Gegen die Richter im NSU-Prozess hagelt es derzeit Befangenheitsanträge – wohl nicht zufällig kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme. „Das Verfahren zieht sich damit wie ein ausgelutschter Kaugummi – fader Beigeschmack inklusive“, schreibt Iris Marx vom Onlinemagazin Vice. Das liege allerdings auch an der umfassenden Prüfung der Beweislage, denn „die obligatorische ’smoking gun‘ in der Hand von Beate Zschäpe gibt es nicht“. Auf diese Akribie hätten die Angeklagten in einem fairen Verfahren einen Anspruch.
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Man kommt mit dem Zählen kaum noch hinterher: Erneut sehen sich die Richter im NSU-Prozess einem Befangenheitsantrag ausgesetzt, dieses Mal gestellt von den Verteidigern des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Es ist das elfte Gesuch dieser Art, schreibt Frank Jansen vom Tagesspiegel. Bisher scheiterten alle Versuche, den Vorsitzenden Manfred Götzl abzusetzen – dieser Antrag „jedoch könnte ihm Probleme bereiten“.
Zwei Opfer und ein Arzt haben am Mittwoch von dem Überfall berichtet, den Uwe Böhnhardt am 5. Oktober 2006 nach Überzeugung der Anklage in einer Zwickauer Sparkasse beging. Der Täter ging mit äußerster Brutalität vor, schlug eine Angestellte mit einem Ventilator und schoss einem Auszubildenden in den Bauch. „Dass Beate Zschäpe in ihrer vor wenigen Wochen abgegebenen Erklärung eingeräumt hatte, von den Überfallen der beiden Uwes gewusst zu haben, aber nichts dagegen unternahm, könnte ihr im Zusammenhang mit dem Zwickauer Banküberfall zum Verhängnis werden“, merkt Oliver Bendixen vom Bayerischen Rundfunk an – denn auch für diese Tat könnte sie wegen versuchten Mords verurteilt werden.
Die Aussage des Zeugen Jens L. war bemerkenswert – weil sie gespickt war mit garantiert wahren Anekdoten aus der Zeit eines kriminellen Bandenmitglieds, garniert mit reichlich vulgären Ausdrücken. Nicht, weil sie etwas zur Aufklärung im NSU-Komplex beigetragen hätte. L. war Teil einer von zwei Zwillingen geführten Gruppe, die Waffen nach Jena schaffte – angeblich, um mithilfe der rechten Szene den Kampf gegen ausländische Drogenbanden führen zu können. „Aufschneidereien und Übertreibungen“ abgezogen, bleibe „ein Bild übrig von der Wendezeit im ‚wilden Osten'“, in dem auch der NSU hatte entstehen können, schreibt Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online.
Auch am Dienstag, 16. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 17. Februar 2016.
Beate Zschäpe will fünf Pflichtverteidiger – und tut alles, um diese Forderung durchzusetzen: Eigenhändig hat sie einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Dieser hatte zuvor ihr Gesuch abgelehnt, ihren derzeitigen Wahlverteidiger Hermann Borchert als staatlich bezahlten Anwalt für sie einzusetzen – neben ihren drei Stammanwälten, mit denen sie nicht mehr spricht, und ihrem vierten Verteidiger Mathias Grasel. Götzl „hält vier Verteidiger auf Staatskosten für ausreichend. Das ärgert Zschäpe“, schreibt Frank Jansen vom Tagesspiegel.
Auch am Donnerstag, 11. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 12. Februar 2016.
Der Münchner Anwalt Hermann Borchert ist Beate Zschäpes Wahlverteidiger – und wird es auch weiter bleiben. Das Gericht lehnte Zschäpes Antrag ab, Borchert zu ihrem fünften Pflichtverteidiger zu machen. Das bedeutet auch, dass der Jurist nicht aus der Staatskasse bezahlt wird. Ergebnis der Ablehnung wird ein neuer Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl sein: „Es ist unwahrscheinlich, dass sich Zschäpe mit dieser Entscheidung zufrieden gibt“, kommentiert Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung.
Der bemerkenswerteste Abschnitt des 259. Prozesstags war eine zweistündige Pause: Die hatten sich die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben erbeten, um erneut Befangenheitsanträge gegen die NSU-Richter Manfred Götzl und Michaela Odersky zu formulieren. Nach der Pause dann die knappe Mitteilung der Anwälte: Ihr Mandant habe es sich anders überlegt.
„Wieder verstrich ein Verhandlungstag, ohne dass der Prozess spürbar vorangekommen wäre“, meint Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online dazu – und vermutet Methode dahinter: Wohlleben und der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gehe es darum, in einer Art Torschlusspanik „den Prozess nach Kräften zu torpedieren“.
Am Donnerstag, 4. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 5. Februar 2016.