In der Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wird weiter gestritten: Zschäpes drei Altanwälte haben ihre Entlassung aus dem Mandat beantragt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Hintergrund ist, dass ihre Mandantin persönlich drei von vier Befangenheitsanträgen gegen die Richter zurückgenommen hat. Die Anwälte Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer und Anja Sturm äußern sich in ihrem sogenannten Entpflichtungsantrag sehr deutlich: Sie wollten weder „Spielball“ von Zschäpe und ihren beiden Neuverteidigern noch „Sicherungsmarionetten“ des Gerichts sein.
Die letzte Formulierung bezieht sich darauf, dass Heer, Stahl und Sturm für die „Sicherung des Verfahrens“ unerlässlich sind, wie das Gericht im Juli 2015 befunden hatte. Damals hatten die drei schon einmal ihre Entpflichtung beantragt, ein weiteres Mal im Herbst desselben Jahres. In beiden Fällen waren sie erfolglos.
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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 29. März 2017.
Insgesamt vier Befangenheitsanträge haben Beate Zschäpes drei Altverteidiger in den vergangenen Tagen gegen die Richter im NSU-Prozess gestellt. Doch drei davon sind plötzlich hinfällig: Zschäpe persönlich zog die Gesuche mit einem Brief aus dem Gefängnis an den Vorsitzenden Manfred Götzl zurück. Dem Schreiben zufolge sind die Anträge gegen ihren Willen gestellt worden, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Damit sind sie vor Gericht hinfällig, nur einer gegen Götzl ist weiterhin anhängig.
Mit dem Brief teilte Zschäpe außerdem mit, dass künftig nur Anträge aus der Feder ihrer beiden Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert ihr Einverständnis hätten. „Mit ihrem Brief aus der Untersuchungshaft brüskiert Zschäpe nicht zum ersten Mal ihre drei langjährigen Verteidiger“, heißt es in der Süddeutschen. Mit ihnen ist Zschäpe seit langer Zeit zerstritten. Trotz der zurückgezogenen Anträge fällt der für morgen angesetzte Gerichtstermin aus.
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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 28. März 2017.
Auch am Freitag, 24. März, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 27. März 2017.
Nach einer Frist für die letzten Beweisanträge hatten Beate Zschäpes Anwälte bereits einen Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl gestellt – nun haben die Verteidiger nachgelegt: Sie reichten einen weiteren Antrag gegen den Vorsitzenden ein, zudem gegen einen weiteren Richter des Strafsenats, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Damit sind mittlerweile drei Vorstöße gegen das Gericht anhängig.
Das hat Folgen für das Verfahren: Der für Donnerstag geplante Gerichtstermin fällt aus, das Verfahren wird erst in der kommenden Woche fortgesetzt.
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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 22. März 2017.
Der NSU-Prozess geht dem Ende entgegen, auch, wenn eine kürzlich erlassene Frist für die letzten Beweisanträge von Richter Manfred Götzl wieder aufgehoben wurde. Wie es in den kommenden Tagen weitergeht, ist unklar. Ein vorläufiges Fazit von Deutsche-Welle-Reporter Marcel Fürstenau fällt jedenfalls düster aus: „Für die Opfer-Angehörigen wäre selbst eine wegen Mordes verurteilte und auf Dauer weggesperrte Zschäpe zu wenig.“ Von der Hauptangeklagten hätten sich die Nebenkläger nämlich Erklärungen erhofft, wieso die Morde gerade ihre Angehörigen trafen. Dass sie dazu nicht mehr wusste, als sie in ihrer eigenen Erklärung angegeben hatte, stuft der Prozessbeobachter als unglaubwürdig ein.
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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 21. März 2017.
Ralf Wohlleben ist abermals mit einer Haftbeschwerde gescheitert. Ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf den Antrag des Mitangeklagten, nach mehr als fünf Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, wie Nachrichtenmedien wie thüringen24.de unter Berufung auf die dpa berichten.
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Wohlleben war zuletzt auch mit Befangenheitsanträgen gegen sämtliche Richter des Senats am Oberlandesgericht München gescheitert. Wegen eines noch nicht entschiedenen weiteren Befangenheitsantrags von Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ist der NSU-Prozess bis zum 23. März unterbrochen.
Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 20. März 2017.
Ralf Wohlleben ist mit einem Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter im NSU-Prozess gescheitert. Ein Kollegium von drei Richtern wies das Anliegen des Mitangeklagten als „unbegründet“ zurück, wie der Münchner Merkur und weitere Medien unter Berufung auf dpa berichten. Noch nicht entschieden sei über einen weiteren Befangenheitsantrag von Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl.
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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 17. März 2017.
Auch am Mittwoch, 15. März, gibt es keine Berichte über den Prozess in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 16. März 2017.
Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe haben einen Ablehnungsantrag gegen Richter Manfred Götzl gestellt. Grund ist, dass Götzl am Dienstag verfügt hatte, dass nur noch bis zum 14. März neue Beweisanträge gestellt werden können – der Prozess geht dem Ende zu. Sie werfen dem Richter vor, dieser habe selbst dazu beigetragen, dass sich der Prozess verzögerte.
Die Reporterin des Bayerischen Rundfunks hat die Entscheidung des Richters, Beweisanträge nur noch bis nächsten Dienstag zuzulassen, eingeordnet: Auf manche Prozessbeteiligte „wirkte das ganz offensichtlich wie ein Schock“, schreibt Mira Berthelmann. „Es hat den Anschein, als ob die Anwälte erwischt worden wären bei etwas, das sie bislang versäumt haben.“ Richter Götzl habe mit der kurzen Frist einen Weckruf ausgelöst. Vermutlich werde die Frist verlängert, schreibt sie. Und auch jene, „die es sich allzu bequem im Verhandlungssaal eingerichtet haben, werden dazu übergehen ihre Plädoyers zu verfassen“.