Zwei NSU-Überfälle stehen am Donnerstag auf dem Gerichtsprogramm: 1999 überfielen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt der Anklage zufolge zwei Postfilialen in Chemnitz – im Abstand von gerade einmal drei Wochen. Es handelte sich um den zweiten und dritten Raub der Serie aus 15 Überfällen, mit denen die mutmaßlichen Terroristen ihr Leben finanzierten. Bei den Taten erbeuteten sie erst 5.700, dann fast 63.000 Mark.
Geladen sind insgesamt fünf Zeugen – darunter Angestellte, die Opfer der Überfälle wurden. Bereits in der Vorwoche hatten Zeugen zu einem Banküberfall von 2006 ausgesagt und dabei geschildert, wie rücksichtslos der mutmaßliche Täter Uwe Böhnhardt vorgegangen war.
ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Im NSU-Prozess hat das Gericht die Pistole in Augenschein genommen, mit der neun Menschen erschossen wurden. Die Untersuchung der Waffe durch das BKA wirft allerdings Fragen auf.
Was vom rechtsextremen Terror übriggeblieben ist, ist im Vorzeigezustand. Glänzend schwarz, fast frei von Kratzern ist der lange Schalldämpfer, nur der Griff ist verunstaltet durch geschmolzenes und aufgewelltes Plastik. Vor dem Richtertisch im Oberlandesgericht München liegt die Pistole Modell Ceska 83, Kaliber 7,65 Millimeter – die Waffe, mit der die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen erschossen haben sollen.
Am 5. Oktober 2006 überfiel Uwe Böhnhardt laut Anklage eine Sparkassenfiliale in Zwickau und ging dabei erschreckend rabiat vor, wie die Verhandlung am Dienstag zeigte. Böhnhardt schoss einem Auszubildenden in den Bauch. „Das Gericht dürfte diese Tat wohl als Mordversuch qualifizieren“, merkt Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online an. Dies sei für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe relevant: Sie hatte ausgesagt, dass sie bei finanziellen Belangen auf ihre Komplizen „absolut angewiesen“ war und damit wohl als Mittäterin in dem Fall gilt.
Der NSU war mit einem beinahe paramilitärischen Arsenal ausgerüstet: 20 Pistolen, Revolver und Gewehre hatte das Trio beschafft, zudem rund 1.600 Schuss Munition. Zu den Waffen, die bei der Terrorzelle gefunden wurden, sagt am Mittwoch ein Gutachter des Bundeskriminalamts aus. Er hatte das Schießgerät untersucht und mit Vergleichsmodellen aus der Sammlung der Ermittlungsbehörde verglichen.
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Am Dienstag, 23. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.
Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 24. Februar 2016.
Im Oktober 2006 überfiel Uwe Böhnhardt erfolglos eine Zwickauer Sparkasse – und ging mit äußerster Brutalität vor: Einem Auszubildenden schoss er in den Bauch, zwei Angestellte schlug er mit einem Ventilator. Am Dienstag arbeitet das Gericht die Tat weiter auf. Geladen ist der Sachverständige Oliver Peschel, der die Verletzungen analysiert, zudem zwei Ärzte, die den Lehrling im Krankenhaus behandelten. Zwei Kommissare berichten von den Ermittlungen nach dem Raub, bei dem Böhnhardt zum einzigen Mal ohne seinen Komplizen Uwe Mundlos vorging.
Ebenfalls geladen ist ein Sachverständiger des Bundeskriminalamts. Er hatte sich mit dem Schalldämpfer beschäftigt, den Mundlos und Böhnhardt bei einigen Morden auf die Tatwaffe Ceska 83 geschraubt haben sollen. Der Schalldämpfer wird als wichtiges Indiz dafür gewertet, dass sich der NSU die Pistole besorgen ließ, um ein Mordwerkzeug zu besitzen.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Gegen die Richter im NSU-Prozess hagelt es derzeit Befangenheitsanträge – wohl nicht zufällig kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme. „Das Verfahren zieht sich damit wie ein ausgelutschter Kaugummi – fader Beigeschmack inklusive“, schreibt Iris Marx vom Onlinemagazin Vice. Das liege allerdings auch an der umfassenden Prüfung der Beweislage, denn „die obligatorische ’smoking gun‘ in der Hand von Beate Zschäpe gibt es nicht“. Auf diese Akribie hätten die Angeklagten in einem fairen Verfahren einen Anspruch.
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Man kommt mit dem Zählen kaum noch hinterher: Erneut sehen sich die Richter im NSU-Prozess einem Befangenheitsantrag ausgesetzt, dieses Mal gestellt von den Verteidigern des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Es ist das elfte Gesuch dieser Art, schreibt Frank Jansen vom Tagesspiegel. Bisher scheiterten alle Versuche, den Vorsitzenden Manfred Götzl abzusetzen – dieser Antrag „jedoch könnte ihm Probleme bereiten“.
Zwei Opfer und ein Arzt haben am Mittwoch von dem Überfall berichtet, den Uwe Böhnhardt am 5. Oktober 2006 nach Überzeugung der Anklage in einer Zwickauer Sparkasse beging. Der Täter ging mit äußerster Brutalität vor, schlug eine Angestellte mit einem Ventilator und schoss einem Auszubildenden in den Bauch. „Dass Beate Zschäpe in ihrer vor wenigen Wochen abgegebenen Erklärung eingeräumt hatte, von den Überfallen der beiden Uwes gewusst zu haben, aber nichts dagegen unternahm, könnte ihr im Zusammenhang mit dem Zwickauer Banküberfall zum Verhängnis werden“, merkt Oliver Bendixen vom Bayerischen Rundfunk an – denn auch für diese Tat könnte sie wegen versuchten Mords verurteilt werden.
Das Gericht hört vier weitere Zeugen, die den brutalen Überfall von Uwe Böhnhardt auf eine Zwickauer Sparkasse von 2006 miterlebt hatten. Darunter sind zwei Angestellte, auf die der Täter mit einem Ventilator einprügelte. Er flüchtete ohne Beute. Von den 15 Überfällen, mit denen der NSU seinen Lebensunterhalt finanzierte, war dieser nicht nur der einzige erfolglose, sondern auch der einzige, bei dem Böhnhardt allein handelte. Am Vortag hatte bereits ein Auszubildender ausgesagt, dem er bei der Tat in den Bauch geschossen hatte, zudem eine Angestellte, die in einen Pistolenlauf blicken musste.
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