in Haft sitzt, dazu Stellung nehmen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Der Fall „Primus“ hat ein Nachspiel – Das Medienlog vom Freitag, 3. Juni 2016

Vertreter der Nebenklage wollen es nicht hinnehmen, dass das Gericht den V-Mann Ralf M. alias Primus nicht als Zeugen vernehmen will. Mit einer sogenannten Gegenvorstellung wandten sie sich gegen die Ablehnung des entsprechenden Beweisantrags, den die Richter vor rund drei Wochen abgelehnt hatten. Darin gerinne ein „Kernkonflikt des NSU-Prozesses“, meint Eckhart Querner vom Bayerischen Rundfunk: „Welche Aspekte von Tat und Schuld gehören in den Prozess, und welche nicht?“ Nach Ansicht der Opfervertreter haben die Mysterien um den Verfassungsschutz ihre Berechtigung im Verfahren.

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Aufstand der Nebenkläger

Vertretern von NSU-Opfern geht die Aufklärung im Münchner Prozess nicht weit genug: Sie lehnen sich gegen Beschlüsse des Gerichts auf – und wollen den Fall bis in die höchste Instanz tragen.

Es schien, als sei das letzte Wort gesprochen: Der frühere Verfassungsschutz-Spitzel Ralf M., Deckname Primus, muss nicht als Zeuge im NSU-Prozess aussagen, verkündete Richter Manfred Götzl am 11. Mai. Für das Terrorverfahren sei M. ohne Bedeutung, ließ Götzl wissen – obwohl er einem Medienbericht zufolge das NSU-Mitglied Uwe Mundlos in seiner Baufirma und Beate Zschäpe in seinem Szeneladen beschäftigt haben soll. Damit war erneut ein Beweisantrag der Anwälte gescheitert, die die Opfer der Mordserie im Münchner Prozess vertreten.

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Verteidiger nehmen Zeugin in die Mangel – Das Medienlog vom Donnerstag, 2. Juni 2016

Der Mitangeklagte Carsten S. war am Mittwoch Thema im NSU-Prozess: Als Zeugin sagte eine Ermittlerin des Bundeskriminalamts aus, die bei einer Vernehmung des Beschuldigten im Jahr 2012 dabei war. S. hatte bereits zu Prozessbeginn ausgesagt und dabei den ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben bezichtigt, ihn mit dem Kauf der NSU-Mordwaffe beauftragt zu haben – was dieser bestreitet.

Wohllebens Verteidigung „versuchte, die Angaben der Polizistin zu erschüttern, um so Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Carsten S. zu säen“, berichtet Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk. Anwalt Olaf Klemke fragte „sehr konfrontativ“, die erfahrene Kriminalistin „wirkte in ihren Antworten nicht immer sehr sicher“.

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