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NSU-Prozess: Die Geschichte eines Strafverfahrens – Das Medienlog vom Donnerstag, 10. August 2017

Eine entscheidende Frage provoziert sehr unterschiedliche Meinungen: Hat der NSU-Prozess geleistet, was er leisten muss? Vertreter der Nebenklage äußern sich über die bisherigen Ergebnisse immer wieder enttäuscht. Der Rechtswissenschaftler Oliver Harry Gerson hält ihnen in der Publikation Migazin entgegen, das Verfahren habe wohl „schlicht nicht die Klärung erwirkt, die sich mancher erhofft hatte“. Tatsächlich gelte, dass jedes Strafverfahren eine Geschichte erzählt, einen Ausschnitt aus der Wirklichkeit, der nicht dem tatsächlichen Geschehen mit all seinen Facetten entsprechen muss – oder dem, was die Nebenklagevertreter dafür halten. Das Fazit: „Wer fordert, dass ein Strafverfahren umfänglich alle Hintergründe des ‚Untergrundes‘ aufdeckt, der überfordert es.“

Im Inforadio des rbb schildert Terrorismusreporter Holger Schmidt seine Beobachtungen, konzentriert auf Beate Zschäpe. Aufgefallen ist ihm demnach der „manipulative Wesenszug“ der Hauptangeklagten, deren eigene Schilderungen nicht zu ihrem Verhalten im Prozess passten.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 11. August 2017.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Mittwoch, 9. August, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 10. August 2017.

 

Höchststrafe für Zschäpe? Das ist nicht sicher – Das Medienlog vom Montag, 7. August 2017

Mit fortschreitender Beweiserhebung und dem Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft scheint vielen Prozessbeobachtern und -beteiligten die Höchststrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe nur noch eine Formsache zu sein. Doch eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mittäterschaft an der Terrorserie ist nicht gesichert, wie eine dpa-Analyse darlegt.

Demnach kassierte der Bundesgerichtshof mehrere Urteile und forderte für einen Schuldspruch, dass der Angeklagte „einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen“ erscheint. Die Bundesanwaltschaft ist der Meinung, dies sei der Fall. Zschäpes Verteidiger könnten in einem Antrag auf Revision die gegenteilige Ansicht vertreten.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 7. August 2017.

 

Die Netzwerk-These der Nebenklage: reine Propaganda? – Das Medienlog vom Freitag, 4. August 2017

Mit einer unpopulären Meinung meldet sich Welt-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen zu Wort (hinter Paywall): Sie kritisiert die Nebenklageanwälte für ihre These, laut der es unzweifelhaft weitere Mittäter, ja Mitglieder des NSU gegeben haben muss. Mit dieser Ansicht nämlich treten große Teile der Opfervertreter dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft entgegen, demzufolge die Terrorgruppe eine geschlossene Gruppe mit einigen Unterstützern war.

Friedrichsen bilanziert das Ergebnis der Beweisaufnahme so: „Es gab kein Netzwerk rechtsradikaler Migranten-Mörder.“ Und Beweise für die Netzwerk-Theorie seien die Nebenklageanwälte schuldig geblieben. Lücken in den Ermittlungen zum NSU-Komplex gingen vor allem auf das Schweigen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zurück. Die betreffenden Nebenklagevertreter seien „Propagandisten“, die ihre Mandanten aus dem Blick verloren hätten: „Unterstützung der Opfer? Kaum Thema bei jener Gruppe von Anwälten, die vor allem eine Bühne zur Diskreditierung des Rechtsstaats sucht.“

Der Nebenklageanwalt Yavuz Narin spricht in der Jungen Welt dagegen von einem Vertrauensverlust gegenüber den Sicherheitsbehörden. Die Bundesanwaltschaft habe die „dogmatische Ausblendung offenkundiger Verstrickungen von V-Personen und Verfassungsschützern“ betrieben. Er äußert den Verdacht, ein „Vertrauensmann“ der Behörden habe sich an der Ausspähung einer Berliner Synagoge beteiligt.

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Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 7. August 2017.

 

Nebenkläger empört über NSU-Plädoyer – Das Medienlog vom Donnerstag, 3. August 2017

Zu Beginn Ihres Plädoyers hat die Bundesanwaltschaft Kritik an den Vertretern der Nebenklage geübt: Diese hätten ihren Mandanten, den Opfern und Angehörigen, die Existenz von „Hintermännern“ versprochen, hieß es. Die Äußerung hat viele Anwälte empört. Die Ankläger sähen sich als „Hüterin der Interessen der Sicherheitsbehörden“, sagt die Anwältin Antonia von der Behrens gegenüber der Frankfurter Rundschau.

Sie wolle „das Kapitel NSU schließen“ und den Fragen der Nebenklage ausweichen. Dazu gehörten jene nach Unterstützern an den Tatorten und dem Wissen des Verfassungsschutzes über die terroristische Gruppe. Dies sei „Ausdruck der Schwäche der Bundesanwaltschaft“.

