Eigentlich hätte am gestrigen Dienstag das Plädoyer der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beginnen sollen, das mittlerweile seit zwei Monaten aussteht. Doch stattdessen entsponn sich ein juristisches Hickhack zwischen dem Gericht und dem neuen Wahlverteidiger des Mitangeklagten André E., Daniel Sprafke. Dieser, offenbar nach Konflikten zwischen E. und seinen Stammanwälten hinzugekommen, hatte beantragt, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden und zur Einarbeitung eine Prozesspause zu erhalten – was das Gericht ablehnte.
Sprafke versuchte, den Fortgang der Verhandlung mit Befangenheitsanträgen zu hindern. Mit der Verzögerung war er letztlich erfolgreich, doch eine gute Figur machte er nicht. Der Anwalt „verheddert sich im eigenen Antragsdickicht“, kommentiert Wiebka Ramm in der Süddeutschen Zeitung. Der Anwalt habe „perplex“ gewirkt, sich verhaspelt und auch inhaltlich verwirrt: So stellte er kurzerhand einen Befangenheitsantrag, den er gleich danach zurücknahm. Heute sollen zwei weitere Gesuche dieser Art folgen.
Weiter„Neuer Anwalt verzögert Zschäpe-Plädoyer – Das Medienlog vom Mittwoch, 11. April 2018“