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Für Wohlleben zeichnet sich eine harte Strafe ab – Das Medienlog vom Mittwoch, 2. August 2017

Knapp vier Wochen lang ist Ruhe in Gerichtssaal A101, der NSU-Prozess ist in der Sommerpause. Am letzten Prozesstag vor der Pause ging es im Plädoyer der Bundesanwaltschaft wieder um den Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Er war laut Anklage hauptverantwortlich dafür, dass der NSU an die Mordwaffe Ceska 83 kam. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten bezeichnete Wohlleben als Mastermind, der die Hilfe für die drei untergetauchten Personen organisiert habe.

Für den Angeklagten „zeichnet sich eine lange Haftstrafe ab“, bilanziert Konrad Litschko von der taz. Entgegen seiner eigenen Aussage müsse er einkalkuliert haben, wofür die Täter die Waffe brauchten: „zum Morden“. Das rechtfertigt aus Sicht der Bundesanwaltschaft ein Urteil wegen Beihilfe zum Mord.

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„Es wird eng“ – Das Medienlog vom Dienstag, 1. August 2017

Neues Kapitel im Plädoyer der Anklage: Statt wie geplant mit den Banküberfällen beschäftigt sich die Bundesanwaltschaft seit gestern mit der Schuld der Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S., die dem NSU-Trio die Mordwaffe Ceska 83 verschafft haben sollen. Gegen beide habe sich die Anklage der Beihilfe zum Mord bestätigt, lautet das Fazit.

„Die Bundesanwaltschaft könnte es sich eigentlich leicht machen“, weil S. ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, schreibt Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk. Dennoch nähmen sich die Ankläger viel Zeit, um sich mit dem Vorwurf zu beschäftigen. Durch die große Detailfülle sei der Schlussvortrag „kompliziert in der Beweisführung“.

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Die Empörung der Nebenkläger – das Medienlog vom Montag, 31. Juli 2017

Die Bundesanwaltschaft hat in der vergangenen Woche mit ihrem Plädoyer begonnen. Ihr Fazit stößt jedoch auf Widerspruch – insbesondere die These, dass der NSU nur aus den drei Mitgliedern Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestand. Gegen diese Ansicht hatten sich die Anwälte der Opfer und Angehörigen stets verwahrt.

Alexander Hoffmann sagte, die Vertreter des Generalbundesanwalts ignorierten die Beweislage. Sein Kollege Yavuz Narin warf ihnen vor, sie hätten „die Beweisaufnahme immer wieder blockiert“. Die Anwältin Seda Basay-Yildiz stört sich insbesondere daran, dass Bundesanwalt Herbert Diemer keine Hinweise auf eine Mitverantwortung des Staats sieht. „Eine solche Argumentation ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagte sie heute.de.

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Plädoyers werden noch Monate dauern – Das Medienlog vom Freitag, 28. Juli 2017

Kurz vor der Sommerpause ab 2. August werden neue Informationen über den weiteren Verlauf des NSU-Prozesses bekannt – und die verheißen kein schnelles Ende. 50 der 60 Nebenklageanwälte gaben bekannt, wie sie ihre Plädoyers halten wollen. Sie planen insgesamt 47 einzelne Stellungnahmen – laut Berechnung des Anwalts Sebastian Scharmer soll das rund 57 Stunden dauern, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Die Bundesanwaltschaft, die derzeit an der Reihe ist, hat für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt.

Ob sie damit bis zur Sommerpause fertig wird, ist ungewiss. Auf die Anklage folgen Nebenkläger und Verteidiger – das dauert. „Es ist deswegen schon jetzt fraglich, ob der NSU-Prozess noch dieses Jahr zu Ende gehen wird“, schreibt Autorin Annette Ramelsberger.

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Der befremdliche Wunsch nach dem Schlussstrich – Das Medienlog vom Donnerstag, 27. Juli 2017

Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag ihr Plädoyer fortgesetzt. Dabei betonten die Anklagevertreter wie am Tag zuvor die Rolle von Beate Zschäpe für den NSU. Sie ist als Mittäterin der Gewaltserie angeklagt.

Die Schlussfolgerungen, vorgetragen von der Oberstaatsanwältin Anette Greger, seien zwar nicht in allen Punkten unstrittig, schreibt Thies Marsen vom Bayerischen Rundfunk – doch es sei spannend, wie die Anklage „die Rolle der Hauptangeklagten herausarbeitet und damit den Tatvorwurf, dass Beate Zschäpe für all die Verbrechen des NSU mitverantwortlich war, nach und nach immer stärker unterfüttert“. Denn den Staatsanwälten gelinge es, „ein sehr nachvollziehbares Bild“ zu zeichnen, dass jemand, der an keinem Tatort war, trotzdem eine entscheidende Rolle in der rechtsextremen Serie spielen konnte.

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